Verbraucherschützer und ADAC: Musterfeststellungsklage gegen VW
Muster-Verbraucher-Klage gegen VW
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der ADAC wollen eine Musterfeststellungsklage gegen VW anstrengen. Geschädigte können sich bis zum 1. November melden.
- Musterfeststellungsklage für alle potentiell geschädigten VW-Fahrer
- VW bot vorher einigen Klägern ein Stiilschweige-Abkommen an
- Theoretisch könnten ein bis zwei Millionen Autofahrer klagen
Berlin/Wolfsburg - Jetzt kann es für den VW-Konzern nochmal sehr teuer werden. Vom Dieselskandal betroffene VW-Besitzer können sich ab 1. November 2018 einer Verbraucherklage anschließen und damit möglicherweise einen Anspruch auf Schadenersatz sichern. Rund drei Jahre nach dem Bekanntwerden des Skandals um manipulierte Dieselmotoren kündigten der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der ADAC am Mittwoch in Berlin eine Musterfeststellungsklage an.
Deren Ziel sei es, gerichtlich festzustellen, dass der Autobauer "mit Software-Manipulationen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt" habe. Verbraucher könnten dann von einem Vergleich mit VW profitieren oder ihren Anspruch auf Schadenersatz leichter durchsetzen.
Kostenlos beteiligen können sich demnach alle, die ab dem November 2008 einen Diesel der Marken Volkswagen, Audi, Skoda oder Seat mit Motoren des Typs EA 189 gekauft haben, für die es einen Rückruf gab. Eine Vormerkung ist online auf der Homepage www.musterfeststellungsklagen.de möglich, ab November ist dann der Eintrag in ein Klageregister erforderlich. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will die Klage am 1. November am Oberlandesgericht Braunschweig einreichen - dann tritt das Gesetz in Kraft, das die neue "Einer-für-alle-Klage" ermöglicht. Der ADAC klagt nicht selbst, unterstützt den vzbv aber.Im September 2015 hatte Volkswagen Manipulationen an Dieselmotoren einräumen müssen. US-Umweltbehörden hatten festgestellt und öffentlich gemacht, dass nur bei Tests die Abgasreinigung voll aktiviert war, während der Ausstoß auf der Straße viel höher lag.
Vor der Verjährung absichern
Tausende VW-Fahrer haben bereits auf eigene Faust geklagt. Die Musterfeststellungsklage sei nun auch "für diejenigen interessant, die keine Rechtsschutzversicherung haben oder denen die bisherigen Möglichkeiten zu kompliziert waren", sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller. Wer sich von November bis zum 31. Dezember anschließe, könne auch sicher sein, dass sein möglicher Anspruch nicht verjähre.
Vom Pflichtrückruf bei Volkswagen sind 2,5 Millionen Autos betroffen. 99 Prozent der betroffenen Dieselfahrer hätten bisher noch nicht geklagt, sagte Müller. Die Anwälte, die die Verbraucherschützer vor Gericht vertreten werden, rechnen mit "mindestens mehreren Tausend" Interessenten. Auch wer seinen VW-Diesel inzwischen verkauft hat oder verschrotten ließ, sei nicht von der Klage ausgeschlossen.
Mit einem Urteil des Braunschweiger Oberlandesgerichts rechnen die Verbände für das Jahr 2020. Danach könnte der Fall am Bundesgerichtshof landen.
Von Fahrverboten sind zwar auch andere Dieselfahrer betroffen - ihnen droht ebenfalls ein großer Wertverlust, wenn sie ihren Wagen verkaufen wollen. In der Musterfeststellungsklage geht es aber nur um den Pflichtrückruf von Volkswagen, denn nur hier droht eine Verjährung von Ansprüchen zum Jahresende.
VW sieht keine Rechtsgrundlage für Kunden-Klagen
Volkswagen sieht wenig Aussichten für die Klagen. "Das Instrument der Musterfeststellungsklage ändert nichts an unserer Position: Es gibt keine Rechtsgrundlage für kundenseitige Klagen im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik in Deutschland", teilte der Autobauer mit. Schon heute blieben die Klagen von Kunden vor Landgerichten überwiegend erfolglos. Es gebe zudem zwölf Urteile von Oberlandesgerichten, die im Sinne von Volkswagen beziehungsweise im Sinne der Händler ausgefallen seien.
Dagegen sagte der Anwalt Ralf Stoll: "Ich denke, VW wird sich vor dieser Klage mit Sicherheit fürchten." Immer mehr Gerichte gäben den Geschädigten Recht. In manchen Fällen kommt es aber auch dazu, dass sich Konzern und Dieselkunden vor einer Gerichtsentscheidung per Vergleich auf eine Entschädigung einigen. Bei Einzelklagen mit Erfolgsaussicht habe VW versucht, Klägern Geld für ein Stillschweige-Abkommen zu bieten, sagte ADAC-Präsident August Markl. "Das wird in der Musterfeststellungsklage natürlich nicht gehen."Volkswagen zufolge sind in Deutschland rund 23.800 Verfahren im Diesel-Skandal anhängig. Etwa 6.100 Urteile seien bisher ergangen. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) begrüßte die Ankündigung der Verbände: "Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht die Dummen sein, wenn sich Unternehmen nicht rechtstreu verhalten."
Anleger klagen ebenfalls gegen Volkswagen
Juristischen Ärger hat Volkswagen reichlich. Auch an anderer Stelle geht es um milliardenschweren Schadenersatz - allerdings für VW-Aktionäre. Am Oberlandesgericht Braunschweig läuft derzeit ein Musterverfahren der Anleger. Grundlage ist hier das sogenannte Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), Musterklägerin ist die Sparkassen-Tochter Deka Investment. Die Schadenersatz-Forderung der Deka beläuft sich auf gut 200 Millionen Euro, insgesamt aber haben Tausende Anleger geklagt - es geht um fast 9 Milliarden Euro.
Quelle: dpa
Na da bin ich ja mal gespannt...
Der silberne Hyundai oder was das sein soll kann ja gar nicht parken.
Na endlich tut sich was!
Herzlichen Dank an die Verbraucherzentrale und den ADAC, damit haben endlich die EA189 Besitzer eine Chance auf Wiedergutmachung ohne großes Kostenrisiko.
Aber diese Musterfeststellungsklage, der sich Betroffene anschließen können, ist ja auch erst ab 1. 11. 2018 möglich.
Interessant ist die Statistik des ADAC zum Erfolg von Klagen gegen VW vor Gericht:
https://www.adac.de/.../...ht-vw-abgasskandal-zu-ea189-motoren.pdf?...
Stimmt! Hierauf hat schließlich der Staat das Monopol.
Angesichts der vielen Urteile in der Liste des ADAC und der Stiftung Warentest klick ist das eine doch recht "ambitionierte" Aussage.
MfG
Kommt halt auch drauf an, ob auf Rückabwicklung des Kaufvertrages geklagt wird, oder "nur" auf Schadenersatz.
Rückabwicklung war das, was die USA gemacht haben. Und viele deutsche Kunden, die schon geklagt haben...😆
Also so wie ich das als Hobbyjurist verstehe, kann man von einem Kaufvertrag zurücktreten, wenn man vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden ist. Da gibbet nix.
MfG
Feuer Frei! Ich drücke alle Daumen, dass hier eine riesige Klagewelle entsteht und VW das arrogante Grinsen im Gesicht einfriert.
Mr. Nissan der VW Verklagen möchte ?
Es geht hier nicht um dein Geld sondern um eine Musterfeststellungsklage, mehr ist das nicht. DIE beschaffen dir dein Geld nicht. Nach evt. erfolgreicher Klage, kannst du mit diesem Urteil nach VW gehen, mit deinem Nissan, und Versuchst dein Schaden gelten zu machen d.h. WENN es sein sollte, das man vor dem EUGH recht bekommen sollte, DU dein begründeten Schaden oder etc. mit diesem Urteil Einklagen kannst, ob du dein Geld bekommst steht weiterhin in Frage. Mehr ist das nicht. Es ist nur eine FESTSTELLUNG, kein geb mir mein Geld wieder Klage. Der positive Beschluss ist aber unabdingbar für deine erfolgreiche Klagen gegen den Konzern, mehr ist das zunächst nicht.
Ja genau Fr. Bundesjustizministerin von der SPD, Zitat, Wir (der Bürger/in) dürfen nicht der/die Dumme sein, Zitat Ende, ja ne is Klar. Wer denn sonst, wenn nicht WIR. Ihr selbsternannten Vollpfosten und original Nixkönner ! Das Beispiel, ich Trinke ein Getränk das mir Flügel verleihen soll, ich Springe vom Dach....ups da sind ja gar keine Flügel, Hoppla. In den Staaten bekommst du dafür Geld, hier bekommst einen Sarg dafür u. keine Mücken, Dumm gelaufen für die BRD Bürger oder ?
Komisch. Die lautesten hier fahren gar kein VW.
😆
Wieso sollte ein Nissan Fahrer VW verklagen? Blödsinn, wo läßt du denken?
Ein Nissan Fahrer darf sich aber für die EA189 Besitzer freuen, oder willst du das verbieten?
Nun ja, selbst wenn das durch geht und die EA189-Fahrer dann einen Schadensersatz einfordern können, würde dieser wohl nicht so hoch ausfallen. Wir sind ja hier in VWland und nicht in den USA.
Aber ich könnte mir gut vorstellen, dass die betroffenen Fahrer, das Geld was sie gezwungenermaßen investieren mussten, um ihren Wagen weiter fahren zu dürfen, erstattet bekommen.
Darf ich mit meinem Nicht-VW-Diesel dann auch die DUH verklagen, da diese mit ihren eingeklagten und völlig sinnlosen Fahrverboten ebenfalls dessen Wert massiv mindert? Mag ja sein, dass VW sich auf Kosten der Verbraucher bereichert hat und jetzt Nachrüstungen und Entschädigungen schuldig ist, aber die DUH macht das aktuell auch.
Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett? 😕
In Deiner Signatur steht ein 2001er Omega Diesel. Von welcher massiven Wertminderung gehst du hier bei einem 17 Jahre alten Fahrzeug aus?