Verkehr & Sicherheit News
Kurznotiert: Auch nach einem Unfall besser nichts trinken!
Wenn man in einen Unfall verwickelt war, sollte man sich auch dann, wenn sich das Auto keinen Meter mehr bewegen lässt, keinen Alkohol auf den Schreck genehmigen. Zumindest so lange nicht, bis die Polizei wieder weg ist.
Andernfalls droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Dabei ist es egal, ob der Fahrer nachweisen kann, dass er zum Unfallzeitpunkt nicht betrunken war. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Nach Unfall trinken: Grob fahrlässig
Eine Kfz-Versicherung hatte einem verunfallten Autofahrer den Versicherungsschutz versagt, weil er von der Polizei alkoholisiert aufgefunden wurde. Der Mann hatte angegeben, erst nach dem Unfall auf den Schreck hin Alkohol getrunken zu haben.
Das sah das Kammergericht aber als unerheblich an. Begründung: Durch den Alkoholkonsum habe der Autofahrer grob fahrlässig gehandelt. Er habe dadurch die korrekte Feststellung einer möglichen Alkoholisierung durch die Polizei am Unfallort verhindert.
(tk)
Quelle: MOTOR-TALK
Nachvollziehbar. Wer sich nach einem Schreck erst mal einen "Kurzen" genehmigen muss, hat mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit ein generelles Problem mit der Droge Alkohol und sowas hat im Straßenverkehr absolut nichts zu suchen.
Ich hab immer nen kleinen Korn im Auto für den Unfallgegener, damit er "auf den Schock mal einen trinken" kann 😆
und was ist die traurige aber "logische" konsequenz wen man unter alkoholeinfluss einen unfall baut?
-> keiner verletzt, also abhauen und sich am nächsten tag stellen. ist billiger weil die versicherung zahlt und der führerschein ist nicht so lange weg. von einer eventuellen vorstrafe mal ganz abgesehen.
Haha, ich hab hier dank dir fast meinen O-Saft in den Laptop gespuckt.
Da hab ich ne kleine Story :
Ein noch recht junger Bekannter von mir (damals 19, glaube ich) hat sich an einem einzigen Abend vor Jahren so richtig in die Sch.... geritten :
Auto : Ein Vauxhall Vectra, Rechtslenker, frisch eigenhändig aus GB importiert. Vier unterschiedliche Reifen undefinierbaren Alters drauf, Überführungskennzeichen mit Verfallsdatum.
Er war damit "noch kurz zu nem Geburtstag" unterwegs, obwohl das Verfallsdatum des Kennzeichens tags zuvor abgelaufen war. Auf dem Geburtstag zwei Glas Sekt getrunken (Probezeit = 0,0 Zeit!!) und über die nächtliche Autobahn.
Plötzlich platzt der rechte Vorderreifen und der Briten-Opel zieht von der mittleren auf die rechte Spur....genau in einen dort fahrenden VW Bus T4. Ein Auto landete im Graben auf der Seite, eines in der Leitplanke.
Gott sei Dank nur Leichtverletzte auf beiden Seiten !!
Dann kam ihm (vor Eintreffen der Polizei) wohl die Idee noch schnell die Sektgläschen vom Geburtstag zu kaschieren, indem er an der Unfallstelle anfing irgend ein hartes Zeugs zu trinken, welches sich zufällig im Auto(wrack) befand.
Immerhin hatte er bis zum Eintreffen der Polizei gut über ein Promille - und die Ausrede vorher noch nüchtern gewesen zu sein.
Tatsächlich hat er es geschafft wenigstens wegen Alkohol nicht belangt zu werden. Die aufeinanderfolgenden Blutproben ergaben einen noch steigenden Pegel, was auf erst kürzlich getrunkenen Alkohol schließen lässt.
Angesichts der anderen Sachen die ihm vorgeworfen wurden (KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ !!!, unterschiedliche und unsichere Reifen) war das aber eigentlich auch egal...
Für das Bußgeld hätte er einen Gebrauchtwagen kaufen können, den VW Bus darf er bis in alle Ewigkeit abbezahlen und vor den Führerschein hat Gott (oder wer auch immer) die MPU gesetzt...
Jahre her - und er hat ihn heute noch nicht wieder 😉
Einerseits tut er mir ja leid, aber andererseits......vielleicht auch besser so 😆
Autsch, sowas ist wirklich hart. Aber ich würde auch nie auf die Idee kommen nach nem Unfall erstmal einen Kurzen zu trinken, die einzigste Reaktion von mir wäre wohl dem Gegner erstmal ein andersfarbiges Auge zu verpassen und mich dann in meinen Angelstuhl zu setzen bis die Polizei eintrifft (wenn ich nicht schuld bin).
Wieso tut mir der Typ aus dem Fall, den Acura1977 schildert, eigentlich garnicht leid?
Vielleicht weil jemand der so viel Bockmist auf einem Haufen verzapft, es nicht besser verdient hat?
...und abermals schöööööööööööööööööön unsinn verzapft, du alter Irrlehrer (o;
Seit 2008 haben wir ein neues VVG(Versicherungsvertragsgesetz) nach dem es kein "alles-oder-nichts-Prinzip" mehr gibt !!!
In deinem geschilderten Fall der Unfallflucht also dein kluger Tipp, "lieber abhauen" läuft voll ins Messer !
In diesem Fall der Unfallflucht biste deinen Versicherungsschutz überwiegend los - und dann kommt richtig Freude auf, Personen - & Sachschaden (überwiegend) selbst bezahlen.
Wers en Detail liebt: Hier gehts zur "Quotelung"
Und wenn man nach dem Unfall verwirrt ist, gibt ja so Fälle, zB. nach nem harten Unfall
Ja, aber auf die Art wirste deinen FS nicht bis zum Sanktnimmerleinstag verlieren, wie es bei Alkoholkonsum wahrscheinlich wäre. Auch unter Alkohol schließen die meisten Versicherungen eine Schadensregulierung aus. Dann doch eher die Flucht in Kauf nehmen und das als Schockreaktion verkaufen. Damit kommt man bei unserem tollen Rechtssystem wahrscheinlich durch. Ist zwar traurig, aber leider bittere Wahrheit. Die Gerichte würden dir die Schockreaktion wahrscheinlich abkaufen. Aber bei Alkohol im Blut haste ein richtiges Problem, das du erstmal nicht aus der Welt schaffen kannst
Ja, ja, der alte Witz: Nach dem Autounfall. "Kommen Sie mal her, auf den Schreck trinken wir erstmal einen Schnaps." - "Ah ja, danke, das tut gut,.... aber trinken Sie denn nichts?" - "Nein, ich warte erstmal den Alkoholtest ab."
Gruß
xc90er
Auch wenn es falsch ist vor eintreffen der polizei einen zu trinken, so halte ich die aussage das es egal ist ob man nachweisen kann nichts getrunken zu haben für sehr zweifelhaft. Warum sollte man einen der nachweisen kann unschuldig zu sein "verurteilen"? Lieber sollte man das davon abhängig machen, wie glaubhaft der nachweis ist... So ist es doch immer schon gewesen.... Und wie kann ein unter schock stehender Autofahrer, der überhaupt nicht mit so etwas rechnet fahrlässig gehandelt haben?
Wäre ja das gleiche wie wenn man nen Mord mit ner Kamera aufnimmt, und nacher vorm eintreffen der Polizei das Messer was der täter hat fallen lassen aufhebt. Man kann zwar beweisen das man es nicht war, aber man hat ja grob fahrlässig gehandelt als man das messer aufgehoben hat, also lebenslänglich 🙄
Am besten einen Klosterfrau Melissengeist; der ist richtig hochprozentig😜😜😆
und ich hab mein A-Saft verschüttet, unter der tastatur ist ein kleiner see 😆