Was kann zum Verlust des Führerscheins führen?
Lappen weg für Alkohol, Abstand, rote Ampeln
Im Straßenverkehr gibt es klare Regeln und klar definierte Konsequenzen für die, die sich nicht daran halten. Doch wann genau drohen Fahrverbot oder Führerscheinentzug? Und was ist eigentlich der Unterschied?
München/Neuss - Wer nach ein paar Gläsern Wein das Auto stehen lässt, handelt richtig. Wer sich stattdessen auf das Fahrrad setzt, nicht. "Wer betrunken Fahrrad fährt und mit mehr als 1,6 Promille erwischt wird, muss seinen Führerschein abgeben", erklärt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Das könne sogar ab 0,3 Promille passieren, wenn der Radfahrer zum Beispiel Schlangenlinien fährt. Doch was heißt das eigentlich - den Lappen abgeben?
Ein Fahrverbot droht generell bei zu hohem Tempo, Fahren unter Drogeneinfluss, dem Missachten einer roten Ampel oder einem zu geringen Mindestabstand zum Vordermann. Auch geistige oder körperliche Mängel könnten zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, sagt Goldkamp: "Es muss also nicht zwingend eine Verkehrsstraftat vorliegen, auch unverschuldete Umstände können der Grund sein."
Grundsätzlich wird zwischen einem zeitweisen Fahrverbot und einem kompletten Entzug der Fahrerlaubnis unterschieden. "Wenn ein Fahrverbot verhängt wird, dann für ein bis maximal drei Monate", sagt Stephan Miller von der Rechtsabteilung des ADAC. Dies sei bei groben oder beharrlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten der Fall. Der Verkehrssünder könne sich dann innerhalb von vier Monaten ab der Rechtskraft des Bußgeldbescheids den Zeitraum aussuchen, in dem er den Führerschein abgibt.Wird wegen einer Straftat der Führerschein komplett eingezogen, gibt es diese Wahlmöglichkeit nicht: "Dann wird die Fahrerlaubnis oft auch sofort eingezogen und nicht erst mit Rechtskraft des Strafbefehls", erklärt Miller. Das könne der Fall sein, wenn jemand zum Beispiel mit mindestens 1,1 Promille Alkohol im Blut unterwegs ist. Der Führerschein ist dann mindestens sechs bis zwölf Monate weg und in jedem Fall neu zu beantragen.
MPU ab 1,6 Promille
Betroffene werden dann zumindest ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille auch im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ihre Eignung für den Straßenverkehr nachweisen müssen, erklärt Miller. Für Führerscheinneulinge, die noch auf Probe unterwegs sind, gilt generell die 0,0-Promille-Grenze.
Doch egal ob für einen Monat oder ein halbes Jahr: Ist der Führerschein weg, darf kein führerscheinpflichtiges Fahrzeug mehr bewegt werden. "Wird die Fahrerlaubnis entzogen, betrifft dies alle Fahrerlaubnisklassen", erläutert Verkehrsanwalt Goldkamp. Anders ist das, wenn die Voraussetzung für eine bestimmte Fahrerlaubnisklasse wegfällt. Lkw-Fahrer zum Beispiel müssten ab dem 50. Lebensjahr ein augenärztliches Gutachten vorlegen, um die Fahrerlaubnis verlängern zu lassen. "Wird das nicht vorgelegt, erlischt die Lkw-Fahrerlaubnis, die für den Pkw jedoch bleibt bestehen", so Goldkamp.
Führerscheinlose dürfen allerdings noch bestimmte Pedelec steuern. Diese Elektrofahrräder sind führerscheinfrei, wenn die Tretunterstützung bei maximal 25 km/h abgebrochen wird und sie über einen höchstens 250 Watt starken Motor verfügen. "Da sie nicht als Kraftfahrzeuge gelten, dürfen solche Pedelecs daher auch bei einem Fahrverbot aufgrund einer Ordnungswidrigkeit noch gefahren werden", sagt Miller vom ADAC.
Nach dem Entzug
Wird der Führerschein eingezogen, hat der Betroffene in der Regel keine Chance, dagegen etwas zu unternehmen oder den Entzug in eine andere Strafe umzuwandeln. "Die Fahrerlaubnis wird nicht zur Bestrafung des Täters, sondern zur Sicherheit des Straßenverkehrs entzogen", sagt Goldkamp. Anders hingegen verhalte es sich bei einem befristeten Fahrverbot im Rahmen eines Bußgeldverfahrens. In außergewöhnlichen Fällen kann ein Gericht ein drohendes Fahrverbot auch in eine Geldstrafe umwandeln - etwa, wenn ein Arbeitsloser in der Phase der unmittelbar bevorstehenden Existenzgründung steht und für die Kundenakquise ein Fahrzeug braucht.
Wer ein Fahrverbot hinter sich hat, kann auch nicht davon ausgehen, dass sein Punktestand in Flensburg automatisch auf null gesetzt ist. "Die Eintragungen im Fahreignungsregister bleiben erhalten und werden erst nach Ablauf der jeweiligen Löschfristen entfernt", so Goldkamp. "Grund ist, dass diese Eintragungen bei einem späteren Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis relevant sein können, um zu prüfen, ob der Antragsteller mittlerweile wieder fahrgeeignet ist."
Hat jemand acht Punkte angesammelt, wird ihm die Fahrerlaubnis in jedem Fall entzogen. Bei einem Fahrverbot auf einen ausländischen Führerschein auszuweichen, ist keine Alternative, erklärt Hannes Krämer von Auto Club Europa (ACE): "Sollte trotzdem gefahren werden, handelt es sich um eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet werden kann."
Quelle: dpa
Schön, es wurde im Stile einer Nacherzählung der Unterschied erläutert. Und nun?
Falsch.
Das man bei Entzug der Fahrerlaubnis noch Fahrzeuge führen darf für die keine Fahrerlaubnis nötig ist, wie z.B. Pedelecs bis 25 km/h ist doch logisch. Denn diese sind vor dem Gesetz Fahrräder.
Viel interessanter ist Frage, was darf man bei einem Fahrverbot noch führen.
Ich habe mal gelernt, bei einem Fahrverbot darf man überhaupt kein Kraftfahrzeug mehr führen. Auch dann nicht, wenn ich vor dem 01.04.65 geboren bin und deshalb für ein Mofa keinen Mofaführerschein benötige.
Bei Entzug der Fahrerlaubnis dürfte ich dann als 1964 geborener aber sehr wohl noch Mofa fahren...eben weil ich dafür keine Fahrerlaubnis benötige....
Man benötigt auch als nach 65 geborener für Mofas keinen Führerschein.....das Ding nennt sich nämlich nur Prüfbescheinigung.
Wie das bei Verlust des "Lappens" gehandhabt wird, da hört man immer wieder verschiedene Aussagen.....
Dieser Meinung bin ich auch, die Polizei hat mir aber versichert, man dürfe auch dann kein Mofa fahren.
wenn man den Führerschein verliert oder versehentlich abfackelt, isser auch weg ... meiner wurde schon 3 mal mitgewaschen - ist noch der tuffig rosafarbene Wisch ... der machts auch nicht mehr lange 😆
Das man auch als Radfahrer oder Fußgänger seinen Führerschein entzogen bekommen kann halte ich für absoluten Blödsinn.
Ich lasse ja ABSICHTLICH das Auto stehen um was alkoholisches trinken zu können. Manchmal glaube ich unsere Politiker verstehen die deutsche Mentalität nicht.
Wer sich aber nicht fahrtauglich hinter das Steuer eines Auto setzt und das auch noch öfter macht, der braucht wohl keinen Führerschein mehr. Das hält allerdings einige nicht davon ab dennoch Auto zu fahren.
Ein besoffener Radfahrer hat im Straßenverkehr aber auch nichts verloren!!!
Auf dem Land, ein paar km durchs Feld zu fahren, wenn dann der Führerschein weg wäre....das fände ich auch unnötig.
Kannst du gern machen. Ändert aber nichts daran, dass die Realität eine andere ist - und das ist auch gut so. Wenn du als Radfahrer und insbesondere als Fußgänger schwerst alkoholisiert und dabei noch eine Gefährdung für andere darstellst, dann wärst du das mit einem PKW erst recht.
Wer besoffen Fahrrad fährt, der kann im Extremfall ebenfalls mit einem Führerscheinentzug rechnen. Gerade bei Gefährdung Dritter und/bzw. wenn ein Unfall ausgelöst wird.
Bei einem Fussgänger sehe ich das Problem eher nicht, es sei denn, es passiert wiederholt, der Täter ist unbelehrbar und es bietet sich keine andere "Erziehungsmaßnahme" an.
Möglich ist vor Gericht vieles, das sollte man nie vergessen. 😉
Richtig, bei einem Fahrverbot darf man kein Kfz mehr fahren, auch keine Mofas.
Beim Entzug der Fahrerlaubnis dagegen sind Mofas erlaubt, Prüfbescheinigung oder entsprechendes Alter vorausgesetzt. Allerdings kann einem Spriti auch die Benutzung von Mofas verboten werden und es gibt genügend Säufer die auch nicht mehr mit dem Fahrrad fahren dürfen.
Wenn man sich auf den Straßen so umsieht, scheint das drohende Fahrverbot wegen Unterschreitung des Sicherheitsabstands vollkommen unbekannt zu sein... 😕. Kann das sein??? Selbst auf der BAB sieht man jede Minute mehr als einen Spezialisten, der mit einem Abstand zum Vordermann ähnlich wie in einem innerstädtischen Stau unterwegs ist... 😕😕...
Das wäre aber so oder so unproblematisch, "Fahren ohne Führerschein" ist ja ne ganz billige OWi, ich glaube 5 oder 10 Euro... nicht zu vergleichen mit der Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Jedes Vergehen mit schärferen Gesetzen scheitert an.......fehlenden Kontrollen.
Viele Autofahrer sehen rote Ampeln scheinbar als Deko Leuchten an Kreuzungsbereichen.
Ein Handyverbot interessiert sowiso keinen,jeden Tag sehe ich im Strassenverkehr 100 er Autofahrer mit Handy am Ohr oder tippen während der Fahrt .Auch hier fehlt es an Kontrollen.Fazit:Es ist vielen Verkehrsteilnehmern scheissegal.
Für das Schleichen auf der Mittelspur sollte der Lappen auch weg sein!