Recht: Ladenbesitzer haftet für Unfall mit Einkaufswagen
Nach Unfall mit Einkaufswagen muss Ladenbesitzer bezahlen
Wer haftet für einen herrenlosen Einkaufswagen, der in ein Auto kracht? Zumindest zu 80 Prozent der Ladenbesitzer, das entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Quelle: picture alliance / dpa
Hamm - Ein Ladenbesitzer muss für den Zusammenstoß eines Autos mit einem unzureichend gesicherten Einkaufswagen mithaften. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts in Hamm hervor. Ein Autofahrer aus Bielefeld hatte auf Schadenersatz in Höhe von etwa 5.400 Euro geklagt. Sein Fahrzeug war nachts mit einem herrenlosen Einkaufswagen kollidiert, der unvermittelt vor ihm auf die Straße gerollt war. (Aktenzeichen: 9 U 169/14)
Mit ihrem Urteil vom 18. August entschieden die Richter, dass der Ladenbesitzer 80 Prozent der Unfallkosten tragen muss, da der Einkaufswagen nicht richtig verschlossen war. Weil sich jedoch beobachten lasse, dass betrunkene oder übermütige Leute die leicht zugängliche Wagen nach Geschäftsschluss zweckwidrig verwenden, müssten die Wagen besser gesichert sein. Offen ließ das Gericht, ob eine Sicherung per Pfandsystem ausreichend gewesen wäre.
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kann schonmal nicht sein, das gibts doch garnicht. 😆
Es wird immer absurder in diesem Lande.
Also haftet auch der Fahrradbesitzer, dem das Rad geklaut wird, für Unfälle, die der Dieb verursacht?
Kommt drauf an.
Wenn du dein Fahrzeug nicht abschließt und jemand die Handbremse löst und dieses rollt in ein anderes, zahlst du den Schaden weil du deiner Sicherungspflicht(nennt man das so?) nicht nachgekommen bist.
Aber falls du den Verursacher zu fassen kriegst, bekommst du immernoch eine Teilschuld weil du wiederum dein Fahrzeug nicht abgeschlossen hast.
Find ich gut, das das mal mit Hand und Fuß geklärt ist. Ich wohne/parke auch neben einem Supermarkt.
Abhilfe wird das Anketten sein, so wie bei einem Cafe(wo Tische u. Stühle abends angebunden werden).
Ist doch völlige Sch$!§$, sorry.
Wo bleibt denn da das Verursacherprinzip? Ein Fahrrad tut alleine genau gar nichts wenn das an der Wand steht. Und Feststellbremsen haben die meisten noch nicht mal. Und wer fremdes Eigentum stiehlt und damit Schaden verursacht ist trotzdem Dieb und Verursacher.
Diebstahl wird nicht legaler, wenn die Objekte schlecht gesichert sind.
Wohin führt denn das? Jemand stiehlt im Restaurant aus meiner Jacke ein Feuerzeug, zündet später damit ein Haus an, und ich bin dann für den Brand haftbar, weil ich im Restaurant pinkeln war?
Hallo, geht es noch??
Nützt auch nichts, denn die Dinger tagsüber geklaut werden. Da kümmert doch keine Sau, wenn du da mit nem Einkaufswagen beim Aldi einfach vom Parkplatz marschierst.
Muss der Parkplatz zusätzlich bewacht werden und der normale Kunde darf es mitbezahlen, dass irgendwelche Vögel asoziales Pack sind und die Strafverfolgung es nicht auf die Reihe bekommt.
Natürlich bleibt es immer noch ein Diebstahl. Aber es gibt eben für dich eine Teilschuld. Da du ja weisst, dass es Zeitgenossen gibt, welche es mit der Eigentumsfrage nicht so genau nehmen, dein Eigentum aber nicht entsprechend sicherst.
Wenn du dein Fahrzeug beispielsweise nicht abschliesst, darf es die Polizei sogar sicherstellen/abschleppen lassen. Natürlich auf deine Kosten. Im Amtsdeutsch heisst das Begünstigung einer Straftat.( das Nicht-Abschliessen, mein ich).
Wo hast du das jetzt her?
Begünstigung ist was völlig anderes, greift nach begangener Straftat. Siehe http://dejure.org/gesetze/StGB/257.html
Aber das ist irgendwo die schwärende Gutmensch-Logik die sich wie ein Krebs in das Strafrecht frisst, dass auch z.B. die armen, schon als Jugendliche dauerauffälligen Straftäter auch nicht wirklich verantwortlich sind, weil sie ja eine harte Jugend hatten und Ihnen was-auch-immer dann viel zu leicht gemacht wurde.
Was ist es denn dann ? Du kannst sicher sein, dass die Polizei dein Fahrzeug abschleppen lassen kann, wenn du es nicht abschliesst. Warum wohl ?
Was du meinst, ist eher die Vertuschung bzw. Verschleierung einer Straftat. Denn das ist tatsächlich erst nach begangener Tat möglich.
Danke für dieses Urteil.
In Zukunft gibt es halt nur noch Wägen, welche ganz schlecht rollen.
Wo doch in wirklich jedem Laden ein Schild hängt: "Für Schäden durch Einkaufswägen wird nicht gehaftet"
Reines Wunschdenken der Ladenbesitzer. Man kann sich nicht einfach per Schild von seiner Haftung entbinden.
Mir wäre mal fast ein Einkaufswagen ins Auto gekracht, weil ein älterer Kunde am quasseln war und das Gelände wg. dem Regenabfluss ganz leicht abschüssig. Zum Glück ist er mit dem Rad in einer Kuhle zwischen den Pfastersteinen hängengeblieben (Parkplätze Pflasterstein, Fahrspuren aus Teer).
Dann hätte evtl. die Kfz-Haftpflicht des Kunden zahlen müssen?
notting
Schon vergessen, dass vor allem an Bhf. solche Dinger für die Koffer standen, wo man quasi zwei Griffteile zusammendrücken muss (entgegen der Kraft von 1-2 Federn), um die Bremsen zu lösen?
notting