Zuschlag für mehr Fahrgäste - Taxifahrer verurteilt
Mehrpersonenaufschlag nicht erlaubt
Ein Mehrpersonenaufschlag ist bei Taxifahrten nicht erlaubt. Ein Taxifahrer aus München sah das anders. Jetzt wurde er zu einem Bußgeld von 200 Euro verurteilt.
München - Mehr Fahrgäste, höherer Preis - klingt plausibel, ist aber bei Taxifahrten rechtswidrig. Das Amtsgericht München hat einen Taxifahrer zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt, weil er einen Mehrpersonenaufschlag verlangt hatte.
Der 48-Jährige hatte laut Mitteilung vom Montag im April in seinem Taxi fünf Fahrgäste mit vier Gepäckstücken vom Flughafen München in die Innenstadt gebracht - und einen Mehrpersonenaufschlag von fünf Euro berechnet. Die Frau, die für sich und ihre Begleiter die Rechnung bezahlte, beschwerte sich bei der Taxizentrale, die ihrerseits die Behörden benachrichtigte.
Weil der Taxifahrer das Bußgeld von 100 Euro nicht zahlen wollte, kam es zu Verhandlung - und weil der Mann stur blieb, wurde es für ihn gleich nochmals teurer. Er sehe nicht ein, dass er ein Bußgeld zahlen solle, da auch andere Taxifahrer in München den Mehrpersonenaufschlag geltend machten, sagte er vor Gericht. Die Quittung: Da der Mann "offenkundig völlig uneinsichtig" sei, verdoppelte das Gericht die Strafe auf 200 Euro.
Aber an den höheren Verschleiß und Verbrauch denkt so ein Richter nicht?
" Bildung hat nichts mit Inteligez zu tun."
P.s. ich bin kein Freund von Taxifahrten, aber den Aufschlag find ich gerecht.
Na dann sorge dafür, dass sich das geltende Recht ändert.
Solange es so -Deiner Meinung nach- ungerecht geregelt ist, gilt das halt auch für alle und nicht nur für einen.
Umgekehrt könnte man auch sagen: Der Taxifahrer war ganz schön ungerecht/unfair seinen anderen Kollegen überall in Deutschland gegenüber, die sich an geltendes Recht halten.
Andererseits: Da jammern viele über rückläufige Beförderungszahlen bei gestiegenen Preisen.
Anstatt sich zu freuen, dass ein paar Leute dennoch Taxikunden bleiben, zusamen schmeißen und noch Taxi fahren anstatt andere preiswertere Beförderungen zu nutzen ist es nun auch wieder nicht ok...
Die Fahrgäste mussten sich aber bei Abschluß des Beförderungsvertrages darauf verlassen können, dass der Fahrpreis korrekt berechnet wird.
Ich hätte den Aufschlag nachträglich einfach nicht bezahlt. Hätte der Fahrer ja mal versuchen können einzuklagen.
Tja, das ist ja eine nichtssagende DPA Meldung... bzw verwirrt es den Leser.
Es wurden 5 Fahrgäste Transportiert, ein normaler PKW als Taxi kann aber nur 4 Fahrgäste aufnehmen. Meist sind in den örtlichen Tarifbedingungen geregelt bis wie viel Personen der normale Tarif gilt und welcher Aufpreis (andere Tarifstufe am Taxameter oder eben Zuschläge) genommen wird. Das kann in einer anderen Stadt oder Kreis schon wieder anders geregelt sein. Von daher ist aus diesem Urteil nichts zu entnehmen außer der Tatsache dass es in diesem Fall eben zu einem Bußgeld geführt hat.
Grüße
Steini
Ich weiß nicht, auf wen sich dein Zitat hinsichtlich der Bildung jetzt bezieht, aber dem Richter blieb wohl kaum etwas anderes übrig, als so zu handeln. Denn: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, heißt ein beliebter Spruch unter Juristen. 😆
Taxifahrer sind an die von den Kommunen festgelegten Tarife gebunden. Diese Tarife dürfen weder unter- noch überschritten werden. Ob der Aufschlag "gerecht" sein mag oder nicht spielt keine Rolle. Wenn er nach der Tarifordnung zulässig ist, darf er verlangt werden, sonst nicht.
Der Teufel steckt auch hier mal wieder im Detail, das, wie so oft, bei der Meldung leider unter den Tisch fiel. Der Taxitarif der Stadt München sieht einen (einmaligen) Mehrpersonenzuschlag für ein Großraumtaxi ab dem 5. bis 8. Fahrgast mit 5,00 € ausdrücklich vor. Auch pro Gepäckstück ist ein Zuschlag von 0,60 € pro Koffer zulässig. Demnach hätte der Fahrer neben dem Fahrpreis 7,40 € Zuschlag für Mehrpersonen und das Gepäck verlangen dürfen, wenn er die fünf Personen in einem Großraumtaxi befördert hätte. Hat er aber nicht. Es war ein Fiat Doblo, der regulär 5 Sitzplätze hat und zwei weitere ausklappbare Sitze im Kofferraum. So ein Fahrzeug zählt nicht als Großraumtaxi und damit war auch kein Mehrpersonenzuschlag erlaubt. Die ganze Geschichte gibt es hier.
Ansonsten verwirrt die Meldung mehr als sie hilft, denn ein Mehrpersonenzuschlag ist in München sehr wohl erlaubt, aber eben nur für Großraumtaxis.
Wer sich nun über die Entscheidung aufregt, hat den Sachverhalt nicht erfasst.
Grüße vom Ostelch
Genau. Stimmt sogar. Denn Intelligenz
Bildung ist im wesentlichen erstmal nichts als angesammeltes Wissen. In Kombination wird es richtig gefährlich. 😉
Zur Bildung kann ich dir weiterhelfen: Mach dich mal über Mischkalkulation kundig😊
LG Anja
Sehr bedenklich finde ich in diesem Fall die völlige Uneinsichtigkeit des Taxifahrers. Jeder macht mal einen Fehler, aber man sollte auch die Größe besitzen, eigene Fehler einzusehen und daraus zu lernen.
Meine Nachbarn fahren aus Altersgründen häufiger Taxi und bestellen sich grundsätzlich einen Benz.
Die Taxi-Tarife sind festgelegt und für alle Fahrzeugklassen einheitlich.
Ein Doblo wäre vielleicht akzeptabel, wenn die Beförderungskosten 30% günstiger wären.
Dumm, dass es mit Über nicht geklappt hat in Deutschland.
Mir wurde das bei der letzten Fahrt in München berechnet...
Wenn es kein Großraumtaxi war, hat dich der Fahrer übers Ohr gehauen. Wenn du die Quittung noch hast kannst du dich beschweren. Ergebnis: siehe Artikel! 😉
Grüße vom Ostelch
Richtig so! Grossraumzuschlag verstehe ich ja noch, aber ansonsten ist das pure Abzocke. Allein schon die Kofferraumnutzungsgebühr ist eine frechheit. Man hätte ihm 1000€ aufbrummen müssen.
Es war genau umgekehrt. Die Gepäckzuschläge waren berechtigt, nur der Mehrpersonenzuschlag nicht.
Grüße vom Ostelch
Bekomme ich denn einen Rabatt, wenn ich nur allein und ohne Gepäck im Taxi sitze? Da ist der Verschleiß doch geringer.
Von meinen fünf Taxifahrten in den letzten Wochen waren vier in nach Kippen, Zigarettenqualm oder nur einfach dreckige und muffig stinkende rotte Kisten die dermaßen von den Achsteilen her klapperten, dass ich dachte "hoffentlich klappt nicht während meiner Fahrt ein Rad ab".
Nur ein Taxi hatte unter 400.000km gelaufen und war halbwegs gepflegt - dessen Fahrer kannte allerdings nichtmal die integrierte BT-Freisprecheinrichtung und fummelte zwei mal während der Fahrt an seinem Samsung herum um ein Telefonat weg zu drücken.
Alle waren etwa gleich teuer auf gleicher Strecke - nix Nachlass.
Fazit: Für mich nur unfreiwillig und im Notfall. Ich verzichte auf einer Feier lieber auf Alkohol und fahre selbst, als ein Taxi zu rufen.
Das kann ich absolut nachvollziehen.
Allerdings gibt es wohl in jeder größeren Stadt ein Taxiunternehmen, das erheblichen Wert darauf legt, dass die Fahrzeuge nicht so aussehen, und dass die Fahrer einen guten Eindruck hinterlassen. Und ich fahre nur noch mit Taxen eines solchen Unternehmens. Die ruft man eben direkt an. Das klappt perfekt.
In einer fremden Stadt ist das natürlich schwierig. Aber ich bin am Flughafen oder Bahnhof auch schon einfach nicht eingestiegen. Allerdings muss man dann eben warten, bis das passende kommt. So einfach die Taxireihe abgehen und dann eins aussuchen klappt leider nicht.