Tempolimit nicht korrekt ausgeschildert: 35.000 Knöllchen ungültig
Köln treibt 35.000 Knöllchen nicht ein
Weil das Tempolimit im Umfeld einer Baustelle nicht ausreichend beschildert war, muss die Stadt Köln auf Einnahmen verzichten. Es geht um 35.000 Messungen.
Köln - Rund 35.000 Knöllchen Köln für den Papierkorb geschrieben. Weil ein Tempolimit nicht ausreichend ausgeschildert war, muss die Stadt auf die entsprechenden Einnahmen verzichten. Es geht konkret um einen Blitzer auf der A3 beim Dreieck Heumar in Fahrtrichtung Oberhausen. Dort war das Tempolimit wegen des Baus einer Lärmschutzwand im Februar 2016 von 80 auf 60 km/h reduziert worden.
Allerdings reichte die beschilderte Baustelle letztlich nicht bis ans Messgerät heran. "Hier hätte ein weiteres Schild aufgestellt werden müssen. Das wurde versäumt", sagte ein Sprecher der Bezirksregierung. Mehrere Medien hatten über den Streit um die Knöllchen berichtet.
Die Stadt Köln teilte mit, ihr Ordnungsamt stelle alle noch laufenden Verfahren zu Geschwindigkeitsverstößen ein, die Messungen an dieser Stelle bis zum 15. Dezember 2016 betreffen. Dabei handele es sich um rund 35.000 Fälle. Das Amtsgericht Köln habe in einigen - aber nicht in allen - Fällen festgestellt, dass "die von der Bezirksregierung Köln verantwortete Beschilderung am Ende der Baustelle rechtlich nicht eindeutig und ausreichend war."
Quelle: dpa
Fehler können passieren - das ist ok.
Der eigentliche 'Skandal' hier ist, dass bereits gezahlte Knöllchen nicht zurückerstattet werden weil angeblich niemand einen Überblick hat. In anderen Quellen hab ich vonSchätzungen von immerhin 200.000 Fällen gehört... DAS kann nicht sein!
Das ist so und deswegen kann es auch sein. Rethorische Hülsen...
Februar 2016. Da die Dinger aus rechtlichen Gründen ja meist binnen 3 Monaten kommen, wird wohl jeder Unsicherer und Ortsfremder bereits gezahlt haben. Die 35000 müssen ja bis heute penetrant Einspruch eingelegt haben....
Durch den Einnahme-Ausfall wird der Kölner Karneval dieses Jahr gestrichen. 😉
Die werden sich schon was einfallen um das geld wieder reinzuholen.... :-)
Der eigentliche Witz an der Geschichte ist doch, dass überhaupt wer gezahlt hat. Das zeigt doch nur, dass man sich dafür gar nicht interessiert hat, was dort für ein Tempo ausgeschildert war.
Frei nach dem Motto: Schon wieder ein Foto? Na ich überweis mal fix, dann bin ich es los.
Warum sollten Verwarnungen nach der Zahlung des Verwarnungsgeldes weiter gespeichert werden? 😕
Eine solche Regelung wäre vollkommen sinnfrei.
Ich bin zwar vielleicht kein Verwaltungsfachwirt, aber ich bin mir recht sicher, dass anhand der "Kontoauszüge" ersichtlich ist wer wann was bezahlt hat.
Und selbst wenn nicht könnte man ja glatt dem Betroffenen die Möglichkeit geben sein Geld zurückzufordern nach Belegvorlage. (Verwarngeldbescheid beinhaltet ja zB. den Überweisungszweck).
So etwas sind für mich Zustände, wie sie nur in einer Bananenrepublik vorherrschen (mal davon abgesehen, dass ich ohnehin glaube, dass wir mittlerweile in einer solchen leben). In anderen Ländern wären unlängst Köpfe gerollt.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Stadt die bereits bezahlten Gelder tatsächlich einbehalten darf. Zwar stellt die Bezahlung ein Schuldeingeständnis dar (man hätte auf dem Formular je widersprechen können), da es aber gar keine Verfehlung gegeben hat, kann auch nicht eingestanden werden.
Vielleicht findet sich aber auch jemand, der zu viel Geld und Zeit hat, der juristisch gegen die Stadt, bzw. die zuständige Behörde vorgeht. Denn wer sagt denn, dass am Ende nicht absichtlich ein Schild nicht aufgestellt worden ist? Zumindest wurde gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen.
Warum ist eine Regelung zur ordnungsgemäßen Buchführung sinnbefreit?
In jedem Unternehmen MÜSSEN solche Unterlagen 10 Jahre aufbewart werden.
Es wäre zumindest seltsam, wenn Bescheide nicht in irgendeiner Form archiviert würden. 😉
Die eingenommenen Gelder müssen selbstverständlich ordnungsgemäß verbucht werden (was auch geschieht). Es muß aber kein Bezug zum Einzahler archiviert werden, da mit der Zahlung des Verwarnungsgeldes der Vorgang abgeschlossen ist und keine weiteren Maßnahmen zu befürchten sind (worauf auch schriftlich auf jedem Verwarnungsgeldschreiben hingewiesen wird). Davon abgesehen muß der Einzahler nicht zwangsläufig Derjenige sein, der den Verstoß begangen hat.
Naja...
Ich muss schon in der Buchführung einen Bezug zu der Rechnung haben. In diesem Fall dann die Nummer des Bußgelbescheides.
Über diese Nummer kann man immer Rückschlüsse auf den "Täter" herstellen, bzw. auf die getätigte Zahlung incl. Kontonummer und Inhaber. Eine Rückverfolgung auf den Zahlungs-Eingang muss steuerrechtlich immer gegeben sein. Man kann nicht einfach was verbuchen, ohne den dazugehörigen Beleg.
Bescheide und Zahlungen sind durch den Verwendungszweck verknüpft und damit eindeutig einander zuzuordnen!