Urteil: Kinder müssen im Auto immer angeschnallt sein
Kontrollieren ist Pflicht
Ist ein Kind bei einer Kontrolle nicht angeschnallt, müssen die Eltern ein Bußgeld zahlen. Das gilt auch, wenn sich das Kind während der Fahrt selbst abschnallt.
Hamm - Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm können Eltern schon vierjährigen Kindern die Gurtpflicht verständlich machen. Die Konsequenz: Erwischt die Polizei ein Kind in diesem Alter unangeschnallt auf dem Kindersitz, müssen die Eltern eine Geldbuße akzeptieren. So lautet ein Beschluss des Gerichts (Az. 5 RBs 153/13).
In dem Fall hatte sich ein Kind während der Fahrt im Kindersitz selbst abgeschnallt. Die Erziehungsberechtigten sollten nach einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld von 40 Euro zahlen, legten aber Beschwerde ein.
Dies wiesen die Richter ab mit der Begründung, einem vierjährigen Kind könnten die Gefahren eines Abschnallens während der Fahrt verständlich gemacht werden. Auch müsse der Fahrer stets kontrollieren, dass sich das Kind nicht abschnalle. In Einzelfällen müsse die Fahrtroute sogar so gewählt werden, dass ein regelmäßiges Umsehen nach dem Kind und sofortiges Anhalten gefahrlos möglich sei, so die Richter.
Quelle: dpa
Ab welchem Alter des Kindes entfällt eigentlich die Anschnallpflicht in Autos ohne Sicherheitsgurte?
Oder, besser formuliert: Ab welchem Alter dürfen Kinder in Autos ohne Gurte mitgenommen werden?
Also dürfen jetzt Eltern mit Kleinkindern im Auto nicht mehr auf die Autobahn?
Da solten diese Richter als erstes regelmäßig kontrolliert werden. --> Vorbildfunktion
Die Richter sind einfach nur Bekloppt.
Warum? 😕
Die Beschwerde mußte abgewiesen werden.
Schließlich konnten die Richter nicht gegen das Kindeswohl entscheiden.
Joh, hauptsache beschweren - statt mal nachdenken was gegen die Ursache zu tun ist !
hat mit dem thema hier doch nix zu tun (?)!
bzw. du meinst oldtimer wo baulich nix ist (?), da kann sich ja keiner angurten, unabh. vom alter - wäre mir nicht bewußt, dass man dann eine altersgrenze zur mitnahme vorgibt ?!?
man kann auch alles zu quatsch verwursten (!) - die eltern haben ihrer sorgfaltspflicht nachzukommen. unabh. ob stadt, land, flu....Autobahn !
Nein, warum? Wenn sichergestellt ist, daß das Kind permanent angeschnallt ist, spricht da doch nichts dagegen.
kind hat sich selbst abgeschnallt.....
diese ausrede zieht also nicht😆
Das Kind mag sich ja selbst abgeschnallt haben; dies entbindet die Eltern jedoch nicht von Ihrer Aufsichtspflicht. Genau darum ging es bei dem Urteil.
ja, wenn man die musik bis zum anschlag aufgedreht hat oder ohne freisprechanlage mit dem smartphone am ohr telefoniert, dann bekommt man sowas nicht mit😉
Wenn da einige Eltern ein paar mal für ihre Unachtsamkeit gelöhnt haben, werden sie wohl hoffentlich mal lernen, ihre Prioritäten anders zu setzen...
kontrollen sind doch viel zu selten.
normalerweise müssten vor schulen und kindergärten regelmäßig kontrollen durchgeführt werden.
aber das ist den raubrittern nicht effektiv genug.
lieber um 22.00uhr in der 30er-zone einer hauptverkerstraße einen blitzer aufstellen und die kasse klingeln lassen.
Meine Kids sind mittlerweile vernünftig. Einer hat mit rund 6 Lebensjahren den drei Jahre alten Bruder abgeschallt. Das Echo kam meinerseits sehr zeitnah - vermutlich hätte ich auf dem Standstreifen nicht halten dürfen. Habe ich gemacht und müsste verjährt sein.
Den Richter vom OLG hätte ich ganz schmerzfrei zum BGH gezerrt.