Urteil: Sixt darf Fahrdienst bei Google nicht als Taxi bewerben
MyDriver muss Google-Werbung ändern
MyDriver ist kein Taxi-Dienstleister: Das Landgericht Berlin entschied zugunsten des Taxigewerbes. Der Fahrdienst muss jetzt seine Werbung auf Google ändern.
Berlin - Das Taxigewerbe hat im Wettbewerb mit privaten Fahrdienstanbietern einen Erfolg vor Gericht erzielt. Der Autovermieter Sixt dürfe seinen Fahrdienst MyDriver bei Google nicht als Taxi-Dienstleistung bewerben, entschied das Landgericht Berlin (Az. 15 O 290/14). Geklagt hatte die Taxivereinigung Frankfurt. MyDriver vermittelt via Internet Chauffeure mit eigenem Wagen an Kunden.
Werbung von MyDriver dürfe auf Google zwar weiterhin mit dem Suchbegriff "Taxi" gefunden werden, es müsse aber darauf hingewiesen werden, dass die Anzeige nicht von einem Taxiunternehmen stamme, erläuterte die Rechtsanwältin der Klägerpartei, Sandra Charalambis.
Ein Sixt-Sprecher sagte, das Unternehmen plane keine Berufung gegen die Entscheidung. MyDriver wolle auch nicht als Anbieter von Taxi-Diensten, sondern als Alternative dazu wahrgenommen werden.
Gibt doch schon ewig viele kleinere Anbieter, die dann oft das Wort "Minicar" im Namen haben, ist also eine etablierte Bezeichnung für "Mietwagen mit Fahrer". Warum verwendet Sixt nicht dieses Stichwort oder alternativ "Mietwagen mit Chauffeur"? 😕
notting
Die wollten einfach mal wieder recht preiswert in die Schlagzeilen kommen und das ist ihnen ja hiermit vollauf gelungen... 😆