VW-Musterklagen: Landgericht erlässt Vorlagebeschluss
Musterverfahren gegen VW Ende 2016
170 Klagen von Aktionären gegen VW wurden bisher zugelassen. Damit diese in einem Musterverfahren bearbeitet werden können, wurde jetzt ein Vorlagebeschluss erlassen.
Braunschweig - Das Landgericht Braunschweig ebnet den Weg für ein Musterverfahren wegen der VW-Aktionärsklagen. "Das ist der Startschuss", sagte Richterin Maike Block-Cavallaro der Deutschen Presse-Agentur am Montag. Am 5. August hat das Gericht einen so genannten Vorlagebeschluss erlassen. Er ist Voraussetzung für die Bündelung der Klagen gegen VW. Nachdem die VW-Aktie wegen des Diesel-Skandals deutlich an Wert verlor, wurden bisher 170 Schadensersatzklagen gegen den Hersteller zugelassen. Insgesamt geht es um einen Streitwert von knapp vier Milliarden Euro.
Wurden alle Kläger gehört, werden im nächsten Schritt des mehrstufigen Prozesses alle Verfahren bis zur Klärung des Musterverfahrens ausgesetzt. Danach wird dann ein Musterkläger bestimmt. Die Bündelung für die höhere Gerichtsinstanz ist über das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) möglich. Es eröffnet die Chance, stellvertretend für andere vor dem Oberlandesgericht ein Verfahren zu führen und Streitfragen zu klären.
Volkswagen will ordnungsgemäß gehandelt haben
Als Zeitfenster für offiziellen Beginn des Musterverfahrens wird vom Landgericht Braunschweig "frühestens" Ende 2016 angepeilt. "Es geht darum, einen Zeitrahmen abzustecken - das heißt aber nicht, dass es dann auch eintritt", sagte Block-Cavallaro mit Hinweis auf das umfassende und langwierige Verfahren. Ein VW-Sprecher sagte: "Volkswagen ist weiterhin der Auffassung, seine kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten ordnungsgemäß erfüllt zu haben." Bei dem Beschluss handele es sich um einen normalen und auch von Volkswagen beantragten Verfahrensschritt.
Die klagenden Aktionäre und Anleihegläubiger hingegen sehen im Zuge der Affäre um manipulierte Emissionswerte kapitalmarktrechtliche Informationspflichten verletzt, weil VW angeblich zu spät über die möglichen finanziellen Folgen des Skandals Auskunft gegeben hat. Wer im Recht ist, wird sich nur langsam klären lassen. "Mit der Eröffnung des Musterverfahrens ist wohl kaum vor Ablauf der Verjährungsfrist am 18. September 2016 zu rechnen", erklärte Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltskanzlei Nieding + Barth. Jeder Geschädigte müsse deshalb die Verjährung durch eine Klage unterbrechen, um seine Ansprüche nicht zu verlieren.
Mit dem Vorlagebeschluss hat das Landgericht Braunschweig dem Oberlandesgericht in der gleichen Stadt außerdem inhaltliche und rechtliche Fragen zum Dieselgate-Skandal und den daraus resultierenden Ansprüchen geschädigter Aktionäre vorgelegt. Das Schriftstück enthält somit neben einer knappen Darstellung des Sachverhalts auch eine Reihe von Zielen, die aus den Anträgen der Aktionärskläger für das Musterverfahren zusammengefasst wurden.
Quelle: dpa
Weiss jemand, wie lang die Verjährungsfrist ist? Das Ganze ist doch erst letztes Jahr aufgeflogen, oder nicht?
Ein Jahr nach Bekanntwerden des Versäumnisses der Veröffentlichungspflicht.
Dann haben jene Anleger, welche bis jetzt noch nicht aufgewacht sind, ja noch ca. 6 Wochen Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
http://www.handelsblatt.com/.../13986760.html
Die Behörde wertete das Fehlverhalten von Volkswagen als schweren Verstoß gegen die professionelle Sorgfalt. Zudem hätten Verbraucher womöglich eine andere Kaufentscheidung getroffen, wenn sie die tatsächlichen Werte der Autos gekannt hätten.
Hä? Irgendwie am Thema vorbei...
Macht Nix Betrug ist Betrug und Strafbar,das was da vom Handelsblatt war auch ja nur wieder eine Betrügerische Handlung von VW in Italien mit 5 Millionen Strafe zu Bestrafen,Der Hochnäsige Verein hat das
Verdient,Basta.
Mobahn
Das ist aber echt billig. 😆
Sollte aufgrund des Musterverfahrens eine gerichtliche Beurteilung entstehen, dann aus folgenden
Erkenntnissen:
Die Beweisführung der Klägerschaft (Aktionäre) muss dahin gehen, dem Angeklagten (VW) eine
absichtliche Informations-Zurückhaltung nachzuweisen, um Vorteile für VW bzw. um Nachteile gegen
die Aktionäre hervorzurufen.
Zum Zeitpunkt, wo die Information an die Aktionäre hätte weitergegeben werden müssen, stand ja
noch nicht fest, inwieweit sich der Skandal mit den ganzen Finanziellen Konsequenzen ausweiten wird.
Daher liegt es im Ermessen des Wirtschaftsgerichts festzustellen, ob VW die Aktionäre entschädigen
muss, weil ein wirtschaftlicher Schaden durch Eventual-Vorsätzlichkeit entstanden ist, oder ob die
Aktionäre die Einbusse ihrer Dividenden hinnehmen müssen, weil ein Risiko des Verlustes, wie auch
des Gewinnes generell besteht.
Jetzt wird es für VW vor Gericht ungemütlich
Daraus:
Unfug.
Vorsatz ist nicht notwendig, grobe Fahrlässigkeit reicht, und die Forderung an Vorteile für sich selbst oder Nachteile der Anteilsinhaber gibt es überhaupt nicht.
Ist alles ganz nett, nur sind die Bedingungen im §15 und §37b Wertpapierhandelsgesetz für die Strafbarkeit bei der unterlassenen oder verzögerten Übermittlung von Insiderinformationen wesentlich rudimentärer gesetzt.
Selbst wenn hier eine Fehleinschätzung vorgelegen hat, macht dies die Sache nicht straf- oder schadensersatzfrei.
Wobei es schwer mit "Fehleinschätzung" wird, wenn bereits im Q2/2014 der Leiter der US-Tochter eine Einschätzung in Höhe von 26 Mrd.$ dem Vorstand genannt hatte.
Nicht Eventual-Vorsatz sondern grobe Fahrlässigkeit gem. §15 WpHG. Und dann auch nur sehr nebensächlich um eine Dividende von vielleicht 4 Euro pro Aktie, sondern primär um den Kursverlust von etwa 70 Euro/40% pro Aktie in der Folge des 18.9.15.
Du beschäftigst Dich mit dem Skandal an und für sich.
Diese E-Mail von damals war nichts Anderes als eine Hochrechnung möglichen Schadenersatzes,
sollten diese Manipulationen auffliegen.
Das heutige Thema behandelt, ob VW wissentlich und absichtlich die Aktionäre schädigen wollte.
Diese Hochrechnung von VWA damals, wurde von VWD insofern ignoriert, als dass diese Firma
davon ausgegangen ist, dass es keinen Skandal gibt. Und sollte das wider Erwarten einen geben, so
gelte der etwaige Schaden, laut eben der Hochrechnung, als verkraftbar, und würde die Dividende
für die Aktionäre nicht tangieren.
Nie und nimmer würde ich davon ausgehen, dass VW gegen ihre Aktionäre so vorgehen würde,
darum meine Überlegungen im letzten Post.
Und wenn tatsächlich nachgewiesen werden, kann dass das so war, so wird es trotzdem schwierig
sein wie die Aktionäre, und vor allem wie hoch sie entschädigt werden.
Z.B. könnte der Zeitpunkt nach dem Beginn des Kurssturzes festgelegt werden, wo dann bis dahin
die Entschädigung greifen wird.
Auch denke ich nicht, dass ein Autohersteller gegenüber den Aktionären über technische Belange
informieren muss. Da der Aktionär nur den Vorstand wählt und Dividenden erhält.
Die Aktiengesellschaft hat eine Informationspflicht bei allen Belangen, welche Einfluß auf die Kursentwicklung haben können.
Bei wem und auf welcher rechtlichen Grundlage?
Jedenfalls nicht strafrechtlich bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig, wie auch bei der BaFin, und auch nicht zivilrechtlich bei den diversen Anlegerklagen.
Strafrecht ist §15 WpHG, Zivilrecht ist §15 iVm §37b WpHG. Da kannst Du selbst nachlesen, dass es keine Bedingung für "wissentlich und absichtlich die Aktionäre schädigen" existiert.
Ich nenne doch nicht ohne Grund das Gesetz und die zugehörigen §§, kannst Du doch selbst reinschauen, dass dort andere, wesentlich "geringere" Anforderungen an Strafbarkeit und Schadensersatz gestellt sind, als das, was Du hier schreibst.
Das mag ja auch so sein, nur von was VW warum ausgegangen ist, interessiert hierbei nicht.
Es gibt hier, wie bei jedem Straftatbestand objektive Bewertungskriterien der Tatbestandsmerkmale, daraus ergibt sich dann, ob und wann VW eine aktienrechtliche Pflichtmitteilung hätte herausgeben müssen.
Kommt es zu einem "ja" mit einem Termin vor dem 18.9.15, dann wird es für VW richtig teuer. Selbst wenn die Porsche SE und das Land Niedersachsen verzichten, wird es immer noch einen zweistelligen Milliardenbetrag als Schadensersatzanspruch geben.
Die BaFin hat gegen sämtliche Mitglieder des Vorstands zum Zeitpunkt des 18.9.15 Strafanzeige wegen Insiderhandels gestellt.
Es ist für den Vorstand schön, dass Du für ihn Deine Hände ins Feuer legst, nur gibt es etliche Leute näher am Thema, die nicht mal eine alte Socke ins dieses Feuer legen würden.
kannst Du denken, wie immer Du möchtest, nur gelten hier die verpflichtenden Bestimmungen des WpHG und da geht es um mögliche Auswirkungen auf den Aktienkurs (und nicht die Dividende), unabhängig wie groß die sein werden, unabhängig aus welcher Ecke die kommen, und auch unabhängig davon, ob die reine Warnmeldung allein durch Panikverkäufe einen größeren Kursverlust zur Folge hätte, als der Inhalt der Meldung es machen würde.
Ein "die AG hat es nur mit den Anlegern gut gemeint, weil die reine Warnmeldung einen größeren Wertverlust herbeigeführt hätte, als die eigentliche Tatsache" ist die vollständige Erfüllung des Straftatbestands: eine Kursmanipulation mittels unterlassener, unrichtiger oder verspäteter Pflichtmitteilung.
Dramaking. Ich möchte Deine geschätzten Gegenargumente jetzt nicht kopieren auf diesem Post.
Unsere Einschätzungen haben mal nichts zu tun ob Wir jetzt VW-Fans sind oder nicht. Vielmehr
haben Wir und Andere die sich hier melden eine Ahnung wie diese Angelegenheit für VW ausgehen
könnte.
Mein Standpunkt ist eher der, dass das Gericht sich schlussendlich für VW entscheidet und nur teil-
weise für die Aktionäre. Also die Aktionäre müssen eine Teillast tragen müssen, eben wegen des
Risiko's, ebenso wie viele Ihr Geld verloren haben als in der Welt-Wirtschafts-Krise 2008-09 grosse
Banken ihre Insolvenz durch Anlage-Betrug an vielen Investoren (hauptsächlich Private) bekannt
geben mussten.
Nur sehr Wenige kamen wieder zu ihrem Geld und das auch nur teilweise.
Meine Einschätzung bezüglich der Beziehung zwischen VW und seinen Aktionären mögen vielleicht
etwas zu romantisch rübergekommen sein, doch mir kommt die Böswilligkeit von Seiten VW nicht
hoch. Darf doch nicht wahr sein.
Sollten Deine Eingaben wirklich knallhart angewendet werden, so stehen den Deutschen sowie
weiteren Europäischen Kunden ebenfalls Entschädigungen zu wie VW es den Amerikanern gewährt.
Dann gute Nacht VW.