Parken vor Ausfahrten: Straßenbreite beachten
Mehr als 3,50 Meter Abstand lassen
Wer gegenüber einer Ausfahrt parkt, sollte auf die restliche Fahrbahnbreite achten. Diese muss mehr als 3,50 Meter betragen, sonst könnte der Wagen abgeschleppt werden.
Quelle: picture alliance / dpa
München - Wer vor einer Grundstückausfahrt parkt, riskiert ein Bußgeld und kann sogar abgeschleppt werden. Das Parkverbot gilt aber nicht nur direkt davor, sondern in schmalen Straßen auch am gegenüberliegenden Straßenrand, wie der ADAC mitteilt. Demnach darf man sein Auto nur gegenüber einer Aus- und Einfahrt abstellen, wenn zwischen der Ausfahrt und dem geparkten Fahrzeug eine Restfahrbahnbreite von mehr als 3,50 Metern bleibt. Anderenfalls stellt das Parken eine Ordnungswidrigkeit dar.
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Wird hier nun ein Meterstab zur Ausrüstungspflicht?
Grüße vom Ostelch
Feuerwehrfahrzeuge sind 2,50m Breit.
Um ordentlich durchfahren zu können benötigt es mind. 3m Breite.
Grüße vom Ostelch
...gilt in Nürnberg offenbar nicht, da wird auch im Verlauf einer Einmündung geparkt,
Ein- und Ausfahrten werden ebenfalls beparkt, abgeschleppt wird nicht, das spricht sich rum,
auch unter jenen, die einfach ohne gültiges Kennzeichen "parken".
ALLES BESTENS 🙄
Wenn es viele machen, dann ist es noch lange nicht erlaubt. Es gibt übrigens private Abschleppservices, wenn du die anrufst dürfen alle ihr Auto suchen gehen. Und bezahlen müssen die Abgeschleppten.
Sind es nun 3m oder 3,5m? Das Ordnungsamt hier meint es wären 3m. Hatte oft genug solche Scherzkekse die sich genau gegenüber gestellt haben.
Grüße vom Ostelch
Wobei zu beachten ist, dass leichtes rangieren durchaus zumutbar ist.
Manche Autofahrer parken manchmal einen Mist zusammen. Manchmal direkt an einer einmündenen Straße, ist ja egal ob der andere was sehen kann.
Manche aber auch nachts direkt in der Kurve, vor einer Kurve, oder hinter einer Kuppel.
Auch bescheuert sind die, welche auf der entgegensgesetzten Seite der Straße parken, obwohl sie doch sehen müssten, dass ein Auto auf der anderen Seite fast auf gleicher Höhe parkt. So ist die Fahrbahn unnötig verengt. Fährt man in dem Moment durch dieses Nadelöhr, wenn ein rasender Entgegenkommender auf ein zufährt, kracht es.
wundert mich nicht in Klein-Chicago 😆
aber wenn ich immer sehe, wie mit Kleinwägen immer gleich zwei Parklplätze belegt werden (oder an unserer Rampe, wo "rückwärts-vorwärts-rückwärts" jeweils drei Fahrzeuge der Golfklasse Platz hätten) dann frag ich mich doch, ob da irgendwo ein Wettbewerb am Laufen ist und wo man sich zur Teilnahme anmelden kann... 😊
das dreisteste Beispiel (in Augsburg) letztens war ein BMW, der auf dem Trennstreifen zwischen zwei Behindertenparkplätzen abgestellt wurde...
- wusste gar nicht, dass man blind noch autofahren darf... 😆
Dass man nach der StVO (und dem gesunden Menschenverstand) möglichst platzsparend zu Parken hat ist neben anderen Kleinigkeiten, wie z.B. zu blinken, vielen Zeitgenossen leider entfallen.
Grüße vom Ostelch