Unfall durch Ölspur: Im Zweifel haftet der Ölende
Mitschuld nur bei eindeutigem Fehlverhalten
Wer aufgrund einer Ölspur von der Straße abkommt, haftet unter Umständen für die Unfallschäden mit. Allerdings gilt das nur dann, wenn dem Fahrer ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.
Koblenz - Kommt es wegen einer Ölspur zu einem Unfall, haftet prinzipiell der Verursacher der Ölspur. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt (Az.: 12 U 1095/12). Eine Mithaftung des Unfall-Fahrers kommt demnach nur dann in Betracht, wenn ihm eindeutig ein Fehler nachzuweisen ist.
In dem verhandelten Fall hatte ein Lkw eine Ölspur auf der Fahrbahn hinterlassen. Ein Autofahrer kam deswegen von der Straße ab. Der Lkw-Halter war der Meinung, der Autofahrer hafte mit, da dieser
schneller als erlaubt gefahren und die Ölspur erkennbar gewesen sei. Doch das Gericht entschied anders: Der Lkw-Fahrer hafte allein, da nicht nachgewiesen werden könne, dass der Autofahrer zu schnell gewesen sei. Auch sei nicht klar, dass die Ölspur für ihn auf der nassen Fahrbahn zu sehen gewesen sei.
Nun...das mit dem Nachweisen wird die Bordelektronik schon bald übernehmen.......arbeiten ja alle dran.
Is das jetzt was Neues😕?? das is doch logisch, dass derjenige, der Öl auf der Straße verteilt schuld ist.....
dpa News, noch Fragen?
Das sind immer die, die im Spätherbst darauf aufmerksam machen, dass Wasser im Winter gefriert und Straßen glatt werden. Oder dass ein Kuhfladen breiter wird, wenn man drauftritt.
cheerio
Vielleicht solltest du den Artikel dann besser noch einmal lesen...................
Es geht hier um eine Teilschuld/Mithaftung, richtig, die das Gericht hier ausschließt zu Gunsten des Autofahrers, der "ausgerutscht" ist.
Kann man gerne googeln:
Auch bei einem platzenden oder verlorenen Reifen, kann der, der drüber fährt eine Teilschuld (oder Haftung, wie auch immer, bin kein Rechtsgelehrter) bekommen. Natürlich kann er "nichts" dafür, dass der Reifen dort liegt, aber wer mit dem Auto drüber fährt (anstatt rechtzeitig anzuhalten - Sichtfahrgebot!), dem kann es nunmal passieren, dass ihm nicht der gesamte Schaden von der gegnerischen Verischerung ersetzt wird.
Genau darum geht es auch hier:
Die Mithaftung...
Eigentlich ist dieses Urteil gut für Betroffene, denn so bleiben sie nicht auf einem Teil ihres Schadens sitzen.
So eine Ölspur sieht man im Regen auch wirklich schlecht und die ist sauglatt!
Wens geht es nicht soweit kommen lassen , weil dann der Motor
beschaedigt wird .... schon ist ..../ ? Es ist im jedenfall blamabel und
teuer und zu unglaublich wenn der eigene Wagen irgentwo poroess ist
Immer diese elenden Ölenden. 😆
Da kann ich nur zustimmen! 😆😆😉
Mfg
Andi