Selbstbeteiligung: Schummeln mit der Werkstatt ist Betrug
Nachlass in Höhe der Selbstbeteiligung
Vielleicht nett gemeint, aber strafbar: Wenn die Werkstatt dem Fahrer einen Rabatt in Höhe der Selbstbeteiligung einräumt, aber bei der Versicherung den vollen Betrag abrechnet.
Köln - Bei der Reparatur von Glasbruchschäden gehen Autofahrer besser nicht auf unmoralische Angebote der Werkstatt ein. Das gilt etwa, wenn Kunden einen Rabatt auf die Reparaturkosten erhalten, der genau die Höhe der mit der Kaskoversicherung vereinbarten Selbstbeteiligung ausmacht, und die Werkstatt diesen Nachlass der Versicherung verschweigt. Das ist strafbar, wie das Amtsgericht Köln (Az.: 523 DS 77/13) in einem Urteil entschieden hat, auf das der ADAC hinweist.
In dem verhandelten Fall gewährte die Werkstatt einem Autofahrer einen Nachlass auf die Reparaturkosten für seine kaputte Scheibe. Den Anspruch des Autofahrers gegen die Versicherung ließ die Werkstatt sich abtreten, verschwieg den Rabatt jedoch und rechnete den Schaden in voller Höhe ab. Dieses Vorgehen war so ausdrücklich mit dem Autofahrer vereinbart, der wusste, dass er sich die Selbstbeteiligung auf diesem Wege sparte. Die Richter sahen daher den Tatbestand des Betrugs als erfüllt an.
Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht
Was ist, wenn man z. B. Payback-Punkte oder sowas auf die Reparatur bekommt? Die kann man AFAIK gar nicht abtreten, wenn das auf den eigenen Namen lief und eben die entspr. Punktesammel-Nr. angegeben wurden. Wäre das evtl. cleverer gewesen?
Oder der Kunde kriegt als Treuebonus für die letzte Zeit einen Gutschein?
notting
Viele Versicherer bietet Verträge mit Werkstattbindung an. Bei dieses Werkstätten sind Schummeleien ausgeschlossen, da sie mit den Versicherern kooperieren und die Schäden reell abgewickelt werden.
Der Vorteil für den Kunden sind im Gegenzug günstigere Versicherungstarife.
Wer die Selbstbeteiligung im Schadensfall umgeht, macht sich strafbar, sonst könnte man die Selbstbeteiligung gleich abschaffen und alle Tarife erhöhen.
Das lohnt sich IMHO meist fast nicht und ggf. hat man Ärger wg. Garantie-/Kulanzverlust seitens des Herstellers, Schlechtleistung der Werkstatt, steht zwischen den Stühlen wenn ein Problem wohl auf einer Reparatur beruht aber nicht direkt der Werkstatt zuordbar ist etc.
... was sich aber sehr in Grenzen halten würde, denn wenn die SB in eine "Mindestrechnungshöhe" umgewandet werden würde, müsste die Versicherung eben die "zu niedrigen" Rechnungen immernoch nicht bezahlen und wenn sie die ausreichend hohe Rechnung zahlen müsste, müsste sie nur in Höhe der SB mehr bezahlen - mal davon abgesehen, dass die Tarife ohne SB garantiert nicht erhöht werden.
Und ich will nicht wissen, wieviele Werkstätten heute schon etwas mehr berechnen, wenn sie wissen, dass eine Versicherung zahlen muss. Also ob das Geld dann bei der Werkstatt oder beim Kunden landet, macht im Endeffekt für die Versicherung keinen Unterschied.
notting
Ich hatte da auch etwas Bedenken, aber da es doch einen guten Unterschied im Beitrag machte, hab ich mit Werkstattbindung abgeschlossen.
Als ich dann irgendwann einen Riss in der Frontscheibe hatte, war ich doch sehr positiv überrascht, dass eine der vorgeschlagenen Werkstätten ein großer VW-Betrieb mit angeschlossenem Karosserie- und Lackierzentrum war.
Der Scheibentausch wurde korrekt nach VW-Vorgaben (z.B. Ersatz der A-Säulenverkleidung durch Neuteile wg. Kopfairbag) und sehr ordentlich durchgeführt. Die Feinstaubplakette wurde wieder durch ein bedrucktes Exemplar ersetzt (ich hasse diese von der Zulassungsstelle mit Edding bekritzelten) und die klebte auch ordentlich, nicht wie so oft mitten auf der Scheibe und wie hingeschissen.
Carglas gibt bei Austausch von Scheiben auch Rabatt, in Form von Wischerblättern oder anderen Sachen, wie Atlanten.
Ist streng genommen auch nicht zulässig.
Das ist dort leider ebensowenig ausgeschlossen.
Es ist zwar ein alter Hut und auf MT gibt es seit Jahren sogar einen extra Thread dafür, welcher auch verschiedene Urteile beinhaltet.
Dennoch kann es nicht häufig genug gepostet werden, da sich die meisten Autofahrer überhaupt nicht im Klaren sind, was sie eigentlich tun.
Ist ebenso Betrug, denn das musst du der Werkstatt mitteilen und die rechnet das in den Preis ein, den man der Versicherung mitteilt.
Der Ärger, den man sich damit einhandeln kann, ist die paar EUR nicht wert.
Man muß den Rabatt ja nicht auf den Versicherungsschaden geben 😉 Streng genommen ist das vollkommen legal!
Nein, laut dem Urteil nicht.
Der Selbstbehalt darf nicht umgangen werden, da er im Vertrag festgehalten ist. Wenn dir die Werkstatt Rabatt gibt, musst du das der Versicherung mitteilen und die zahlt dann entsprechend weniger.
...und nicht zu vergessen, dass Freiberufler, Gewerbetreibende, Landwirte oder auch Angestellte (mit Tankkarte) Paybackpunkte bzw. deren Einlösung grds. auch zu versteuern haben > geldwerter Vorteil.
Gilt auch für andere Punktesammelaktionen, bei dem betriebliche Gelder ausgegeben wurden und private Punkte gesammelt und Prämien eingelöst wurden.
Man muß den doch gar nicht umgehen! Auf der einen Seite lässt man den Versicherungsschaden machen, ganz legal ohne Rabatt. Das ist ein abgeschlossener Vorgang!
Und dann lässt man davon völlig unabhängig zum Beispiel eine komplette Inspektion mit Ölwechsel machen - für 50 Euro!
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun!
Wenn die Inspektion direkt mit der Reparatur für 50 EUR (also einen ganz offensichtlich stark rabattierten Betrag) gemacht wird, dann kann durchaus davon ausgehen, dass hier der Selbstbehalt ausgehebelt werden soll. Würd ich lassen.
Na eben deswegen macht man es nicht direkt zusammen, sondern getrennt voneinander.
Wenns am Ende rauskommt, wird man sich wünschen es nie getan zu haben und zahlt doppelt und dreifach drauf 😉
Man kann nie so dumm denken, wie es manchmal kommen kann.