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Kurznotiert: Auch nach einem Unfall besser nichts trinken!

MOTOR-TALK

verfasst am Wed Jan 19 12:24:26 CET 2011

Unfall und Polizei

Wenn man in einen Unfall verwickelt war, sollte man sich auch dann, wenn sich das Auto keinen Meter mehr bewegen lässt, keinen Alkohol auf den Schreck genehmigen. Zumindest so lange nicht, bis die Polizei wieder weg ist.

Andernfalls droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Dabei ist es egal, ob der Fahrer nachweisen kann, dass er zum Unfallzeitpunkt nicht betrunken war. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Nach Unfall trinken: Grob fahrlässig

Eine Kfz-Versicherung hatte einem verunfallten Autofahrer den Versicherungsschutz versagt, weil er von der Polizei alkoholisiert aufgefunden wurde. Der Mann hatte angegeben, erst nach dem Unfall auf den Schreck hin Alkohol getrunken zu haben.

Das sah das Kammergericht aber als unerheblich an. Begründung: Durch den Alkoholkonsum habe der Autofahrer grob fahrlässig gehandelt. Er habe dadurch die korrekte Feststellung einer möglichen Alkoholisierung durch die Polizei am Unfallort verhindert.

(tk)

Quelle: MOTOR-TALK