Neue Regeln für Tempo-30-Zonen
Ministerium arbeitet an Tempo-30-Verordnung
Die Einführung von Tempo-30-Zonen auf Hauptstraßen soll einfacher werden. Das war bereits klar. Jetzt arbeitet das Ministerium an der Verordnung.
Berlin - Für mehr Sicherheit an Schulen, Kitas und Seniorenheimen soll auch auf großen Hauptstraßen häufiger Tempo 30 gelten. Darauf zielt eine Verordnung von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), mit der sich das Kabinett voraussichtlich an diesem Mittwoch befassen will. Geschwindigkeitsbeschränkungen an solchen Stellen sollen künftig ohne größere bürokratische Hürden festgelegt werden können, wie Bund und Länder im Grundsatz bereits angekündigt hatten.
Konkret wird nun auch vorgegeben, dass die Abschnitte "in der Regel auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung auf insgesamt 300 Meter Länge zu begrenzen" seien. Tempo-30-Anordnungen seien außerdem "soweit möglich auf die Öffnungszeiten zu beschränken", heißt es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in der Vorlage.
Einführung unterliegt weiteren Kriterien
Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung sei "kein Automatismus" verbunden, vor solchen Einrichtungen Tempo 30 einzuführen. Nötig sein soll weiter eine Einzelfallprüfung. Berücksichtigt werden müsse etwa auch, dass Autofahrer deswegen nicht von den Durchgangsstraßen auf Wohngebiete ausweichen oder Taktfahrpläne von Bussen ausgebremst werden. Bei Tempobeschränkungen müssten auch nicht unbedingt beide Fahrspuren einer breiten Straße gleich behandelt werden.
SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte: "Wir wollen die Zahl der Verkehrsopfer weiter reduzieren." Die Straßenverkehrsbehörden könnten daher künftig verstärkt Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen einrichten. Zuständig dafür sind die Länder. Bei großen Straßen muss bisher aber erst aufwändig nachgewiesen werden, dass es sich um eine gefährliche Stelle handelt. Generell gilt innerorts Tempo 50.
Neuerungen für Radfahrer
Änderungen sind auch für Radler geplant. So sollen Kinder bis acht Jahre künftig von einer mindestens 16 Jahre alten Aufsichtsperson auf dem Rad begleitet werden dürfen, wenn sie auf Gehwegen fahren. Für erwachsene Radler sind Gehwege bisher tabu, Kinder bis acht Jahre müssen dort fahren. Dies soll die Aufsichtspflicht erleichtern, heißt es in der Vorlage. "Es ist ausdrücklich nicht das Ziel, dass auch ältere unsichere Radfahrer den Gehweg nutzen dürfen."
Elektroräder, die maximal 25 Kilometer pro Stunde schnell sind, sollen künftig Radwege nutzen können - außerorts generell und innerorts mit einem neuen Hinweisschild "E-Bikes frei". Nicht gelten soll dies für schnellere Elektrofahrräder (S-Pedelecs).
Leichtere Regeln für Rettungsgasse
Leichter zu merken sein sollen die Regeln für Rettungsgassen auf Autobahnen und großen Bundesstraßen, damit Polizei und Rettungswagen schnell zu Unfallstellen kommen. Künftig soll gelten, dass bei Straßen mit mindestens zwei Streifen die Gasse "zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen" frei zu halten ist - also bei drei Fahrspuren zwischen der ganz linken und den beiden rechten daneben.
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Klingt doch gut, wenn so manche 30er Zone doch wieder öfter 50er Zone wird.
Genau, wir brauchen unbedingt neue Regeln zur Bildung der Rettungsgasse, damit noch mehr Unsicherheit bei den Leuten entsteht und alle noch mehr wild nach neuer und alter Regel durcheinander fahren (auch wenn das wohl nur bei 4-spurigen Autobahnen eine Änderung bewirkt und somit nicht so oft relevant sein sollte).
Also bei uns in BaWü sind Ortsdurchfahrten mit Tempo 30 gang und gäbe, bisher oft nur zwischen 22-6 Uhr. Aber es gibt auch solche, wo dies komplett auf 30 begrenzt wird (ich glaube Pfullingen bei RT ist so ein Ort bzw. Ortschaften durch die, die B313 führt), da fahren die jetzt morgens statt 10 Minuten durch den Ort bis zu 30 Minuten. Bin diese Strecke morgens auch einmal gefahren, aber die Beschwerde habe ich mir von einem bekannten Sagen lassen, der jeden Morgen da durch muss. Es ist die Hölle.
Aber naja die Politik weiss schon was sie tut.
Und solche Aussagen
halte ich für völligen Blödsinn oder ist es irgendwo belegt das das eine Geschwindigkeit Reduzierung um 20km/h von 50 auf 30 so effektiv ist?
Und was wird mit den Verrückten auf der Autobahn ? (50 % aller Autofahrer) Die scheint niemand zu stören oder was
Rechtsfahrgebot und Abstand sind tatsächlich noch lange nicht ideal umgesetzt.
Wo ist das Problem? Die neue Regel sorgt lediglich für Klarheit, wo die alte etwas uneindeutig war. Wirklich ändern tut sich ja nichts.
Ja, ist es. Jedenfalls, was Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern angeht.
Ist ja auch kein Wunder, wenn man sich mal ausrechnet, wie sich bei 30 im Vergleich zu 50 der Bremsweg verkürzt.
Ich würde sagen die Verfolgung und Bestrafung ist noch nicht ideal umgesetzt.
Von mir auch die Wehrpflicht wieder einführen und die Typen an die Front zum abreagieren, warum
glauben bloß alle die Autobahn sei richtige Ort dazu.....
Träumern hilft auch kein abreagieren an der Front!
Den Politikern sollte man mit Tempo 200 in den Arsch rammen.
Alte Regel: Bei 4-spuriger Autobahn ist die Rettungsgasse in der Mitte zu bilden (da bei gerader Anzahl Spuren in der Mitte getrennt werden soll, siehe StVO §11 (2)).
=> 12 _ 34
Neue Regel: Bei 4-spuriger Autobahn ist die Rettungsgasse zwischen der linken und dem Rest zu bilden.
=> 1_234
Die neue Regelung ist sicherlich besser, da sie einheitlich ist. Aber da sie auch anders ist, hat man wieder die Hälfte, die noch die alte Regel anwenden und die andere Hälfte, die schon was von der neuen Regel gehört hat 😊
Eher mit 250, da sind die Autos erst abgeregelt!
Die Trottel von der Grünen-Fraktion und wer sonst noch so alles Tempo 30 aus Umweltschutzgründen fordert sollte sich mit der Technik vertraut machen und mal auf den Spritverbrauch bei Tempo 30 vs. Tempo 50 auf derselben Strecke achten! Bei 30 ist der Verbrauch i. d. R. signifikant höher! Aber das will keiner der Schlaumeier und Maulaufreißer wahr haben...
Interessant. Dass das bei 4 Spuren anders ist, hatte ich nie gelernt. Immer nur: Zwischen der 1. und der 2. von links.
Ich gehe aber mal davon aus, dass die Autoren der Verordnung das Szenario mit mehr als 3 Spuren gar nicht bedacht hatten. Bei §7.3c (Einschränkung des Rechtsfahrgebot bei mehr als 3 Spuren, falls rechts "hin und wieder" ein Fahrzeug fährt), wurde die Regel für mehr als 3 Spuren ja auch erst nachträglich eingefügt (es wäre ja sonst auch nicht klar, ob es nur für den 2. Fahrstreifen von rechts gilt oder für alle Fahrstreifen außer ganz links).
Darum wollen die das wohl jetzt auch vereinfachen, denn die Regel liest sich wirklich so, als hätten sie mehr als 3 Spuren nicht bedacht (Zitat aus der StVO):
"[...] mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden"
Was ja erstmal heißt: Bei mindestens 2 Fahrstreifen soll die Mitte genutzt werden. Dann ist wohl aufgefallen, dass man bei 3 Fahrstreifen keine Mitte hat und hat diese Ergänzung gemacht. Bei 4 Fahrstreifen gibt es dann wieder eine Mitte. Bei 5 ist es dafür wieder undefiniert (da nur für 3 Fahrstreifen in der Verordnung eine Angabe steht): Nimmt man jetzt auch die linke Spur (1_2345) oder orientiert man sich am mittleren Fahrstreifen (12_345) - die StVO schweigt sich darüber aus und aus der 3er Regel kann man es eben nicht eindeutig ableiten.
Dazu kommt dann glaube ich noch, dass irgendwelche Internetseiten generell schon immer 1_234 für 4 Fahrstreifen propagieren, obwohl es in der StVO anders steht. Also Verwirrung ist bei dem Thema garantiert 😊