Urteil: Beweislast beim Gebrauchtwagenkauf
Mängel innerhalb von sechs Monaten: Verkäufer in der Pflicht
Alte Autos haben ihre Macken. Kommen kurz nach dem Kauf welche hinzu, sind Verbraucher künftig nicht mehr in der Beweispflicht. Das entschied der Bundesgerichtshof.
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern beim Gebrauchtwagen-Kauf gestärkt. In einem aktuellen Urteil entschied das Gericht die Frage: Wer muss die Ursache für einen Schaden beweisen, der bei einem Gebrauchtwagen innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf auftritt? Käufer oder Händler?
Wegen einer Entscheidung des EU-Gerichtshofs musste Karlsruhe seine Rechtsprechung ändern. In dem verhandelten Fall ging es um einen Getriebeschaden. Nach fünf Monaten funktionierte die Automatik des Gebrauchtwagens nicht mehr richtig, weshalb der Käufer sein Geld zurückhaben wollte. Gestritten wurde darüber, ob der Käufer beweisen muss, dass er die Schaltung nicht selbst durch einen Bedienfehler beschädigt hatte.
Nach der neuen Rechtsprechung wird nun zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass der Schaden bereits von Anfang an vorgelegen hat. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen, wenn er das möchte - im konkreten Fall also dem Käufer die Beschädigung des Automatikbetriebes nachweisen.
Voraussetzung ist dabei immer, dass der Schaden innerhalb von sechs Monaten auftritt. Gelingt dem Verkäufer ein solcher Nachweis nicht, wird vermutet, dass der Schaden von Anfang an zumindest im Ansatz vorhanden war - auch wenn ungeklärt bleibt, ob überhaupt ein Mangel vorliegt, für den der Verkäufer verantwortlich ist. (Az.: VIII ZR 103/15)
Der Auto-Club Europa begrüßte das Urteil: "Der Käufer ist jetzt immer auf der sicheren Seite und muss sich nicht mit der Beweisführung abkämpfen", teilte der Verband mit.
Hm, das ist was Neues? 😕
War es bisher nicht auch so, dass der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate beweisen muss und nach den 6 Monaten die Beweislastumkehr zum Tragen kommt?
Im Prinzip. Die Verbraucherrechte wurden aber erweitert, indem die im Text genannten "Vermutungen" nun von vornherein vorliegen. Aus oben verlinkter Erklärung:
Naja gestärkt oder nicht. Es hat sich nichts geändert, genauso war es auch früher . Da wollte ein Händler gegen klagen und das Gericht hat nur bestätigt was seit 1584 gültig ist. Artikel völlig überflüssig.
Die Rechtsprechung wird es schaffen das man praktisch keine bezahlbaren Gebrauchten mehr finden wird, oder eine teure Versicherung dazu kaufen muss, bzw der Händler einen nicht geringen Risikoaufschlag auf den Preis aufschlagen wird.
Jetzt werden die Autos noch Jünger und mit noch weniger Kilometern nur noch an Gewerbetreibende oder Exporteure gehen und Privatkäufer die ein günstiges Auto suchen schauen in die Röhre.
afaik gilt das doch nur für gewerbliche Verkäufe?
Also von privat kaufen, hab ich eh bessere Erfahrungen mit gemacht.
So lange nun auch wieder nicht. Die EU Richtlinie wurde irgendwann um 2003/2004 zu gültigem Recht, davor konnte jeder Autohändler die Gewährleistung explizit ausschliessen und private Verkäufer mussten generell keine Gewährleistung geben. Seit diesem Datum gibt jeder private Verkäufer 1 Jahr Gewährleistung wenn er sie nicht ausschliesst.
Konsequenz der ganzen Sache war das es keine Autoschnäppchen mehr beim Händler gab da diese dann nur noch an Gewerbetreibende verkauften, sprich Export.
Meine Meinung dazu ist das es völliger Murks ist. Dieser Gewährleistungsquatsch macht alles nur unnötig teurer. Wer meint sich einen Gebrauchtwagen zu kaufen der noch keine 20 Jahre alt ist ist doch selbst Schuld wenn er keine Garantie beim Händler dazu kauft. Gewährleistung ist etwas auf das man bei Gebrauchtwagen gerne verzichten kann. Entweder Garantie oder gar nichts.
Gibt aber auch eine Liste (mit konkreten Beispielen) mit Teilen, die bei Defekt durch Verschleiß nicht automatisch in diese Gewährleistung fallen :
https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf
Welches Gesetz meinst du jetzt konkret? 😕
Zahlen muss es der Käufer so oder so. Gegen das Risiko des Käuferanspruchs muss sich der Verkäufer in irgendeiner Form absichern bzw. versichern. Egal, ob dieser Anspruch durch gesetzliche Gewährleistung oder eine Garantie eintritt. Sicherheit kostet Geld.
Heute umgehen die Händler die Sachmängelhaftung indem sie nur noch als Vermittler auftreten und im Kundenauftrag anbieten/verkaufen. Dann wird es wieder ein Kauf von Privat unter Ausschluß der SMH.
"Im Auftrag" ist zwar höchst illegal, aber für mich als privaten Käufer völlig in Ordnung.
Ein Fahrzeug, was älter als 10 Jahre ist, ist doch immer eine Wundertüte und ich würde niemals dafür meine Hand ins Feuer legen. Wenn der Kunde will, kann er ja eine Versicherung dazukaufen oder selbst abschließen.
Hi,
warum sollte das Illegal sein? Verkauf "im Auftrag" gab es auch schon vor der Sachmängelhaftung wenn auch selten.
Solange es sich wirklich um einen Verkauf im Auftrag des Vorbesitzers handelt ist das rechtlich vollkommen korrekt. Das diese Verkaufsmethode oft nur ein Trick ist steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Gruß Tobias
Das ist ja ein Widerspruch in sich. Wenn Du einen solch teuren Schaden erlitten hast, denkst Du anders - und nimmst einen höheren Preis in Kauf.
Nur über dem Preis zu argumentieren ist kurzsichtig.
Davon abgesehen macht es Sinn, wenn jeder Gebrauchtwagenhändler die angekauften Fahrzeuge durchcheckt. Die Meisten sind da bloss zu faul für.