Ratgeber: Wie tief darf das Auto liegen?
Maßgebend ist eine Empfehlung der Prüfvereine
Die StVO schreibt bei der Tieferlegung keinen gesetzlichen Mindestabstand zwischen Auto und Fahrbahn vor. Prüfer orientieren sich jedoch an einer Empfehlung der Prüfvereine.
Essen - Wer sein Fahrzeug tiefer legt, möchte es optisch aufwerten und fahrdynamisch verbessern. Wie tief ein Fahrzeug maximal gelegt werden darf, das heißt wie viel Bodenfreiheit bleiben muss, darüber schweigt sich der Gesetzgeber aus, eine rechtsverbindliche Mindesthöhe gibt es nicht. Darauf weist der TÜV Nord hin. Allerdings legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine "straßenschonende Bauweise" für Fahrzeuge fest.
Bei der Hauptuntersuchung orientieren sich die Prüfer an der Empfehlung des Verbandes der TÜV e.V.: "VdTÜV Merkblatt 751". Darin steht, dass Fahrzeug mit Fahrer und vollem Kraftstofftank ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm berührungslos überfahren können muss. Anbauteile aus elastischem Material wie Kunststoff-Spoiler sind von dieser Regel nicht betroffen.
Tuningbegeisterte Autofahrer müssen beim Tieferlegen ihres Fahrzeugs neben der Bodenfreiheit aus rechtlicher Sicht noch einen weiteren Aspekt beachten: den Mindestabstand von Anbauteilen zur Fahrbahnoberfläche. Fern- und Abblendlicht sowie die seitlichen Blinker müssen zum Beispiel laut StVZO mindestens 500 mm über der Straße angebracht sein, das vordere Kennzeichen mindestens 200 mm.
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...kostet ja auch lediglich 101-109€, das Dokument... 😤
Also was fehlt ist ein richtiges Gesetz.
Dann ein Messbalken mit 800 mm Breite und umklappbaren 110 mm hohen Zinken, und die am Samstag bei der Verkehrskontrolle vor die getunteten Fahrzeuge gelegt und drüberfahren lassen.
Wenn ein Zinken umfällt geht es per pedes nach Hause.
Oh, da würde ich hängen bleiben. 😆
Dazu sage ich nur:
Was hat ein genormtes Hindernis mit straßenschonender Bauweise zu tun?
Eher die Bauweise der Straßen schafft mittlerweile echte Hindernisse.....nicht nur für tiefergelegte Fahrzeuge.
Wäre ich damals mit meinem Vectra auch.
Irgendwann bin ich drauf gekommen, dass ich ohne so eine derbe Tieferlegung viel öfter viel schneller fahren kann. Auf "jeder" Buckelpiste musste ich schleichen, um mir nix abzureissen oder kaputt zu machen.
Seitdem sind meine Autos nicht mehr tiefergelegt. 😉
11cm hohes Hindernis??
Da hätte ich mit meinen lumpigen 40mm tiefer ja schon Probleme.
Oder darf man da mit einem Rad rüber?
Gruß Metalhead
Es darf halt kein festes Bauteil (Ölwanne, etc) aufsetzen.
Plastik und Gummi dürfen das Hindernis berühren.
Aber 11cm Platz zwischen Ölwanne und Straße?
Glaub nicht daß ich das schaffe. Müsste ich bei Gelegenheit mal nachmessen.
Was da sonst so an exrem-Tieferlegungen (nehme an legal) rumfährt schafft das ganz sicher nicht.
Gruß Metalhead
Joa.
Ich hatte damals ~5-6cm. Hat aber auch nie einer von der Rennleitung nachgemessen.
Die wissen ganz genau, dass die Gesetze hierzu schwammig sind. Solang nix im Radkasten schleift, lassen sie einen i.d.R. weiterfahren.
Wenn der Wagen unten eine Motorabdeckung aus Kunststoff hat, müssen sie ja eh erst einmal nachweisen, wie viel Platz da noch zur Ölwanne oder zum Getriebe ist.
Dazu müsste der Wagen auf die Bühne.
Und den Aufwand macht kein Polizist der Welt, für die paar Euro Owi-Geld.
Weil sich auch alle daran halten sind die Buckelhindernisse auf Parkplätze nach kurzer Zeit ziemlich Zerkratzt...
Einfach den Verein Wechseln und Gut ist. Oder besser noch selber ein Verein Gründen und die Prüfregeln selber Festlegen. Es lassen sich bestimmt hier genug Leute finden die man braucht um so ein Verein zu Gründen. Dann gibt es auch weniger Probleme mit Gutachten und billiger wird es auch.
Ich muss ehrlich zugeben, dass mich so manches Tiefergelegtes Rennsemmelchen abnervt. Wenn sie dann ihr Fahrzeugelchen die Einfahrt zur Tanke oder zum Supermarkt hoch tragen müssen und den ganzen Verkehr aufhalten.
Die tiefsten Teile an meinem Cuore sind die Querlenkerstütze aus Japan (die ist richtig massiv und mit höchstfesten Schrauben verschraubt) und dahinter der Motorträger, der einen gezackten Rand hat. Die Ingenieure in Japan wussten schon, warum sie den so gestaltet haben. Im Winter hat es ganz ordentlich gekracht, wenn Schnee- und Eisbrocken auf der Straße lagen. 14 cm Bodenfreiheit abzüglich 3 cm mit den Eibach Federn - passt schon 😉.
Wann wurde das Merkblatt zuletzt geändert?
Ich finde nur das aus 2008. Da steht was von mindestens 80 mm bei ZULÄSSIGER Achslast.
http://www.brv-bonn.de/.../fahrwerke-und-motortuning.pdf
Ansonsten finde ich immer die Angaben von 110 mm bei UNBELADENEM Fahrzeug.
https://www.bmvit.gv.at/.../fahrwerksaenderung_erlass.pdf
Auch Anwälte beschäftigen sich damit:
http://www.tuningszeneanwalt.com/die-datenbank-faq/tieferlegung/
Wobei sich mir die Frage stellt, was gilt?
80 mm beladen oder 110 mm unbeladen?
Sind die 80 verbindlich? Für mich realistischer, weil ich mit 110 mm unbeladen, im beladenen Zustand unter die 80 mm kommen kann. Andersherum kann ich es aber bei 80 mm im beladenen Zustand schaffen, unbeladen unter den 110 mm zu bleiben.
Die 11cm unterschreite ich deutlich - original hat er +-10cm und mit dem Gewindefahrwerk ist er nochmals 4cm tiefer 😎. Bin bis jetzt nur am Schnee angestanden (wenn über Nacht schneit und noch nicht gepfadet wurde, streift die Stossstange den Schnee ein bisschen 😆).
PS: ich bin so gut wie nie ein Hindernis 😉
Edit: In der CH haben wir bezüglich Fahrwerk nochmals ganz andere Gesetze 😉