Reisemobile ab 3,5 Tonnen unterliegen Verkehrsregeln für Lkw
Lkw-Überholverbot gilt auch für große Wohnmobile
Wer am Steuer eines großen Wohnmobils sitzt, fühlt sich nicht nur wie ein Trucker, er muss auch die Regeln für Lkw-Fahrer beachten, wie zum Beispiel Lkw-Überholverbote.
Stuttgart - Mal eben ein Wohnmobil mieten und die Freiheit des Reisens auf vier Rädern genießen - an sich kein Problem, insbesondere für Leute, die ihren Autoführerschein vor 1999 gemacht haben. "Sie dürfen Fahrzeuge und Gespanne bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren", sagt Hannes Krämer, Rechtsexperte vom Auto Club Europa (ACE). Allerdings gelten die Reisemobile ab einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen andere Verkehrsregeln als für Pkw. So muss man sich als Fahrer an die Verkehrszeichen für Brummis halten, und es gilt auf Autobahnen zum Beispiel das Lkw-Überholverbot. Zudem ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h begrenzt.
Jüngere Fahrer mit Führerschein der Klasse B müssen sich um derartige Beschränkungen nicht kümmern: Sie dürfen nämlich ohnehin nur Wohnmobile mit bis zu 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse steuern. Wird dieses Gewicht überschritten, ist ein Lkw-Führerschein der Klasse C1 notwendig. Damit dürfen Lkw bis 7,5 Tonnen inklusive Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtmasse gefahren werden.
Zwar gilt der jeweilige deutsche Führerschein auch im Ausland, doch die für Lkw geltenden Verkehrsregeln können anders aussehen, warnt der ACE. "Wer die bundesdeutschen Grenzen Richtung Ausland verlassen möchte, sollte sich zuvor über die dortigen Regelungen für die rollenden Feriendomizile informieren", sagt Krämer. Allerdings müssen sie nicht unbedingt strenger sein. In Österreich etwa gilt das Verkehrszeichen mit dem Lkw in einem rot umrandeten Kreis laut dem ACE tatsächlich nur für Lastkraftfahrzeuge, nicht jedoch für Reisemobile.
Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht
IMHO wäre ein Artikel bzgl. "Sonderbedingungen" für AH-Fahrten wichtiger gewesen. Damit meine ich weniger die Gewichte, da kommt ja ab und was. Sondern z. B.
- v_max = 80km/h (ok, mit den LKW etwas schneller mitschwimmen ist IMHO ok bzw. das kleinere Übel). v_max = 100km/h nur wenn Plakette _und_ AB oder Kraftfahrstraße! Nix blaues eckiges Schild mit einem Symbol drauf -> nix 100km/h!
- Überholverbote beachten verdammt nochmal! (gilt auch für die Schleicher ohne AH, bin auch schon hinter so einem Idiot gehängt, der wohl mich und andere mit AH dran zu illegalen Überholmanövern nötigen wollte, weil selbst als er vom ersten AH-Gespann überholt wurde, hat er genauso weitergemacht)
- Bußgelder -> LKW-Tarif (hab schon Leute mit AH hintendran mit 130km/h gesehen, zum Glück seltener das Problem als die Penner mit AH, die illegal alle anderen PKW ausbremsen...).
notting
Naja, mit über 80kmh mitschwimmen im LKW^^.
Das geht schon, aber wehe es kommt zur Kontrolle der Lenk/Ruhezeiten. Auf der Fahrerkarte ist alle drauf. Da ist deine Tabelle dann im schicken rot gefärbt.
Aber die Hobbyfahrer brauchen da nichts zu befürchten.
Hattest Gestern noch ein paar Sonder- & Satzzeichen über oder? 😆😆😆
Was meinst du? Es gibt nur eine Stelle, wo man Zeichen durch eine Formatfunktion hätte ersetzen können. Eine Formatfunktion, um das zu machen, was Open-/LibreOffice.org im Formeleditor aus v_max machen, gibt's hier aber AFAIK nicht.
Übrigens: Satzzeichen retten Leben! Wir essen Opa.
notting
Nicht immer alles so ernst nehmen 😉
Finde es löblich, tzd ist es nichtmehr der Regelfall.
So viele Zeichen sind es nun auch wieder nicht! Besser so, als einige Zeitgenossen, die damit sparen! 😊
Die Überschrift und der Text sind so , als wenn man vom - Weißen Schimmel - redet . Doppelt gemoppelt und falsch .
Es gibt kein LKW Überholverbot . Deshalb kann man auch nicht den Bergriff anwenden .
Es gibt nur das- Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zul.Gesamtmasse usw ....... -
Wie soll sich jemand der nicht täglich mit den Begrifflickeiten zu tun hat ,die rechtlich genaue Inerpretation erklären , wenn solche Institutionen , manchmal auch die Wohnmobilzeitschriften ,diesen Unsinn , -LKW Überholverbot - immer wieder abdrucken ?
Manchmal gibt es dann noch ganz kräftig daneben hauende Oberfachleute , die reden von Volksmund ,
weshalb nichi von - Idiom- , das hörte sich noch ein bischen hochgestochener an, wäre aber genau so
falsch .
Giovanni.