Kölner Blitzer-Panne: Bußgelder werden zurückgezahlt
Lösung für Kölner Knöllchen-Posse
Auf der A3 bei Heumar war ein Tempolimit falsch ausgeschildert. Hunderttausende wurden zu Unrecht geblitzt und mussten Bußgeld zahlen. Sie sollen ihr Geld zurückbekommen.
Köln - Es gibt das Geld also doch zurück. Im Hickhack um die Kölner Blitzer-Panne hat der Kölner Stadtrat einem "freiwilligen Ausgleichsprogramm" zugestimmt. Damit können Hunderttausende Autofahrer, von denen zu Unrecht Bußgeld kassiert wurde, entschädigt werden. Um ihr Geld zurückzubekommen, müssen sie nur ein Online-Formular ausfüllen.
Ursache für die als Blitzer-Posse bekannt gewordene Panne war ein nicht richtig ausgeschildertes Tempolimit auf der A3 am Kreuz Heumar gewesen. An einer Stelle, an der statt 80 Kilometer in der Stunde 60 gelten sollte, war 2016 hunderttausendfach geblitzt worden. Es fehlte aber ein entsprechender Hinweis am Ende einer Baustelle. Das stellte das Kölner Amtsgericht nach der Klage eines Autofahrers fest.
Die Stadt Köln wollte daraufhin die zu Unrecht gezahlten Bußgelder zunächst über den sogenannten NRW-Gnadenerlass zurückzahlen. Dieser Weg war nach Ansicht der Bezirksregierung aber nicht zulässig. Stattdessen einigten sich die Behörden auf das "freiwillige Ausgleichsprogramm". Auch aufgrund des Behörden-Hickhacks hatte der Fall deutschlandweit Schlagzeilen gemacht.
Kölns Stadtdirektor Stephan Keller räumte ein, man habe sich wegen der Rechtslage "mit einer Lösung des Problems durchaus schwer getan". Um das Geld zurückzahlen zu können, brauche man aber eine Rechtsgrundlage. Das Ausgleichsprogramm könne die Betroffenen nun entschädigen - allerdings nur finanziell.
Alles andere - etwa Punkte in Flensburg zu tilgen oder ein Fahrverbot aufzuheben - liege nicht in der Macht der Stadt. Darüber könnten nur Gerichte entscheiden oder in Härtefällen die Bezirksregierung in einem sogenannten Gnadenverfahren.
Zunächst war von rund 400.000 geblitzten Fahrzeugen an der falschen Beschilderung die Rede gewesen. Am Dienstagabend stellte die Stadt klar, dass man nach weiterer Aufarbeitung nun von maximal 285.000 Fällen ausgehe.
Quelle: dpa
Im MT-Forum wird diskutiert, dass die 60 km/h noch gültig gewesen sein sollen, weil sie nicht aufgehoben wurden.
Ist das Fakt? Dann hat der Blitzer doch technisch korrekt funktioniert. Eine "Gnade" wäre dann auch nicht notwendig.
Ob die Schildbürger eine Aufhebung "vergessen" haben, also eine klassische RadarFALLE gestellt haben, ist rechtlich irrelevant - die Tempobegrenzung gilt laut StVO, und nirgendwo steht geschrieben, dass der Bürger sie bei Gelegenheit in Frage stellen darf.
Was ist das für eine schräge Posse, die hier gerade abläuft????
Wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Zusammenhang mit einer Gefahrenquelle (hier Baustelle) angeordnet wird, endet diese automatisch dort, wo die Gefahrenquelle eindeutig endet. Einfaches Beispiel ist der Mast, an dem zwei Schilder sind - eines mit Hinweis auf eine Ampel, ein zweites mit der 70. Da braucht dann kein Ende 70 mehr stehen.
Hier sollte wohl auch nach der Baustelle noch weiter 60 geltend - nach dem Willen der Behörde, aber ohne Schild nicht erkennbar.
Es waren angeblich keine zwei Schilder.
warum meckerst du...?
du beschwerst dich immer, wie doof alles ist und dass man ungerecht behandelt wird, jetzt gibts mal was zurück und dann ist es auch nicht in Ordnung...
"Im Zweifel für den Angeklagten" ist ein uralter, immer noch gültiger Richtsatz, der imho auch hier Anwendung findet.
Allerdings vermute ich, dass ohne den Druck durch die Medien diesbezüglich auch nichts zurückgezahlt werden würde.
Wenn das Limit durch das Ende der Baustelle aufgehoben ist, ist also unbeschränkt. Also Feuer frei...
Was ich interessanter finde, das Geld bekomme ich zurück, die Punkte aber bleiben. Gut, das Fahrverbot kann man schlecht rückgängig machen. Aber Punkte kann man löschen.
Selbstverständlich kannst Du auch Punkte und Fahrverbote wieder rückgängig machen. Nur liegt das nicht im Ermessen der Stadt, die Betroffenen müssen eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen. Was möglich ist.
In jeder Veröffentlichung der vergangenen Wochen konnte man lesen, dass die Beschränkung im Zusammenhang mit einem Baustellenschild ausgeschildert war. Ohne diesen Fakt hätte es die gesamte Diskussion überhaupt nicht gegeben.
Wenn hier einer meckert, dann Du, weil Du einfach nichts kapierst.
Hier geht es um RECHT und GERECHTIGKEIT!
Eine Stadt hat Bußgelder VERDAMMT NOCH MAL nicht zurückzuzahlen, wenn alles korrekt war! Es ist das Geld ALLER Bürger, und einzelnen Bürgern irgendwelche Gelder zuzuschustern, worauf KEIN Rechtsanspruch besteht, ist schlicht KRIMINELL (in Köln Standard).
Kriminell ist es ohnehin in BEIDEN Richtungen: Geld erpressen, was nicht zusteht, UND Geld verschleudern, wenn der Anspruch auf die Auszahlung nicht gerechtfertigt ist. So funktioniert kein RECHTSSTAAT! Was wir hier haben ist aber zunehmend eine Bananerepublik, in dem die Vermögenswerte der Bürger nur noch als "Peanuts" hin und her geworfen werden.
Fazit:
- wenn die Beschilderung tatsächlich korrekt war, und keinerlei Aufhebung angenommen werden konnte/durfte, dann war das Blitzen korrekt, und es ist kein Geld zurückzuzahlen.
- wenn die Beschilderung eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung bezeichnet hat, und geblitzt wurde, dann gibt es keine "Gnade" und keinen "Antrag" - dann ist das Geld mit allen Mitteln zurückzuzahlen, und zwar auf Kosten der Stadt - selbst wenn die Ermittlung des letzten Berechtigten (oder seiner Nachfahren) bis zum Tag des jüngsten Gerichts dauert!
So sieht Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit aus.
Was ich nur erkennen kann: massive Vertuschung der Tatsachen in Köln (wie schon seit Silvester 2015 in der Öffentlich bekannte Standardvorgehensweise der Reekers-Administration). Was soll die "Gnade", wenn alles korrekt war?????
Nein.
Laut Foren-Beiträgen soll ein 60-er mit Zusatzzeichen (Baustelle), anschließend ein 60-er ohne Zusatzzeichen beschildert gewesen sein. Dann endete die Baustelle, und dahinter hat es geblitzt.
In dem Fall war der Blitzer korrekt. Ich würde gerne wissen, ob es dem tatsächlich so ist. Wenn ja, setzt hier Köln zu einer beispiellosen Veruntreuung öffentlicher Gelder an - wohl aus wahlkampfataktischen Überlegungen.
Die Weglassung des Zusatzzeichens am zweiten 60-er wäre natürlich eine typische, kölner Methode zum Abzocken, und nicht die Erste - aber die Bußgelder wären rechtmäßig. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen laut StVO gelten ja nicht nach dem Prinzip: "Sie fahren bitte nur so schnell, wie die Beschilderung HÄTTE sein können...."
Ein "huch, wir wurden beim Abzocken erwischt, und nun zahlen wir gnädig Gelder zurück" wäre ein eklatanter Verstoß gegen jegliche Rechtsstaatlichkeit.
Ich bin an der Stelle wohl in jener Zeit (Juni oder Juli 2016) vorbeigefahren - und wurde nicht geblitzt. Dafür kann es zwei Gründe geben: die MT-Teilnehmer haben Recht, und ich bin den Schildern ohne nachzudenken gefolgt. Oder ich habe die Aufhebung "verpennt" (beides ist möglich). Ich bin auf der A3 an dem Tag bei Oberhausen geblitzt worden. Dort habe ich den Wechsel von 120 auf 100 verbummelt. Na ja - Shit happens.... Deswegen sehe ich beide Möglichkeiten als realistisch gegeben an ("Aufhebung verbummeln" passiert mir deutlich öfters als "Begrenzung verbummeln").
Ich behaupte mal, dass 90% der Geblitzten bei Heumar gerechtfertigt geblitzt wurde, weil auf jenen Teilstücken eben jene 90% ohnehin zu schnell fahren.
ganz ruhig Brauner ... ich mecker nicht, ich freu mich für die, die ihr Geld zurückbekommen und DU entscheidest das zum Glück nicht! Wo kämen wir da hin, wenn solch aggressive Pedanten wie du was zu sagen hätten ...
Irgendwas zumindest ansatzweise MUSS ja unkoscher gewesen sein, sonst wäre die Stadt nicht eingeknickt.
Aber du hast wieder was zum Aufregen gefunden... die Welt ist halt schlecht... so oder andersrum ... scheint dir ja egal zu sein... Hautsache aufgeregt. Miss mal deinen Blutdruck - der muss ja durch die Decke gehen 😆
Konkret endete die Baustelle hinter der Abfahrt zur A4 OHNE irgendein Baustellenende-Schild. 50 Meter weiter stand dann die Schilderbrücke, die 60 anzeigte. Und mit dieser Anzeige ist der Blitzer gekoppelt.
M.E. geht es nur darum, dass die Baustelle wohl auch ohne Schild offensichtlich endete - quasi freie Fahrt war und es dann ohne weitere Vorankündigung eine 60er Zone mit unmittelbarem Blitzer gab. Also in etwa so, wie wenn man direkt am Ortseingangsschild blitzt oder am Elzer Berg alle 100er ausser die direkt an den Blitzerbrücken abmontiert.
PS: Im Berufsverkehr letztes Jahr habe ich es mind. 2x pro Woche live mitbekommen. Auslöser war jedesmal, dass in der Baustelle selbst 90 km/h und mehr gefahren wurde, die A3-Kolonne (wegen der A4-Abfahrt) am Baustellenende von der linken auf die Mittlere und Rechte Spur wechselte und dann auf 60 runter bremste. Damit war dann die Linke Spur bis zu deren Ende für ca. 200m frei, was einige natürlich nutzten wollten um schneller voranzukommen. Nur war dann halt dort der Blitzer.
Bußgelder die ich fälschlicherweise zahle gehören der Allgemeinheit? Na ich hoffe, du lässt nie Geld auf irgendeinem Amt liegen (im Sinne von vergessen) und kommst dann auf die Idee uns unser aller Geld zurück zu fordern 😆
Es gilt RECHT und GESETZ (wie du so schön sagtest) und eben nach diesem ist es jetzt für einige Korinthenkacker eben nach hinten losgegangen.
"Das Schicksal setzt seinen Hobel an und hobelt alles gleich", wie Käpt'n Blaubär sagen würde 😉
Auf der A2 gibts Schilderbrücken, hinter denen nach zwei Metern gerne ein Blechschild kommt... doof, wenn die jetzt was anderes sagen... Lichtsignal geht vor? Gute Frage, sahen die beiden Polizisten vor einem halben Jahr jedenfalls nicht so... da ich vor Ort nicht zahlen wollte, warte ich bis heute auf den Bescheid.
Frei nach dem Motto "versuchen kann man es ja mal"... ähnliches kann ich mir im vorliegenden Fall durchaus auch vorstellen.
LG
P.S: bin ich der einzige da irgendwie ne Bringschuld sieht? Wieso muss man sich selber kümmern, wenn jemand unrechtmäßigerweise beschloss, jmd den Führerschein abzunehmen?
NEIN! Das Geld gehört DIR!
Mir ist aber immer noch nicht klar, ob das Geld fälschlich bezahlt wurde.
WENN es stimmt, das serst 60 mit Zusatzzeichen, dann aber OHNE Zusatzzeichen beschildert war, dann wurde zwar falsch beschildert, aber korrekt geblitzt. Jedoch - auch eine im Sinne des Auftraggebers falsch ausgeführte Beschilderung ist FORMAL korrekt, wenn sie der StVO entspricht. Dann gehört Dein Bußgeld der Allgemeinheit :-)
Du ahnst es nicht. Gericht schickt mir Rechnung über 100+ EUR (ich gegen die Müllmänner der Stadt), ich wehre mich, Gericht treibt per Gerichtsvollzieher ein, und schreibt mir hinterher, dass ich das Geld nicht zahlen brauche. Ich müsse nur 5 EUR zahlen (ich muss meine Rechtsanwältin fragen, ich verstehe BAHNHOF - aber DAS ist "öffentlicher Dienst" VS Bürger....). Ich vermute: mein Einspruch war 100% berechtigt, der Prozess ist für die Stadt verloren - und jetzt senken die die Gebühren, falls ich sie gegenüber der Stadt einklage. Die hoffen wohl, dass ich 5 EUR NICHT einklage....
Die Hoffnung stirbt zuletzt...
Solche Situationen nutze ich zugegeben auch gnadenlos aus. Ich freue mich auf die nächste Auseinandersetzung mit der zuständigen Behörde. Die können ja sooooo wunderbar klugscheißen, dass der Bürger die Beschilderung nicht zu hinterfragen hat. Nun - wenn die 1 mm HINTER dem Lichtzeichen Blech montieren, das dem widerspricht, wird nach Blech gefahren. So einfach ist das (egal, ob das Blech mehr anzeigt, oder weniger).
Isso. Recht muss man durchsetzen - fliegt einem nicht so aus heiterem Himmel zu.
Aber ein "Serienfehler" muss meiner Meinung nach - analog zur Industrie - von der Behörde ohne Aufforderung korrigiert werden.
Fakt ist, dass sowohl die Stadt Köln als auch die Bezitksregierung die Beschilderung bestätigt haben, und ebenso die daraus resultierende fehlende Rechtsgrundlage für die Blitzanlage. Dies wurde ebenso von Gerichten so gesehen.
Was Du jetzt glaubst zu wissen, oder irgendwo gehört zu haben, ist da vergleichsweise uninteressant. Kannst also Deine Paranoia ganz beruhigt wieder einpacken und Dich hinlegen, Deine persönliche Meinung wird den längst feststehenden und rechtlich geklärten Sachverhalt nicht ändern.