Urteil: 50 Prozent-Rabattaktion von MyTaxi ist zulässig
MyTaxi darf wieder Rabatte gewähren
Das Landgericht Hamburg hat die einstweilige Verfügung gegen die Rabattaktion von MyTaxi gekippt. Der Taxi-Verband kritisierte das Urteil und prüft weitere Schritte.
Hamburg - Die Taxi-App MyTaxi darf in Deutschland weiterhin in Aktionen den Fahrgästen 50 Prozent Rabatt einräumen und damit werben. Das Landgericht Hamburg wies am Dienstag den Antrag des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes (BZP) auf eine einstweilige Verfügung gegen MyTaxi zurück, teilte eine Gerichtssprecherin mit (Az: 312 O 225/15). Der Verband hatte damit ein Verbot des 50-Prozent-Rabatts erreichen wollen. Die Entscheidung gilt für ganz Deutschland außer für Stuttgart, wo bislang eine gegenteilige Entscheidung eines Gerichts vorliegt. Dort ist der Instanzenweg noch nicht ausgeschöpft.
Eine Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor und wird zunächst den beteiligten Parteien zugestellt. "Wir bedauern diese Fehlentscheidung und sind nach wie vor davon überzeugt, dass die Rabatte von MyTaxi rechtswidrig sind", sagte Verbandspräsident Michael Müller.
Jede Rabattierung des offiziellen Taxitarifs sei durch das Personenbeförderungsgesetz untersagt. Die Taxifahrer hätten diese Möglichkeit nicht und sie könne auch keinem Dritten eingeräumt werden. Dann gebe es keinen offiziellen Tarif mehr und keinen Wettbewerb unter Gleichen. Der Verband werde nun die Begründung der Entscheidung prüfen und über die weiteren juristischen Schritte beraten.
Die Firma Intelligent Apps GmbH, die hinter MyTaxi steht, begrüßte die Entscheidung. "Das freut uns sehr und ist ein Erfolg für uns und insbesondere für unsere Kunden", sagte ein Sprecher. MyTaxi kündigte umgehend eine neue 50-Prozent-Aktion ab dem 21. September für zwei Wochen in 40 Städten an. "Unser ausgewiesenes Ziel ist es, die Digitalisierung der Taxibranche voranzutreiben", erklärte das Tochterunternehmen der Daimler AG. Der Taxifahrer erhält den vollen Preis; die Lasten des Rabatts trägt MyTaxi.
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Auf die Begründung bin ich mal gespannt! Aber es geht hier zunächst nur um einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen MyTaxi. In einem Hauptsacheverfahren kann das Urteil natürlich noch anders ausfallen. Was zu hoffen ist. Denn wenn diese Rabatte zulässig wären, könnte ein Taxifahrer allein über die Mitgliedschaft bei MyTaxi die Vorschriften zur Preisbindung im Personenbeförderungsgesetzes umgehen. Denn nur, wer sich Fahrgäste über MyTaxi vermitteln läßt, kann Kunden über die Gewährung von Rabatten gewinnen. Da die Rabatte aus der Kasse von MyTaxi bezahlt werden und man diese Kosten wohl nicht auf Dauer selbst tragen will, zahlt es der Taxifahrer über die Vermittlungsgebühren, die er an MyTaxi zahlen muss, doch wieder selbst. Derzeit zahlen Taxifahrer wohl 7% vom Umsatz an MyTaxi. Mal abwarten, wann die Provision erhöht wird.
Das Vorgehen erinnert an die Versuche von amazon, über "Gutscheine" die Buchpreisbindung auszuhebeln. Dem hat der BGH kürzlich einen Riegel vorgeschoben. Im Prinzip treibt MyTaxi hier das gleiche Spiel mit der Fahrpreisbindung von Taxen.
Im Klartext heißt das: Wir wollen mit unserer wirtschaftlichen Macht alle Taxiunternehmen in Deutschland zwingen, unsere App einzusetzen und so das Vermittlungsgeschäft flächendeckend in den Griff bekommen. Klingt nicht ganz so technikfreundlich, trifft aber die Wirklichkeit besser.
Grüße vom Ostelch
Dann darf das wirklich nicht später zu Lasten des Unternehmers kippen. Denn dann braucht sich dieses "Tochterunternehmen der Daimler AG" nicht mehr wundern, wenn die Mutter weniger Sterne absetzt. Dann wird sich nur noch eine andere Marke geleistet.
Fragt sich was Mercedes da als Ziel verfolgt? Das der Kunde zukünftig Live "sein" bestelltes Taxi per App verfolgt. Nein Danke!
Ich bin froh über meinen Sprechfunk im Auto und dem Telefonkontakt mit meinen Kunden.
Verglichen mit dem Straßenbild von vor 20 Jahren ist doch eh nur noch ein kleiner Teil der Autos mit dem Brikett (Taxischlid) ein Sternchen. Inzwischen ist doch alles vom Dacia über Kia bis sogar Tesla unterwegs.
Ich denke auch, daß sich ein eventuell geringerer Absatz in der deutschen Taxi-Branche so gut wie garnicht auf die Bilanz der Daimler AG auswirkt. Dafür ist der Markt inzwischen zu unbedeutend.
Ob das mal alles so gut ist?