Auf Parkplatz mit 2,62 Promille im Auto: MPU gerechtfertigt
MPU auch ohne Trunkenheitsfahrt möglich
Wird eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung bei einem Autofahrer festgestellt, kann eine MPU angeordnet werden. Selbst dann, wenn der Fahrer gar nicht gefahren ist.
Trier - Ein Atemalkoholwert von 2,62 Promille rechtfertigt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Auch wenn bei den verwendeten Testgeräten ein Sicherheitsabschlag wegen möglicher Unschärfen berücksichtigt werden muss, weist ein so hoher Wert auf eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung hin. Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az.: 1 K 10622/17.TR).
Im verhandelten Fall hatten Fußgänger auf einem Parkplatz einen Mann regungslos und nicht ansprechbar in dessen Auto bemerkt. Die verständigte Polizei stellte einen Atemalkoholwert von 2,62 Promille fest. Daraufhin nahmen die Beamten ihm sowohl den Führerschein als auch die Fahrzeugschlüssel weg. Er sei Berufspendler und müsse am nächsten Tag zur Arbeit fahren, beschwerte sich der Mann. Der Hinweis, dass er mit einem derart hohen Wert auch am nächsten Tag noch nicht fahren dürfe, beeindruckte ihn nicht. Die Fahrerlaubnisbehörde verlangte daraufhin eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Da der Mann sich weigerte, entzog sie ihm die Fahrerlaubnis, wogegen er klagte.
Ohne Erfolg. Seine Argumentation, das verwendete sogenannte Vortestgerät sei zu unzuverlässig, ließ das Gericht nicht gelten. Diese zur Atemalkoholmessung verwendeten Geräte seien unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabschlags ausreichend zuverlässig. Und die Messwerte seien hier nicht die Grundlage für den Entzug der Fahrerlaubnis, sondern die Basis für weitere Ermittlungsmaßnahmen wie der MPU gewesen.
Quelle: dpa
In diesem Fall sprechen wirklich alle Indizien dafür, daß der Proband die zum Führen eines Kraftfahrzeuges erforderliche körperliche und charakterliche Eignung nicht besitzt. Die Entscheidung des Gerichts ist daher vollumfänglich gerechtfertigt.
Die Schilderung der Umstände ist unzureichend. Sollte es so gewesen sein: Wenn jemand betrunken in seinem Auto seinen Rausch auf einem öffentlichen Parkplatz ohne laufenden Motor ausschläft, vermag ich darin keine strafbare Handlung zu entdecken. Das sind alles nur Mutmaßungen und Unterstellungen, mit denen der Freiheitsspielraum des Bürgers nach dem Motto:"Er hätte ja können!" eingeschränkt wird. Er hat es nicht einmal versucht! Dann kann man auch jeden Raucher mit Feuerzeug in der Tasche als potentiellen Brandstifter aburteilen.
Er hat den Beamten gegenüber offen zugegeben, daß Kraftfahrzeug am nächsten Morgen trotz unzulässig hohem Restblutalkoholwert für die Fahrt zur Arbeit benutzen zu wollen. Somit die Ankündigung einer Verkehrsstraftat.
Oder jeden Mann als potentiellen Vergewaltiger, er hat ja seine "Tatwaffe" zwangsläufig immer dabei.
Das Wort "Blut" kommt doch im Artikel überhaupt nicht vor?! Ergo haben sie keine gescheiten Messwerte.
notting
Das Problem des Autofahrers besteht darin, dass er eigentlich wissen müsste, dass sein Führerschein in Gefahr ist, wenn er stark alkoholisiert am Steuer eines Autos erwischt wird. Außerdem müsste er wissen, dass der Anordnung MPU in seinem eigenen Interesse Folge zu leisten ist. Wenn er überhaupt nichts von solchen Sachen weiß und jegliche Untersuchung seiner Fahreignung rigoros verweigert, bleibt gar keine andere Möglichkeit als die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Bei einem Atemalkoholwert von 2,62 Promille reicht die Korrelation zum Blutalkoholwert durchaus aus, um die angekündigte Straftat ernst zu nehmen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Im Prinzip muß man noch nicht mal am Steuer sitzen, um wegen Alk seine Fahrerlaubnis zu verlieren. Mit 2,5 Promille als Fußgänger über die Straße wanken oder in der Ecke sitzen reicht schon.Allerdings geht das im Grunde nur, wenn vernünftige Meßwerte mittels einer Blutprobe vorliegen. Dieses Urteil ist daher mehr als merkwürdig, oder es fehlen Informationen in dem Artikel.
Zu beachten ist dabei allerdings, daß das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier auf der Weigerung des Probanden, eine MPU zu absolvieren, basiert. Die Zweifel an der Eignung bestanden ja, so daß die Anordnung einer MPU durchaus gerechtfertigt war.
Das sagt doch nichts Verwertbares aus, was ein aufgeweckter Volltrunkener dann im Rausch angibt!
Unsereiner würde mit einem solchen Blutalkoholspiegel auf der Intensivstation liegen und nicht den Beamten im eigenen Auto sitzend Rede und Antwort stehen 😉
Nach dieser Logik der Verabsolutierung des Konjunktivs stehen wir alle wegen irgendeines potentiellen Deliktes mit einem Bein im Gefängnis.Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit? Was, wenn er den Beamten erzählt hätte, morgen eine Atombombe zünden zu wollen?
@HeinzHeM
Eben.
Daher ist im vorliegenden Fall davon auszugehen, daß der Proband bereits schwer alkoholkrank ist - ein Indiz, um seine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges anzuzweifeln.
Das hier ein gewohnheitsmäßiger Trinker erwischt wurde, dürfte ohne Zweifel sein. Interessant ist nur der Verzicht auf die Blutprobe.Vermutlich hat er sich mit seiner Aussage, am nächsten Morgen zu fahren, reingerissen. Bis dahin ist der Alkohol in keinem Fall abgebaut bei diesen Werten.