Potsdamer Anwalt prüft Verkehrsvergehen
Kummerkasten für Verkehrssünder
Potsdam - Der Potsdamer Rechtsanwalt Mark Eplenius hilft Verkehrssündern: Sein "Kummerkasten" soll Autofahrern den Gang zum Anwalt erleichtern.
Beim Potsdamer Rechtsanwalt Mark Eplenius melden sich vor allem vermeintliche Tempo- und Rotlichtsünder, Drängler und Gurtmuffel. Der Jurist ist Spezialist für Verkehrsrecht und bietet jetzt mit einer (markenrechtlich geschützten) Strafzettelbox Verkehrssündern die Möglichkeit, sich ihrer Sorgen zu entledigen. Betroffene können ihre Bußgeldbescheide in zwei Briefkästen werfen und der Jurist prüft, ob ein Einspruch sinnvoll wäre und Chancen auf Erfolg hätte.
Dabei geht es dem Anwalt nicht darum, dass Verkehrssünder ungestraft davonkommen. "Aber nicht immer sind die Fälle eindeutig und die Strafen angemessen", sagt Eplinius. So seien Geschwindigkeitsmessungen oft fehlerhaft, weil die Geräte zuweilen gar nicht oder falsch geeicht seien. "Es gibt eine Reihe von Fehlerquellen", weiß der Anwalt aus Berufserfahrung und ergänzt: "Meist wissen Betroffene gar nicht, welche Möglichkeiten und Chancen sie haben." Dabei gebe es zahlreiche Ansätze zu prüfen, ob die auferlegten Sanktionen angemessen sind. In acht von zehn Fällen hat Eplinius nach eigener Aussage im Vorjahr mildere Strafen oder eine Einstellungen der Verfahren erstritten.Chancen des Einspruchs bewerten
Ganz so leicht ist es nach Auffassung des ADAC-Verkehrsrechtsexperten Jost Henning Kärger indes nicht. "Ein Blick auf den Bußgeldbescheid reicht nicht, um die Chancen eines Einspruchs zu bewerten", sagt der stellvertretende Leiter der Juristischen Zentrale des ADAC in München. Es bedürfe einer umfangreichen Prüfung der Akte und - im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung - einer Bewertung durch einen Sachverständigen.
Doch im Sinne einer Erstberatung hält Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein, das Angebot seines Potsdamer Kollegen für hilfreich. Denn laut Elsner tun sich viele Betroffene schwer, eine Kanzlei zu betreten. "Selbst bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall sucht nur jeder zehnte Betroffene einen Anwalt auf", sagt Elsner und fügt hinzu: "Wenn es gelingt, die Leute mit ihren Sorgen und Fragen abzuholen und die Hemmschwelle herabzusetzen, kann das nicht schaden."
Mit dem Bußgeldbescheid kommt Ärger ins Haus
Ob es nun an einer gering ausgeprägten Streitlust liegt oder an der Unkenntnis rechtlicher Möglichkeiten oder am Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens: Gemessen an der Fülle Potsdamer Bußgeldbescheide ist die Zahl derer, die eine Strafe nicht akzeptieren oder zumindest hinterfragen, gering. 415 Mal beschäftigten sich im Vorjahr Potsdamer Gerichte mit der Frage, ob jemand zurecht wegen eines Verkehrsdelikts zur Kasse gebeten wurde. Die Bilanz: 75 Fälle wurden nach Ermessen des Gerichts eingestellt, in zehn Fällen gab es einen Freispruch. 201 Betroffene zogen ihren Einspruch zurück und akzeptieren letztlich das verhängte Bußgeld.
Neben der rechtlichen Bewertung hat die Strafzettelbox durchaus eine psychologische Komponente. "Mit einem Bußgeldbescheid kommt auch immer Ärger ins Haus", sagt die Potsdamer Psychologin Berit Runge. "Man fühlt sich machtlos, weil sich vermeintlich nichts dagegen machen lässt." Wenn Führerscheinverlust oder Fahrverbot drohten, gebe es bei vielen zunächst ein Gefühl von Ohnmacht bis hin zu Angst. "Verantwortung dann in kompetente Hände abzugeben, verschafft Erleichterung."
Quelle: DAPD
Ist das als Drive-In zugänglich (?), so dass ich den Fahrverbot-Wisch da bequem "entsorgen" kann...;o)
Auf so eine Geschäftsidee muß man erst einmal kommen...😆
Ach gottchen die Mutter Theresa der Verkehrssünder. Macht er bestimmt alles unentgeltlich. Liebe dapd, ich weiß ihr habt Insolvenz angemeldet, aber Werbung sollte doch bitte auch als solche gekennzeichnet sein...
Wie wahr! Es gibt zu viele Anwälte und die vermehren sich auch noch weiter.
anwälte vermehren sich durch Mitose...
Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Mitose
wie die pilze immer mehr gesocks und studierende die wollen sich doch heute nicht mehr die
hände beshmutzen Nein gleich die fette dicke kohle machen .
Vater Staat lebt es vor hoch die tassen
endlich mal eine vernünftige Geschäftsidee...aber Zettelbox? da passt ja kein Ordner rein😆😆😆
lässt sich aber auch ganz einfach wieder eindämmen😆
http://de.wikipedia.org/wiki/Fungizid
Nur mal so:
Zwei aufeinander folgende Messungen und im Bußgeldbescheid angegeben/berechnet, ist nicht zulässig.
(Ohne Anwalt nicht gewusst)
Kannst Du das bitte noch näher erläutern? Bin mal versehentlich über eine rote Fußgängeranpel gefahren. Es waren überhaupt keine Fußgänger da. Ich habe gebremst und bin rückwarts vor den Übergang gefahren. Obwohl es einmalb geblitzt hatte, kam nie ein Bußgeldbescheid. Mir hat man später mal erklärt, dass die Radarfalle zweimalb hätte blitzen müssen. Ist dies gemeint?
Solange die beiden Messungen auf derselben Strecke und bei derselben zHG erfolgen, fehlt es an einem neuen Tatentschluss. Das ist eigentlich ein alter Hut.
Auf der AB zweimal von ProViDa (Motorrad) "geblitzt"; erst danach angehalten, obwohl schon vorher die Möglichkeit bestanden hätte.
War so gut wie kein Verkehr und im "Schilderwald" ein 80er Schild übersehen und dadurch leider weiter ca. 100 gefahren.
Trotz "alter Hut" nicht gewusst.
Wollte die Rennleitung Dir beide Verstöße ans Knie nageln?
Gerade die Provida-Leute kennen in aller Regel die §§ recht genau.