EU-Gericht: Staatshilfen für BMW in Leipzig unzulässig

Leipziger BMW Werk bekommt weniger Staatshilfe

MOTOR-TALK

verfasst am Tue Sep 12 13:18:20 CEST 2017

BMWs Werk in Leipzig bekommt weniger Fördergelder als erwartet. Von den angemeldeten 45 Millionen Euro bekommt BMW nach einem Urteil des EU-Gerichts nunmehr nur 17 Millionen.

BMW baut in Leipziger Werk den i3
Quelle: Picture Alliance

Luxemburg - BMW stehen für die Fertigung von Elektroautos in Leipzig nach einem Urteil des EU-Gerichts weniger Fördergelder zu als angemeldet. Statt einer regionalen Investitionsbeihilfe von 45 Millionen Euro dürfe der Staat nur mit 17 Millionen Euro helfen, urteilten die Richter in Luxemburg am Dienstag (Rechtssache T-671/14). Der höhere Betrag sei mit den Regeln des Binnenmarkts unvereinbar. Das Gericht folgte damit der Sichtweise der EU-Kommission, die die angemeldete Beihilfe für BMW in Leipzig 2014 entsprechend gekappt hatte. Dagegen hatte der Autobauer unterstützt durch das Land Sachsen geklagt.

Um den Wettbewerb nicht zu verzerren

Die Beihilfe für die Errichtung einer Produktionsanlage in Leipzig habe nur die Mehrkosten von 17 Millionen Euro im Vergleich zu einer Errichtung in München ausgleichen dürfen, befand das Gericht. Es sei nicht nachgewiesen, dass auch über den Betrag von 17 Millionen Euro hinaus eine Beihilfe tatsächlich dazu beigetragen hätte, dass BMW in Leipzig zusätzliche Investitionen tätigt.

Ein höherer Zuschuss hätte vielmehr den Wettbewerb verzerrt und andere Wettbewerber von Investitionen abgehalten. Es sei nicht auszuschließen, so das Gericht, dass eine höhere Beihilfe nur dazu gedient hätte, mit der Investition verbundene Risiken abzuwenden und dem Unternehmen zusätzliche Liquidität zu verschaffen. Dies wäre eine unangemessene Stärkung der Marktposition von BMW gewesen. Innerhalb von zwei Monaten können die Betroffenen gegen das Urteil beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgehen.