Lebenslänglich für litauischen Amokfahrer
Nach tödlichem Unfall mit gestohlenem Taxi
Mord, versuchter Mord, Diebstahl, Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs. Das ist die Bilanz eines 25-jährigen Litauers. Das Gericht entschied: lebenslänglich.
Hamburg - Er verursachte einen tödlichen Unfall mit einem gestohlenen Taxi - jetzt hat das Hamburger Landgericht den 25-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann habe sich des Mordes, des zweifachen versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung sowie der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs und des Diebstahls schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer am Montag. "Wir haben es hier mit dem vorsätzlichen Werk eines maximal rücksichtslosen Täters zu tun."
Der Angeklagte habe das von ihm gestohlene Taxi bewusst in den Gegenverkehr gelenkt und ein anderes Taxi frontal gerammt. Zuvor habe er den Wagen auf der Flucht vor der Polizei noch auf mindestens 163 Stundenkilometer beschleunigt. Bei dem Zusammenstoß am frühen Morgen des 4. Mai 2017 war ein 22 Jahre alter Fahrgast ums Leben gekommen, der Taxifahrer und ein weiterer Fahrgast wurden schwer verletzt. Mit der Strafe entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung des Litauers hatte sich für vier Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung und gefährlicher Körperverletzung ausgesprochen.
Quelle: dpa
Meiner Meinung nach ein gerechtes Urteil.
Wie die Verteidigung auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und gefährlicher Körperverletzung plädieren konnte, ist mir allerdings schleierhaft.
Mich wundert‘s, dass der Rechtsverdreher wie so oft nicht gleich auf Freispruch plädiert hat.
Bitte nach Litauen ausliefern, unter der Bedingung, dass er die Strafe im dortigen Knast absitzen muss. Bei uns scheinen die Knastmauern ja eher japanische Reispapierwände zu haben, so viele Knackies wie zuletzt getürmt sind.
Hallo,
ich habe selber das "Schlachtfeld" an der Alster gesehen und muss sagen,das Urteil ist gerecht. Bin aber auch dafür den Straftater abzuschieben in seine Heimat. Denn im Vergleich ist die Haft hier nur Urlaub.
....und ab nach Litauen und ja nicht nach 15 Jahren wieder raus!
Gibt es ein entsprechendes Abkommen mit Litauen?
Ich möchte zwar den Täter nicht in Schutz nehmen, aber der logische Leitfaden zwischen "bewusst in Gegenverkehr gelenkt" und "Mord" erscheint mir persönlich sehr dünn.
Ein bewusstes Lenken des Fahrzeugs in den Gegenverkehr bei der immensen Geschwindigkeit kann nur auf eine Suizidabsicht oder eine schwere psychische Störung deuten. In beiden Fällen kann, eng genommen, nicht von Mord geredet werden - im letzteren Fall ist man sogar gar nicht straffähig.
Also entweder ist die News nicht ausreichend ausführlich oder das Urteil ist politisch motiviert (pöse Raaaaser!).
Wenn der Fahrer angeschnallt war, wird sich die Suizidabsicht kaum beweisen lassen.
Hier war letzthin auch so ein (Berufungs-)Fall, wo die Verteidigung argumentiert hat, Suizidabsichten wären im Vordergrund gestanden.
Der Hintergrund der Entwicklungen war angeblicher Lärm, den ausschliesslich der Täter selbst hören konnte. Die Schlichtungsstelle (für Mietstreitigkeiten) hat ihn wegen dieser bereits länger andauernden Sache schliesslich angewiesen, sich eine andere Wohnung zu suchen. Da hat er den vermeintlichen Verursacher kurzerhand aufm Parkplatz vorm Haus exekutiert, mit mehreren Schüssen.
Ein Jahr nach der Tat dann die Geschichte vom missglückten Suizidversuch.
Das Obergericht ist der Argumentation der Verteidigung allerdings nicht gefolgt, 12.5 Jahre lautet das Verdikt. Danach stationäre, psychiatrische Massnahmen.
http://www.20min.ch/.../-Er-toetete-aus-Ekel-und-Hass--25773193
http://www.20min.ch/.../...egen-Laerm-erschossen---12-5-Jahre-18280504
Ich finde die Diskussion ein wenig daneben. Ich sehe es so, wer sich das Leben nehmen will, soll das bitte alleine tun. Andere mit in den Tod zu reißen, ist für mich eiskalt Mord. Selbst wenn im Oberstübchen nicht alle Murmeln mehr beisammen sind, gibt es diesen Menschen nicht das Recht andere in Mitleidenschaft zu ziehen. Auch das gehört dementsprechend bestraft, bzw. Im Vorfeld diesen die Sanktionen bei Ausführung klargemacht, ansonsten ist kein gesellschaftlicher Umgang ohne geeignete Aufsicht möglich.
Diese Urteil ist meiner Meinung nach vollkommen gerechtfertigt.
Hätte er sich gestellt, in dem Moment wo er ertappt wurde, so wäre niemand zu Schaden gekommen.
Man müsste auch bei Delikte die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss begangen wurden, härter vorgehen.
Das mag dir persönlich so erscheinen. Die Frage der Schuldfähigkiet hat das Gericht mit Sicherheit geprüft und ansonsten liegst du mit deiner Rechtsauffassung schlicht daneben (von wegen "politisch motiviertes Urteil").
Grüße vom Ostelch