Urteil: Leasingkosten nicht steuerlich absetzbar
Leasingraten als Teil des Lohns nicht absetzbar
Zahlt der Arbeitgeber die Leasingraten für einen auch privat genutzten Dienstwagen als Teil des Lohnes, kann der Arbeitnehmer sie nicht absetzen.
Berlin - Arbeitnehmer können Leasingraten für einen Dienstwagen nicht unbedingt von der Steuer absetzen. Zahlt der Arbeitgeber sie für einen Dienstwagen, der auch privat genutzt wird, und zieht sie vom Lohn ab, können diese Abzüge vom Mitarbeiter nicht von der Steuer abgesetzt werden. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und weist auf ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hin.
In dem verhandelten Fall hatte ein Arbeitgeber einen Pkw über drei Jahre geleast und dafür auch einen Wartungsvertrag abgeschlossen. Im Rahmen einer Barlohnumwandlung wurden die Leasingkosten aber vom Gehalt des Mitarbeiters abgezogen, der diesen Wagen beruflich und privat nutzte. Er wollte nun die Leasingraten steuerlich absetzen und als Werbungskosten geltend machen. Das Gericht entschied dagegen.
Begründung: Der Mann hat auf einen Gehaltsanspruch in Höhe der Leasingkosten verzichtet. Der Fall könne daher nicht gleichgestellt werden mit Fällen, in denen ein Wagen privat gekauft werden muss, da der Mitarbeiter ja hier nicht juristischer oder wirtschaftlicher Eigentümer des Autos wurde. Es bleibe ein Firmenwagen.
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Quelle: dpa
Wäre ja auch noch schöner, wenn das gehen würde?!?
Nen Versuch wars wert.
Wobei ich es als nicht Firmenwagen Fahrer durchaus "assi" finde, dass Otto Normal 30 Cent je ENTFERNUNGSKILIOMETER absetzen kann (15 Cent je gefahrenem, also quasi nix) und Firmenwagen mit Leasingkosten von 1€ je gefahrenem Kilometer plus Sprit kein großes Problem sind.
Wenn der Staat das den Firmen nicht gestatten würde, würde der Markt für Neuwagen in Deutschland völlig einbrechen.
Ich verstehe allerdings nicht, aus welchem Grunde der Mitarbeiter sich die Leasingrate vom Lohn abziehen lässt. Wenn er zusätzlich sogar noch die private Nutzung versteuern muss.
Ob hier die ganze Wahrheit berichtet wurde ?
Wenn der Arbeitnehmer die Leasingwagen selbst zahlt, dann muss er nur 1% Pauschalverteuerung zahlen, bezahlt aber keine Steuern und keine Sozialabgaben auf die Leasingrate und die Unterhaltskosten. Das rechnet sich immer, wenn einem kein Firmenwagen zusteht, man aber gern ein neues Fahrzeug haben möchte.
Eben deshalb wär´s ja noch schöner, wenn man die Rate von der Steuer absetzen könnte.
@GaryK:
Dein Arbeitgeber kann dir 30 Cent/km (Arbeitsweg) einfach (also nur die Hinfahrt!) bezahlen, pauschal versteuert (entweder Arbeitgeber oder -nehmer, also auf den Wortlaut achten). Im Gegenzug wird er natürlich deinen Lohn mindern, um den Betrag, den er dir ausbezahlt für den Fahrtweg. Du hast aber immer noch mehr "Netto" in der Tasche (gehe ich davon aus).
Steuerlich absetzen kannst du dann natürlich nichts mehr, aber da ein "Normalverdiener" ohnehin "nur" rund 25 bis 30 % Steuer bezahlt, bekommt man von den abgesetzten 30 Cent ohnehin nur 10 Cent wieder raus (wie du richtig erkannt hast: "nix", also fast).
Sind keine Reisekosten, da erste Tätigkeitsstätte, nennt sich üblicherweise "Fahrtkostenzuschuss".
Nachteil ist eben, dass du (eigentlich*) nur die Fahrtkosten für die km bekommst, die du auch wirklich zur Arbeit fährst, dein Lohn wird auch niedriger sein. Im Falle einer Krankheit, Arbeitslosigkeit, beim Weihnachtsgeld (sofern´s das gibt), sonstigen gehaltsbezogenen Boni oder schlicht für die Rente bringt das einem nichts.
Muss man also selbst abwägen bzw. müsste der Arbeitgeber das überhaupt kennen.
Übrigens ist das nur das, was ich mir persönlich angelesen habe, ohne Gewähr, insbesondere was Vor- oder Nachteile angeht.
*Keine Ahnung wie genau Finanzämter/bzw. Arbeitgeber da hinsehen. Ehrliche Leute geben nur die Tage an, die sie tatsächlich in der Arbeit waren, laut meiner Steuersoftware könne man aber auch ruhig 230 Tage/Jahr absetzen. Lug und Betrug eben... hab ich natürlich nicht gemacht. 🙁
...was allerdings auch zur Folge hat, daß sich aus der Differenzsumme keine Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung generieren.
Moin Forenten,
in der Tat, man fragt sich, was sich so manche für Hoffnungen machen. Wobei es um etwas ganz anderes geht, so wie es aussieht: wenn es ums Auto geht, setzt der Verstand aus. Also wieder seine persönliche Eitelkeit befriedigt und wenn es um den Preis ist, die Gerichte sinnlos zu beschäftigen und damit zu verstopfen.
Möge es nützen
Peter
Warum sollte er? Der echte Flottenanteil liegt bei gut einem Viertel der Neuzulassungen. Da die Arbeit trotzdem gemacht werden muss, würden nicht viel weniger Fahrzeuge benötigt werden. Wäre die private Nutzung von Dienstwagen nicht gestattet, würden auch dafür Fahrzeuge gebraucht werden.
Korrekt müsste es heißen: Wenn der Staat das den Firmen nicht gestatten würde, würde der Markt für deutsche Premiumfahrzeuge in Deutschland völlig einbrechen.
Moin synallagma,
moin Forenten,
Interessant. Der Anteil gewerblicher Halter der Neuzulassungen Januar bis Mai 2016 liegt laut KBA bei 65,8%. Signifikante Unterschiede zwischen den Fahrzeugklassen kann ich nicht erkennen, Wohnmobile mit 40,5% vielleicht einmal ausgenommen.
Wie sind denn die Zusammenhänge zwischen privaten und gewerblichen Haltern einerseits und Flottenanteil andererseits?
Möge es nützen
Peter
Bevor man irgendwelche Deals mit Gehaltsumwandlung macht sollte man immer erst den Steuerberater konsultieren.
OpenAirFan
Hat "einsdreivier" bereits geschrieben, ob mit , oder ohne deiner Differenz-Summe😕😉
Ja, sorry, das habe ich wirklich übersehen. 😎
Gewerbliche Zulassungen beinhalten: echte Flottenzulassungen, Händlerzulassungen, Herstellerzulassungen, Rentzulassungen, also alles, was ein Gewerbe hat, wird als gewerbliche Zulassung gezählt. Nur das Händlerzulassungen, Herstellerzulassungen und Rentzulassungen mehr oder weniger kurzfristig auch beim privaten Endkunden laden. Das Märchen von den zwei Dritteln Dienstwagen hält sich hartnäckig.