Lkw während der Fahrt ausgeraubt
Kriminelle Stuntshow bei voller Fahrt
Unbekannte haben einen LKW bei voller Fahrt ausgeraubt. Die Diebe kletterten aus einem fahrenden Auto in den Laster und klauten die Ware.
Mönchengladbach - Nachdem monatelang nichts passiert war, schlugen die Täter am Donnerstag wieder zu. Sie raubten Waren aus einem fahrenden Lkw. Kurz nach Mitternacht beobachtete ein Autofahrer, wie die Diebe mit zwei zwei Autos einem Laster auf der A61 bei Mönchengladbach sehr dicht folgten. Dann sei einer der Wagen sehr dicht an die Ladetür des Lkw herangefahren, ein Mann kletterte aus dem Auto und öffnete die Ladetür des Aufliegers. Anschließend sei Ladung während der Fahrt in den Pkw umgeladen worden, berichtete die Polizei.
Der Autofahrer habe den Lkw-Fahrer noch gewarnt. Doch der Mann habe die Warnung missverstanden. Später hatten beide unabhängig voneinander die Polizei alarmiert. Obwohl der Zeuge ein Kennzeichen ablesen konnte, führte die Fahndung nicht zum Erfolg.
In NRW sind inzwischen rund 50 solcher Fälle bekannt. Zuletzt hatten Unbekannte Anfang des Jahres auf der A 44 zwischen Dortmund und Kassel zugeschlagen. Beute damals wie heute waren Elektronikwaren.
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Super Foto...erster Googletreffer bei Suche nach LKW oder was hat das mit dem Thema zu tun?
Ja , denn als Fahrer sieht man nicht alles ,
gerade nicht was von hinten kommt ...../ auch im dunkeln,
ist noch ne Cammera erforderlich - leider
Ich habe auch noch das Blaufeld im Bild und das geht auf nen Geist
Schreib einen der Redakteure an. Die leiten das weiter an die Technik. Kann auch sein, dass die Version deines Browsers zu alt ist. Ich habe das weder mit Google Chrome, noch mit Mozilla Firefox oder dem Internet Explorer.
Zu dem Raub:
Sehr merkwürdig das Ganze. Schließlich ist die Gefahr auf der Autobahn bei der Tat erwischt zu werden besonders hoch. Es gibt zu viele potentielle Zeugen. Selbst wenn das ein schwarzes Auto war mit schwarz gekleideten Männern. Mir würde das auffallen, und ich bleibe solange dran bis die Polizei eintrifft.
Sie werden zweifellos starke Fluchtfahrzeuge haben.
Dann wäre noch die Gefahr sich bei der Nummer zu verletzen...
Die Kennzeichen sind wahrscheinlich geklaut oder gefälscht. Würde ich genauso machen.
ach ja? hätte ich ja nicht von Dir gedacht 😆
...ja es hört sich merkwürdig an, aber die Diebe werden immer dreister.
https://www.youtube.com/watch?v=-8W-mkEFEMY
Ich stecke voller Überraschungen. 😆
Waren es drei getunte Honda Civic? Höre ich hier The Fast and The Furious? 😆
Mich interessiert die technische Ausführung. Sind die Diebe über ihr eigenes Auto gekrabbelt, um auf der eigenen Haube stehend die Hecktüren des LKW zu öffnen? Selbst wenn, die FLügeltüren eines LKW (wie hier dargestellt, benötigen einen gewissen Winkelabstand zum Öffnen. Ein ganz dicht dahinter fahrendes Auto würde das allerdings verhindern (die Türen blockieren).
je nach fahrzeug liegt die motorhaube unter der ladekante - die türen können also problemlos geöffnet werden!
Wahrscheinlich haben sich Autofahrer und LKW-Fahrer das Diebesgut geteilt, schon auf dem Parkplatz oder in einem Wald umgeladen.
Danach "von einander unabhängig" die Polizei informiert.
Wer kommt dann schon auf die Idee, dass die zwei etwas miteinander zu schaffen haben?
Möglich ist alles...
Das passiert mir nicht. ^^ Habe eine Rückfahrkamera und ein elektrisches Rolltor was nur per FB geöffnet werden kann.
So wird das gemacht:
https://www.youtube.com/watch?v=zRvhnX3HVms
Theorie:
https://www.youtube.com/watch?v=eZ_tTWg5ADE
schon schlimm, was und wie heute alles geklaut wird 😤
Woher wohl die Diebe kommen ? Osten ?
demnächst übernehmen das übrigens Apache-Helikopter 😆
Motor Talk, Hessischer Rundfunk und der Sprecher des Spediteursverbandes können sich an einen Tisch setzen.
Es wird von "Raub" und von "Überfall" geredet / geschrieben ... einfach klasse!
Und wenn ich irgendjemandem eine Watschen gebe, war das ein Mordversuch?
Da war keine Gewalt und keine Bedrohung im Spiel ... das war Diebstahl bzw. (da ein Hindernis, also die Laderaumtür oder die Plane, dazu überwunden werden musste) ein Diebstahl im besonders schweren Falle (früher sagte man ganz einfach Einbruch dazu).
Siehe hierzu §§ 242, 243, 244, 244a StGB