Kurzzeitkennzeichen nur mit HU und Fahrzeugdaten
Neue Auflagen für das Fünf-Tage-Blech
Der Bundesrat hat der Fünf-Tages-Zulassung neue Regeln verordnet: Bald ist eine gültige HU Voraussetzung für das Kurzzeitblech. Außerdem trägt das Amt die Fahrzeugdaten ein.
Berlin – Private Überführungs- oder Probefahrten mit abgemeldeten Fahrzeugen waren bisher kein Problem. Die Zulassungsstellen bieten speziell dafür das Kurzzeitkennzeichen an: Für rund 75 Euro ist der Wagen fünf Tage lang versichert und darf am Straßenverkehr teilnehmen. TÜV und AU sind keine Bedingung für das 03er- oder 04er-Blech, nur verkehrstauglich muss das Auto sein.
So viel Freiheit gibt es im Straßenverkehr selten. Deshalb kam es häufig zu Missbrauch. Mit einem Kennzeichen wurden oft mehrere Autos oder nicht eintragungsfähige Umbauten bewegt. Das soll sich nun ändern: Der Bundesrat hat einer neuen Regelung zugestimmt.
Kurzzeitkennzeichen: Nur noch mit TÜV
Nach dem Beschluss vom 19. September 2014 muss der Antragssteller bei der Zulassungsstelle Auskünfte zum Fahrzeug machen. Alle Daten werden maschinell in den Fahrzeugschein eingetragen. Bisher durfte das nachträglich und handschriftlich geschehen. Damit will das Verkehrsministerium vermeiden, dass ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge genutzt wird.
Der Bundesrat ergänzt, dass das Bußgeld für einen nicht mitgeführten Fahrzeugschein auf 20 Euro erhöht werden soll. Immerhin: Jede Zulassungsstelle darf jetzt ein Kurzzeitkennzeichen ausgeben, nicht mehr nur die Filiale im heimatlichen Zulassungsbezirk.
Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen nun mit der Fünf-Tageszulassung nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Nur die Fahrten zur Prüforganisation oder zur Werkstatt sind erlaubt. Das funktioniert allerdings mit entwerteten Kennzeichen und der Bestätigung einer KFZ-Versicherung.
Erschwerter Kauf und Verkauf von abgemeldeten Fahrzeugen
Damit wird es noch schwerer, abgemeldete Fahrzeuge ohne TÜV zu kaufen. Ein Transport auf eigener Achse ist für Privatpersonen fast unmöglich. Käufer sind auf Anhänger oder Speditionen angewiesen.
Besonders schwer trifft diese Regelung einige Tuner und viele Sammler: Eine Ausfahrt zum Treffen ist mit Kurzzeitkennzeichen nur dann möglich, wenn der TÜV den Blech-Schatz abgenickt hat. Viele Schrauber nutzten die freie Regelung für eine ausgiebige „Probefahrt“, wenn die Plakette längst abgelaufen war.
Laut Angaben der Auto Bild sollen durch die neue Regelung 40 Prozent weniger Kurzzeitkennzeichen ausgegeben werden. Der Bund erwarte Mindereinnahmen von rund fünf Millionen Euro.
Update: Hier haben wir für Euch Alternativen zum Kurzzeitkennzeichen zusammengetragen.
Eine solche Verschärfung war zu erwarten angesichts des Schindluders, welcher mit den Kurzzeitkennzeichen getrieben wurde. Vermutlich werden sich jetzt wieder jene Zeitgenossen beschweren, welche den Bogen selbst überspannt haben... 😆
Klar, hab neulich erst ein Auto aus Köln geholt mit gelben Nummern. Wie hätte das ohne gehen sollen?
Warum diese Kurzzeitzulassung so beliebt ist und somit oftmals ausgereizt wird, ist mir ein Rätsel.
Ich hab mir vor 6 Wochen auch solche Kennzeichen geholt um damit 3 Tage als Notlösung mit einen 12 Jahre alten Ka zur Arbeit zufahren... dafür darf ich locker mal 50 € an Versicherung zahlen + ca. 35 € für die Zulassung inkl. der Schilder. Das nächste mal fahr ich mit den öffentl. Verkehrsmitteln - das ist billiger.
Die Kurzzeitkennzeichen sind eher für Probe- und Überführungsfahrten vor bzw. nach einem Fahrzeugkauf gedacht, quasi als Ersatz für die roten 06er Kennzeichen, die heute nur noch an KFZ-Händler und -Werkstätten ausgegeben werden.
Das Ausreizen der Möglichkeiten war ja auch nicht das Problem, sondern das Überreizen der Möglicheiten, nämlich der Einsatz bei Fahrten, für welche die Kurzzeitkennzeichen gemäß den Bestimmungen ausdrücklich nicht zugelassen sind.
Was für ein Blödsinn.
DAnn sieht man wenigstens weniger potthässliche Tuningopfer auf den Treffen die im Leben nie Tüv bekommen hätten..
Erschwert aber den Autokauf.
Du musst dir vorab Schilder holen und bezahlen, dann zum Verkäufer und dann stellst du fest das der Ofen Schrott ist.
Dann stehst du da und darfst die schilder nicht mal für ein anderes Auto nehmen das vielleicht in der nähe steht
Ich halte das für keine gute Änderung!
Wenn ich überlege, wieviele Fahrzeuge im Bekanntenkreis schon gekauft wurden, wo neuer TÜV fällig war und dann auch gemacht wurde... wie soll man solche Autos nun zu sich holen als Privatperson, wenn man 200 km und mehr zu fahren hat?
Oder wenn man 2 oder gleich 3 Autos anschauen geht an einem Tag und deswegen noch garnicht weis, zu welchn man am Ende greif. Wegen ein paar Idioten, bekommt man solche Käufe nun massiv erschwert!
Gibt es für Überführunges und Prpbefahrten nicht das Rote Kennzeichen?!
Und was sollen jetzt die Sammler machen? Die Kulturgut afbewahren und pflegen??? Jetzt sind alle die PKWs haben auf Anhänger angewiesen. Und was sollen die LKW Besitzer machen???
Tüpisch deutsches bürokratisches Blödsinn. Irgendein Affe hat wieder mal was beschloßen. Vom tuten und blasen keine Ahnung, aber hauptsache etwas beschließen. Nur Idioten....
Aber nicht für Privatpersonen!
notting
Ja, war zu erwarten, bei dem, was man da draußem mit KKz rumfahren sieht. Denn solche Aussagen:
bestätigen ja, dass diese Kennzeichen zweckentfremdet wurden (auch wenn es nachvollziehbar ist).
Ganz ehrlich dem Amt haben sie ins Gehirn gesch....en. Ansonsten gehts noch.
Jeder abgefackte Ali Autohändler gurkt mit roten Nummer durch die gegen wo keiner der Kisten Tüv hat ,geschweige denn wirklich fahrtauglich sind und bei den 5 Tageskennzeichen muss das aber erfüllt sein ? Hier geht was los. Ganz ehrlich,es werden wohl viele einfach ein Nummernschild von einem anderen Fhz aus seiner eigenen Sammlung oder vom Bekannten drann pappen und damit die Autos überführen.
Als Privatperson beim Gebrauchtwagenkauf ist das der absolute Genickbruch.
Aber das WKZ ist ja nicht anders gelaufen.
Deutschland armes Autoland.
In dem Artikel steht doch, dass du dir dann überall in D so ein Kennzeichen holen kannst, nicht nur in deinem Heimatort, sprich wenn du deinen Kandidaten hast, musst du nur zur nächsten Zulassungsstelle? Oder meinst du Käufe außerhalb von Beamten-Arbeitszeiten?
notting