Unfallopfer haben Anspruch auf gleichwertigen Mietwagen
Luxus, wem Luxus gebührt
Nach einem unverschuldeten Unfall muss sich der Geschädigte nicht mit einem Mietwagen unter dem Niveau des eigenen Autos begnügen. Das entschied das Amtsgericht München.
München - Wer einen teuren Wagen fährt, hat nach einem Unfall Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen. Wie das Amtsgericht München entschied, kann der Betroffene sogar darauf bestehen, die gleiche Marke zu fahren. Der Unfallverursacher muss die Kosten hierfür übernehmen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) weist auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München hin (Az.: 333 C 26907/12).
Eine unverschuldet in einen Unfall verwickelte Porsche-Fahrerin hatte – als Ersatz für ihren beschädigten Wagen – für zehn Tage einen Porsche Panamera gemietet. Die Kosten sollte die gegnerische Versicherung zahlen. Die meinte aber, die Geschädigte hätte ja auch auf einen (günstigeren) BMW oder Mercedes ausweichen können. Das Gericht entschied jedoch, dass die Frau ein Recht auf ein Fahrzeug der gleichen Marke wie ihr beschädigtes Auto habe. Die Kosten von rund 2.500 Euro muss die gegnerische Versicherung zahlen.
Quelle: dpa, spotpress
Das versucht die HUK auch bei weniger wertvollen Fahrzeugen. Im Falle meines alten Audi A4 wurde mir nahegelegt, dass die HUK lediglich die Kosten für einen Kleinwagen tragen würde. Da ich das Fahrzeug bei Audi reparieren ließ, wurde mir dort ein A3 mitgegeben. Die Versicherung war nicht bereit die Kosten zu übernehmen. Wie die Sache ausgegangen ist weiß ich nicht. Ich habe es dem Audi Zentrum überlassen sich um die Sache zu kümmern. Nie wieder was davon gehört.
...gilt das jetzt für alle Fahrzeugklassen??
Na dann mal viel Spaß, wenn ich sag, dass ich einen Copen als Leihwagen haben will 😆
Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Schade, daß sich jetzt auch noch Gerichte mit der Durchsetzung solcher Selbstverständlichkeiten beschäftigen müssen.
Du bekommst dann ein Kopen, nur gibt es den nur als Rechtslenker und mit 3-Zylinder Motor.
Da bin ich gespannt, in welcher Form die Versicherungsbeiträge demnächst steigen.
Andreas: Würde ich gerne mal ausprobieren wollen, ob der Neue soooo viel besser ist als der Alte 😆
Das ist mal wieder ein absolut verbraucherfeindliches Urteil - was soll der Quatsch.
Nur weil diese Porsche-Tussi nicht für ein paar Tage ein kleineres Auto fahren will - das wäre ja unter ihrer Würde - steigen die Versicherungsbeiträge für die "normalen" Autofahrer.
Sorry, aber das ist doch Unfug.
Wie viele Porsches, Maseratis, Ferraris gibt es denn auf unseren Straßen?
Wie oft sind die dann in unverschuldete Unfälle entwickelt?
Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein.
Der tägliche Versicherungsbetrug, den ein ganz erheblicher Teil aller Versicherten als Kavaliersdelikt ansieht, wiegt da deutlich schwerer.
Das Beispiel mit dem Panamera polarisiert doch nur, weil eben kaum jemand so ein Auto fährt.
Man kann das aber auch ein paar Klassen weiter unten ansiedeln, und schon sieht die Sache ganz anders aus.
Denn mal ehrlich: Welcher A6- oder A4-Fahrer würde sich denn gern mit einem Smart oder A1 als Leihwagen begnügen, wenn ihm jemand anderes ins Auto fährt?
Was ist z.B. mit Vertretern, die ihren großen Kombi beruflich benötigen, um ihre Produkte / Unterlagen auch verstauen zu können? Oder Handwerker, die beruflich einen Transporter benötigen?
Sollen die dann mitunter mehrere Wochen mit einem Polo durch die Gegend fahren?
Es geht bei diesem Urteil nicht nur um Luxus.
Das ist völlig richtig!
Aber hier geht es zuküftig um ALLE Fahrzeuge, nicht nur um Porsche, Ferrari und Co.
A6 bekommt A6, Passat bekommt Passat, C6 bekommt C6, E-Klasse bekommt E-Klasse usw.
Und das macht durchaus eine Menge an Mehrkosten aus.
Mit "verbraucherfeindlich" hat das nichts zu tun, da es hier nicht um Verbrauch und Verbraucher geht, sondern um Haftungsfragen nach einem Unfall.
Auch das Argument mit steigenden Versicherungsbeiträgen geht hier ins Leere, da diese nichts mit den Haftungsansprüchen des Geschädigten zu tun haben.
Der Geschädigte hat im Grundsatz nach deutschem Recht Haftungsansprüche, die ihn so stellen, als ob das Schadenereignis nicht eingetreten wäre. Er darf sich durch die Entschädigung nicht bereichern, braucht aber beim Ausgleich des Schadens auch keine Leistungsabstriche hinzunehmen.
Sorry aber woraus werden die Versicherungsbeiträge denn sonst berechnet?
Das erkläre mir bitte mal.
Was mich an der Sache stört: War selber mal in der Situation, dass mein Auto einen Unfall hatte und ich spät abends einen Mietwagen brauchte. Es gab leider nur eine regionale Vermietung mit 24h-Hilfe, wo ich als temporären Ersatz für den 0,75 Jahre alten Megane einen dreckigen(!) Corsa bekommen habe. AFAIK hätte die gegnerische Versicherung was größeres auch nicht bezahlt mit dem Argument, dass ich ja solange mein eigentliches Fahrzeug schone (aber Versicherung/Kfz-Steuer/HU/Wartung läuft ja kostenmäßig alles exakt so weiter und Sprit muss ich auch beim Mietwagen aus eigener Tasche zahlen) - die paar km bzw. paar EUR Wertverlust durch die gesparten km machen doch fast nix aus. Ergo hätte die Versicherung in der News doch eigentlich auch nur eine Klasse kleiner komplett zahlen müssen und den Rest muss man selber übernehmen?!
Dazu kam bei mir, dass die Versicherung offenbar nix für den Service außerhalb der normalen Öffnungszeiten zahlen wollte, obwohl ich am nächsten morgen um 7h zur Arbeit musste. Glücklicherweise hat die Vermietung die Abtretungserklärung akzeptiert (hab nicht einmal Preise zu Gesicht bekommen) und hat auch nicht gegen uns geklagt, als sie nicht alles bekommen haben...
notting
Nein. Das ist zwar gängige Praxis vieler Versicherungen, aber nur deshalb, weil sich viele Versicherte scheuen, ihren vollen Entschädigungsanspruch juristisch durchzusetzen.