Dobrindt lehnt niedrigere Promillegrenze für Radler ab
Mehr Aufklärung statt neuer Promillegrenze für Radfahrer
Der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt spricht sich gegen eine neue Promillegrenze für Fahrradfahrer aus. Das Gleiche gilt für Tempo 80 auf engen Landstraßen.
Berlin - Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) lehnt eine von Experten geforderte niedrigere Promillegrenze für Fahrradfahrer strikt ab. "Schon heute machen sich alle Fahrradfahrer strafbar, die Alkohol getrunken haben und nicht mehr in der Lage sind, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen", sagte er der "Passauer Neuen Presse". Wichtiger sei eine "verstärkte Aufklärung".
Sanktionen sind auch unterhalb von 1,6 Promille möglich
Derzeit gehen Radfahrer mit weniger als 1,6 Promille Alkohol im Blut straffrei aus, falls sie den Verkehr nicht gefährden. Der Vorsitzende des Bundestagsverkehrsausschusses, Martin Burkert (SPD), hatte für eine Strafbarkeit ab 1,1 Promille plädiert. Zuvor hatten sich vor dem Verkehrsgerichtstag in Goslar Experten für eine Senkung des Werts ausgesprochen. "Ich sehe aktuell keinen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber", sagte Dobrindt. "Auch unterhalb der 1,6-Promille-Grenze sind harte Sanktionen möglich."
Der Minister sprach sich zudem gegen ein niedrigeres Tempolimit auf Landstraßen aus. Das sei "kein Allheilmittel", betonte er. "Auch 80 Stundenkilometer können je nach Situation auf manchen Landstraßen schon zu viel sein. Entscheidend ist die angemessene Fahrweise." Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat hatte für Tempo 80 plädiert.
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Oh mann, bitte lasst den Mann einfach abtreten ...
Also in diesen beiden Punkten stimme ich voll und ganz mit Ihm überein.
Falls mal Jemand einen Besoffenen Radfahrer umfährt schicken wir Die Polizei zu unserem Verkehrsminister.
Da ja jeder Radfahrer saufen kann wie er will.
Wichtiger wäre eine verstärkte Kontrolle und Anwendung bestehender Gesetze. Auch und gerade im Verkehrsrecht.
Anhand dieser Aussage besteht jetzt wohl kein Zweifel mehr . Mehr Aufklärung ist hier wichtiger als neue Gesetze .
Herr Dobrindt hat glücklicherweise auch lichte Momente 😊
Ich finde auch, daß mit den Promillevorschriften alles OK ist.
Und auf Landstraßen ist die momentane Vorschrift auch sehr gut, sonst kommt man ja nicht voran.
An unübersichtlichen Strellen oder Einmündungen gibt es ja ohnehin Warnungen oder weitere Limits und vor Rehwechsel wird ja ebenfalls gewarnt, so daß jeder freiweillig etwas langsamer fahren kann, genau wie man es bei Schlechtwetter auch tut
Dobrindt vertritt mit seiner CSU doch auch die vielen bayerischen Brauereien und Gastwirte.
Wie kommt man sonst nach dem Wirtshausbesuch angesoffen nach Hause: Ganz einfach mit dem Radl.
der auf dem Foto.....ist das Dobrindt ? 😕 😆
Doch nicht nur Bayern, das hilft allen Gastwirten. Und das ist auch GUT so. Was wäre denn ein Land ohne Gastronomie ? Die Gastronomie lebt ja nicht nur von denen, die dort essen.
Tja Radler und Fußgänger haben im Verkehr ja ewig Freifahrtsscheine ...
Der erste vernünftige Standpunkt von Dobrindt. Er soll sich bloß starkmachen gegen die regelungswütigen Sicherheitsfanatiker von der anderen Straßenseite. Obwohl man nach Alkoholgenuss auf dem Velo höchstens sich selbst gefährdet - und das ist in einer freien Gesellschaft erlaubt - darf man bald wahrscheinlich nur noch völlig nüchtern mit Integralhelm, Lederkleidung und Protektoren aufs Radl. Irre! Viel wichtiger ist doch, dass man allen immer wieder einhämmert, dass, wer trinkt, die Hände vom Lenkrad lässt und auf keinen Fall selber Auto fährt.
Und wer immer noch nicht überzeugt ist: Sucht mal Statistiken raus mit Unfallbeteiligung betrunkener Radfahrer. Das sind Marginalia mit sinkender Tendenz und im untersten Promillebereich (sic!).
Es ist gut, dass Radfahrer und Fußgänger gewisse Sonderrechte gegenüber Autis genießen. Autos haben meines Erachtens im Alltag sogar viel zu viele Rechte.
Warum soll ein Fußgänger in strömendem Regen warten, wenn er über die Straße will, während der Autofahrer im warmen, trockenene Innenraum seines Fahrzeugs beinahe überall Vorfahrt hat?
Absurd eigentlich. Zudem haben Radfahrer und Fußgänger weder Knautschzonen, noch Sicherheitsgurte oder Airbags.
Zum Glück ist es ja so (wird aber, wie man an diesem Thread schön sehen kann, von vielen nicht bedacht), daß der Bundesverkehrsminister zwar (s)einen Standpunkt vertreten kann, aber nicht über die alleinige Entscheidungshoheit im Bereich Verkehrsrecht verfügt. Entscheidungen zu Gesetzen werden immer noch in den Fachgremien ausgearbeitet und im Parlament beschlossen. Der (Bundes-)Verkehrsminister ist da allenfalls Verkünder der Entscheidungen nach deren Beschluß.
Das Vernünftigste, dass ich seit Jahren von einem CSU-Politiker gehört habe.