Unfall beim Überholen: Mitschuld für Gegenverkehr
Kollision beim Überholen führt nicht immer zur Alleinhaftung
Wenn es beim Überholen kracht, hat nicht immer nur der Überholende Schuld. Hätte der entgegenkommende Autofahrer ausweichen können, trägt er eine Mitschuld.
Köln - Verkehrsgefährdendes Überholen muss nicht zwangsläufig zur alleinigen Haftung des überholenden Autofahrers führen. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Az.: 19 U 83/14) trifft den entgegenkommenden Fahrer bei einer Kollision ein Mitverschulden, wenn er noch rechtzeitig hätte ausweichen können. Das berichtet die in Köln erscheinende "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Ausgabe 7/2015).
In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer trotz Gegenverkehrs einen vor ihm fahrenden Wagen überholt. Dabei stieß er mit dem entgegenkommenden Fahrzeug der Klägerin zusammen. Sie war der Auffassung, der Unfallverursacher müsse alle Kosten tragen. Das Gericht sah die Sache anders und verurteilte sie zu einer Mithaftung an den Unfallkosten in Höhe von 20 Prozent.
Ein Sachverständiger hatte zuvor festgestellt, dass die Klägerin rechtzeitig hätte ausweichen können, also auch falsch reagiert habe. Nach Ansicht der Richter war der Unfall deshalb für die Klägerin kein "unabwendbares Ereignis".
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Hat die Klägerin wider jeder vernunft und Überlebenswillen einfach "draufgehalten" oder wie stelle ich mir das vor?
Sowas kann man mit Menschenverstand schon verhindern. Sowohl als Überholender, wie auch als zu Überholdener bzw. Gegenverkehr.
Wenn alle,w enn es brenzlig wird, besonnen reagieren, kann man so manche dumme Aktion entschärfen.
Man weiß ja wieder allzu wenig über die Situation....🙄
Daher munter selbst am spekulieren+konstruieren wo sowas vorkommen könnte...
Der zu überholende ist ein Traktor, fährt bereits langsam und bekam keine Mitschuld.
(konnte durch weitere verlangsamung/geschweige sträfliche beschleunigung nicht mitwirken).
Wenn man solche "rollende Hindernisse" überholen will, ist es manchmal "nur fair" wenn der Gegenverkehr "mitspielt", auf gut-ausgebauten/breiten Straßen. Und man das fortlaufende überholen ermöglicht.
Doch hier war dem wohl nicht so. Da bestand jemand auf seinem vermeintlichen Recht, auf meiner Spur darf niemand was, schon gar nicht entgegenkommen....
In der Situation, die auf dem Bild dargestellt ist, wäre es zumindest grenzwertig, ein Ausweichen zu verlangen. Vollbremsung: ja. Aber Ausweichen? Auf die Wiese mit der Gefahr des Überschlags + Baumaufprall und aller sonstigen unkalkulierbaren Folgen? Und der Überholer ist dann vermutlich über alle Berge? Ich weiß nicht...
Bei einer gut ausgebauten Straße, bei der auch problemlos 3 Fahrzeuge nebeneinander passen würden, kann ich das Urteil allerdings nachvollziehen.
Und dann? Ausweichen, bestenfalls im Graben landen, schlimmstenfalls im Krankenhaus, der Verursacher fährt weiter und man selbst ist dann Schuld, denn glauben tut das ja niemand wenn es keine Zeugen gibt.
Dann lieber den Überholenden zumindest "ankratzen" dass der auch nicht mehr so einfach weg kommt.
Ich war mal in dieser Situation und habe es genau so gemacht (es war auch kaum Platz für was anderes), zum Glück gab es zusätzlich noch zahlreiche Zeugen da der nach 4 weitere Fahrzeuge gerammt hat.
Die Aussagen plus das Dashcam Video haben dem Richter gereicht.
Kann man zweitdeutig sehen. Zum einen wird jeder normaldenkende Autofahrer versuchen die Situation einzudämmen und wenn möglich schadenfrei zu überstehen (damit meine ich jetzt den Gegenverkehr). Andererseits kam es schon wie so oft vor, dass diese Autofahrer ausgewichen sind und somit anderweidig zu Schaden kamen - der Unfallverursacher war flüchtig. Wie erklärt man dann der Justiz, dass man letztendlich unschuldig am Unfall beteiligt ist/war? Zeugen wären in diesem Fall sehr wichtig aber oftmals nicht vorhanden - und dann?
Pah, dass lässt Sie sich bieten? Da würde ich mein Anwalt gleich drauf ansetzen. Würde gerne mal die Urteilsbegründung lesen. Ist ja häufig so das Gerichte, den selben Fall, unterschiedlich bewerten.
Ist ja wie damals mit dem Fahrradhelm und Autotür. Als Opfer musst noch zusätzlich blechen, auch wenn dich keine Schuld trifft.
Ich hatte mal eine Schnepfe im Mercedes M-Klasse vor mir. Sehr breite Straße, so dass ganz locker drei PKW nebeneinander passen würden. Im Gegenverkehr kam ein Mofa, das natürlich überholt wurde. Alle Fahrzeuge vor und nach der Schnepfe fuhren scharf rechts, um dem Gegenverkehr das Überholen zu ermöglichen. Schnepfe zog noch extra nach links an die Mittellinie und zwang den bereits zum Überholen ansetzenden Fahrer im Gegenverkehr zu einer Vollbremsung. Die hätte so ein Urteil verdient, wenn das schief gegangen wäre.
Auch wenn das Urteil bereits ein Jahr her ist, der Tenor hierbei lautete, wer als entgegenkommender Verkehrsteilnehmer zwar sein Fahrzeug abbremst, auch bis zum Stillstand, jedoch seine Spur hält obwohl ein zusätzliches Ausweichen z.B. auf den Seitenstreifen möglich und schadensmindernd wäre, hat nicht alles getan um den Unfall zu verhindern. Somit handelt es sich nicht um ein für ihn unabwendbares Ereignis.
Ich bin lieber 20% Schuld mit Big Overlap als 100% Schuld gegen einen Baum.
Wegen solch einer Sch... fahre ich gezielt langsam, außerorts auch mal nur 80 km/h, auch auf der Bundesstraße. Was ich tagtäglich sehe... da hab ich lieber noch die eine zehntel Sekunde zu reagieren oder schlage im Ernstfall nur mehr mit 20 km/h ein, statt derer... ja, 90 km/h, wenn ich zuvor 110 gefahren bin.
Wird aber nie jemand kapieren. Nein, im Gegenteil, ich bin das Verkehrshindernis. Außerorts fahr gefälligst 110, wenn 100 erlaubt sind, man will schließlich ankommen und überhaupt bin doch nur ich das gefährliche "Subjekt", das diese gefährlichen Überholmanöver provoziert.
Gute Nacht miteinander... dieser Kindergarten auf der Straße.
Wenn´s dabei nicht um Menschenleben und lebenslange Behinderungen gehen würde. Aber nein, für´s Rechthaben fährt man noch einen tot... oder nimmt zumindest einen Sachschaden samt Gerichtsurteil in Kauf.
Nur... fällt einem ja doch nichts dazu ein. 🙄 😕
Und ja, auch ich war mal jünger... und dümmer... und manchmal ertappt man sich gar heute noch. Aber wer generell so denkt und nicht einmal ein wenig an sich arbeiten will. Arm...
"Hat die Klägerin wider jeder vernunft und Überlebenswillen einfach "draufgehalten" oder wie stelle ich mir das vor?"
Gibt viele deutsche die auf ihr recht pochen und einen Unfall verursachen, obwohl sie ihn verhindern hätten können. Warum weiss ich auch nicht, vielleicht kanns mir jemand erklären.
Dito.
Da spricht ja auch nichts dagegen. Man muß nicht gezwungenermaßen immer und überall mit der zHG unterwegs sein.
Tja, aber ein Großteil der VT versteht nicht, dass man das (höchstens) fahren kann! und nicht muss.
Häufig muss man noch für andere mitdenken, um brenzlige Situationen zu entschärfen. Weil viele auf ihr Recht pochen. Egal ob die Kreuzung zugestaut wird; man jemanden einschreren lässt usw.
Ist alles nicht so einfach....
Ich hatte auf Bundesstraßen schon etliche entgegenkommende Fahrzeuge auf meiner Fahrbahnseite.
Wenn man etwas vorausschauend fährt (was die Dame offensichtlich nicht gemacht hat), kann man in den allermeisten Fällen Schlimmeres verhindern.
Oft genügt es stark abzubremsen und äußerst rechts zu fahren.
Auf gut ausgebauten Bundesstraßen ist häufig sogar Platz für 3 Fahrzeuge nebeneinander, auch wenn es dann natürlich sehr eng wird.
Direkt in den Straßengraben musste ich bis jetzt noch nicht ausweichen, das wäre natürlich die letzte Option, um eine Frontalkollision zu vermeiden.
Vor 30 Jahren war es in Süditalien übrigens völlig normal, dass auf 2-spurigen Staatsstraßen einfach in 3 Spuren gefahren wurde, da musste man sich als paragraphentreuer Deutscher erst einmal eingewöhnen. 😆