Ratgeber: So verhält man sich nach Unfällen richtig
Leitfaden: Was tun, wenn es einmal gekracht hat
Ein Unfall ist immer eine ungewohnte Stresssituation. Lest hier, wie Ihr nach einem Crash richtig handelt und die Nerven bewahrt.
Stuttgart/Hamburg - Einmal kurz nicht aufgepasst, ein Auto im Toten Winkel übersehen oder den Abstand falsch eingeschätzt - und schon kracht es. Unfälle passieren schnell, Ärger und Aufregung sind dann oft groß. "Das ist eine klassische Stresssituation", erklärt der Verkehrspsychologe Thomas Wagner von der Dekra-Versicherung.
Durchaus verständlich also, dass viele Autofahrer zunächst etwas planlos agieren. "Dann ist es ratsam, einen kurzen Break zu machen, einmal richtig durchzuschnaufen und langsam von 30 herunterzuzählen", rät Wagner. Das sorge für etwas Beruhigung und helfe, die Gedanken zu sortieren. Zusätzlich sei es empfehlenswert, im Handschuhfach eine Kurzanleitung für die wichtigsten Schritte nach einem Verkehrsunfall griffbereit zu haben, wie sie von Versicherungen und Verkehrsclubs angeboten wird. Hier die entscheidenden Punkte zusammengefasst:
Unfallstelle absichern
Das Wichtigste ist zunächst, die Unfallstelle abzusichern. "Das bedeutet: Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen und danach das Warndreieck 50 bis maximal 100 Meter entfernt vom Fahrzeug aufstellen", sagt Hannes Krämer vom Auto Club Europa (ACE). Bei einem Unfall auf der Autobahn sollten alle Fahrzeuginsassen den Wagen unverzüglich mit größter Umsicht verlassen und sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen. "Erst dann sollte der Notruf abgesetzt werden", so Krämer. Sind Personen verletzt, muss Erste Hilfe geleistet werden. "Wer dies unterlässt, macht sich strafbar", warnt Krämer. "Wer Erste Hilfe leistet, hat aber keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten, selbst wenn er nicht richtig handelt."
Abwägen, ob die Polizei hinzugezogen werden muss
Bei Verletzten, einem hohem Sachschaden, wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind oder wenn sich der Unfallgegner einfach vom Unfallort entfernt, sollte immer die Polizei gerufen werden. Eine Verpflichtung, zu jedem Unfall zu kommen, hat die Polizei jedoch nicht. Bei kleineren Bagatellschäden sei dies in der Regel auch nicht notwendig: "Hier haben Autofahrer vielmehr die Pflicht, sofort die Straße zu räumen, um den nachfolgenden Verkehr nicht weiter zu beeinträchtigen", sagt Krämer. Ein typischer Bagatellschaden sei beispielsweise ein oberflächlicher Lackschaden. Wer bei so einem Kleinschaden dennoch auf die Polizei wartet und den Unfallort nicht räumt, riskiere ein Bußgeld von 30 Euro.Liegt ein Sachschaden vor und die Unfallgegner sind sich einig, reicht es aus, Adresse und Versicherungsdaten auszutauschen. Die Versicherungsnummer sollte immer im Fahrzeug mitgeführt werden, praktischerweise in Form der Grünen Versicherungskarte.
Bei ausländischen Unfallgegnern
Ist das Fahrzeug des Unfallgegners nicht in Deutschland zugelassen, empfiehlt Sander zusätzlich den Europäischen Unfallbericht gemeinsam auszufüllen. Hat der Unfallgegner seine Versicherungsdaten nicht zur Hand, lassen sich diese auch anhand des Kennzeichens über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln. Dieser ist rund um die Uhr unter 0800/250 260 0 erreichbar.
Der Versicherung auf die Finger schauen
Die Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen rät dazu, nicht unüberlegt alles Weitere der gegnerischen Versicherung zu überlassen. Denn damit schade sich der Autofahrer möglicherweise selbst: "Die Versicherungen haben natürlich ein Interesse daran, die Rechnungen klein zu halten." Wer nicht selbst an einem Unfall schuld ist, habe jedoch beispielsweise die freie Werkstattwahl sowie das Recht auf einen freien Gutachter und einen Ersatzwagen über die reine Reparaturzeit hinaus. "Werden diese Dinge gleich von der Versicherung geregelt, fährt der geschädigte Autofahrer möglicherweise deutlich schlechter." Denn gerade bei Unfallgutachten sei der Ermessensspielraum groß.
Rechtsanwalt einschalten
Rechtsanwaltskosten müssen bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Dass ein Rechtsbeistand für Unfallgeschädigte wegen der komplizierter werdenden Rechtsprechung immer wichtiger wird, hat zuletzt das Oberlandesgericht Frankfurt festgestellt (Az.: 22U171/13). In der Entscheidung heißt es, Autofahrer sollten selbst bei kleinen Verkehrsunfällen besser einen Fachanwalt zurate ziehen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
Zeugen hinzuziehen und Beweismittel sichern
Unabhängig davon sollten Autofahrer bei einem Unfall immer nach Zeugen Ausschau halten. Denn diese können gerade bei strittigen Situationen entscheidend sein. "Ideal ist natürlich, gleich vor Ort Name und Adresse zu notieren. Im Zweifelsfall aber kann auch schon das Kennzeichen eines Zeugen ausreichen", sagt Mielchen. Ein wichtiges Beweismittel sind Bilder. "Auch wenn Fotos im ersten Moment vielleicht überflüssig erscheinen, schaden können sie nie", sagt Sander. Empfehlenswert sei, die Unfallsituation aus möglichst vielen Perspektiven auf Fotos oder Videos festzuhalten.
Rechtsprechung bei Dashcams nicht ganz eindeutig
Der Einsatz sogenannter Dashcams, die als Mini-Videokameras an der Windschutzscheibe oder dem Armaturenbrett befestigt werden und den laufenden Verkehr mitfilmen können, ist jedoch nicht ohne Weiteres erlaubt. "Das nicht-anlassbezogene Betreiben einer Dashcam ist in Deutschland nicht legal und wird unter anderem in Bayern mit einem Bußgeld geahndet", erläutert Mielchen. Nur wenn ein Autofahrer beispielsweise von einem anderen Verkehrsteilnehmer genötigt wird, dürfe unter Umständen eine Dashcam eingesetzt werden.
Im Ausland - immer die Polizei informieren
Passiert ein Verkehrsunfall im Ausland, rät Sander dazu, immer die Polizei zu informieren, damit sei der Autofahrer im Falle einer unterschiedlichen Gesetzeslage auf der sicheren Seite: "In Bulgarien, Kroatien, Polen, Tschechien oder Ungarn beispielsweise müssen auch Bagatellschäden offiziell von der Polizei aufgenommen werden, nur dann kann der Schaden im Nachhinein auch über die Versicherung reguliert werden."
Quelle: dpa
Meine Erfahrungen: Anwalt grundsätzlich immer einschalten, sonst versucht die gegnerische Versicherung einen über den Tisch zu ziehen.
Und wer hat den schon dabei wohl eher die wenigsten bis keiner und die die Ihn schon vorausgefüllt dabei haben, haben es dann auch zumeist darauf angelegt, das es auch wirklich kracht.
Dashcam sollte für Unfälle erlaubt sein, und auch gelten, vor allem wenn man auf solche Spezialisten trifft..
Aufnahmen einer Dashcam sind als Beweismittel zulässig.
OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 4 Ss 543/15
(Verkehrsordnungswidrigkeit)
OLG Stuttgart, 17.07.2017 - 10 U 41/17
(Zivilprozess)
Leitfaden: Davonfahren - Verantwortung zu übernehmen ist sowas von gestern.
Diese Aussage sollte man aber kräftig anzweifeln, da sie so pauschal schlicht nicht stimmt.
Die gegnerische Versicherung versucht fast immer einen über den Tisch zu ziehen...
notting
Wieso? Wo lernt man im Erste-Hilfe-Kurs z. B. dem Unfallopfer die Fresse zu polieren? ;-)
Man kann den Satz aber durchaus eindeutiger formulieren, dass eben z. B. zu feste gedrückt mit Rippenbruch bei der Reanimation oder suboptimal angelegte Verbände dass noch zu viel Blut rausrennt nix zu befüchten hat.
Im übrigens macht man sich in div. Fällen auch nicht strafbar wenn man keine Erste Hilfe leistet. Z. B. wenn man auf seine kleinen Kinder aufpassen muss reicht z. B. das Absetzen eines Notrufs.
notting
Oder wenn es gesundheitliche Gründe dafür gibt. Z.b. eine Erkrankung wo eine Infektion möglich wäre, Aids oder sowas. Da gibt es sicher auch Situationen wo das möglich wäre.
Oder wie bei mir, solange kein Blut im Spiel ist gibts kein Problem. Sollte derjenige gut Bluten lieg ich schnell daneben, da kippe ich einfach um. Dann können sie mich gleich mit verarzten.
Ansonsten gibt es ja z.b. auch die Frage ob man einem Motorradfahrerl den Helm abnehmen sollte. Die Antwort lautet Ja. Es ist dabei möglich ihm bei Verletzungen die Nerven im Hals und Rücken zu verletzen, auch so das er dann gelähmt wäre. Es zu lassen und nicht zu helfen ist aber wieder eine Straftat. Ich würde es möglichst ohne Helm abnehmen versuchen.
Am Ende ist es immer ein Für und Wieder abwägen
Für die Hände sind deswegen aus guten Gründen entspr. Schutzhandschuhe dabei.
Hoffe da wird dir niemand einen Strick draus drehen.
Denke das ist mit dem einen Satz gemeint. Wenn du ihm nicht gerade den Helm vom Kopf reißt und er halt trotzdem nach der Helmabnahme im Rollstuhl sitzt ist das nicht dein Problem (wobei man natürl. auf jeden Fall mal schauen sollte, ob der Motorradfahrer die Helmabnahme selber noch irgendwie hinkriegt).
notting
Grüne Versicherungskarte?
Die wird in den meisten EU-Ländern nicht mehr benötigt und somit von der hiesigen Versicherung auch kaum noch ausgestellt.
Wobei man anmerken sollte: "Im Hergang der Dinge". Denn eine Schuldfrage darf (!) vor Ort gar nicht geklärt werden, das verbieten die Versicherungsverträge.
Schnell wegfahren und hoffen, daß es niemand gesehen hat.
Spart unmengen an Papierkram
Jemanden, der seine Fahrzeugpapiere in Ordnung und von daher auch einen Unfallbericht dabei hat, inkl. Stift, als vorsätzlichen Verursacher zu bezeichnen... 🙄
Zu den "Spezialisten" gehörst wohl eher Du - eine Dashcam einbauen wollen, aber zu dumm, zwei Seiten Papier auszudrucken... 😆
Du solltest seinen Beitrag vielleicht nochmal richtig lesen.
Ich habe mal eine entsprechende Stelle markiert.