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Medikamente am Steuer: TÜV warnt vor Unfallrisiko

MOTOR-TALK

verfasst am Mon Jan 24 11:02:11 CET 2011

Winterzeit, Erkältungszeit

In der kalten Jahreszeit hört man es überall husten und schniefen. Medikamente wie Hustensaft und Nasentropfen sind da oft willkommene Helfer. Aber Vorsicht: Sie können durchaus die Fahrtüchtigkeit einschränken.

Bei Alkohol am Steuer weiß jeder, dass er sich und andere einem Risiko aussetzt. Bei Medikamenten ist das Problembewusstsein nicht so weit verbreitet. Kein Wunder, denn schließlich sollen sie uns ja leistungsfähiger machen. Aber auch scheinbar harmlose Helfer wie eben Hustensaft oder Nasentropfen können das Reaktionsvermögen deutlich beeinträchtigen – das durch Erkältungen o.ä. möglicherweise ohnehin schon geschwächt ist.

Besonders riskant: Kombipräparate

Der TÜV warnt dabei vor allem vor Kombi-Präparaten gegen Erkältung. Einige Wirkstoffe in diesen Medikamenten können müde machen oder den Kreislauf beeinträchtigen. In Hustensäften ist oftmals Codein enthalten, ein Opiat, das nicht nur schläfrig machen und die Reaktion verlangsamen kann. Es beeinträchtigt bei vielen Menschen auch das Sehvermögen bei wechselnden Lichtverhältnissen.

Besonders kritisch sehen Mediziner die Verkehrstauglichkeit bei gleichzeitigem Schlucken mehrerer Medikamente. Die Wechselwirkungen sind oftmals nicht abschätzbar, zumal wenn der Organismus ohnehin bereits geschwächt ist.

Vorsicht bei Impfungen und Betäubung

Besondere Vorsicht ist auch nach einer Grippeschutzimpfung zu empfehlen, da sie oft in abgeschwächter Form Grippesymptome nach sich ziehen. Auch nach einer lokalen Betäubung, etwa beim Zahnarzt, sollte man das Auto nach Möglichkeit erst mal stehenlassen. Wer Schlaf- und Beruhigungsmittel oder Psychopharmaka einnimmt, sollte sich sowieso eingehend mit dem Arzt beraten und genau seine körperlichen Reaktionen beobachten, bevor er sich ans Steuer setzt.

Der TÜV empfiehlt, bei der Einnahme von Medikamenten grundsätzlich die Packungsbeilage zu beachten, in der bekannte Wechselwirkungen mit anderen Substanzen und Beeinträchtigungen durch das jeweilige Medikament vermerkt sein müssen. Im Zweifel sei es auch immer sinnvoll, sich bei der Apotheke oder beim Arzt Rat zu holen.

Am besten sei es aber, so der TÜV, das Auto stehen zu lassen, wenn man unsicher ist oder gar merkt, dass das Reaktionsvermögen beeinträchtigt ist. Ein Unfall unter Medikamenteneinfluss kann die gleichen unangenehmen Folgen haben wie ein Unfall unter Alkoholeinfluss: Es droht der Verlust des Versicherungsschutzes sowie Bußgelder und Führerscheinentzug.

(nw)

 

 

Quelle: MOTOR-TALK