Classic Driving News
Neue Oldtimer-Richtlinie tritt ab November in Kraft
Zum November 2011 tritt die neue „Oldtimer-Richtlinie“ in Kraft. Darin werden die neuen Vorschriften für die Erteilung eines H-Kennzeichens geregelt.
Nach Angaben der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung wird die bisherige Bewertungsskala zum Erhalt eines H-Kennzeichens ersatzlos gestrichen. Die Kriterien als solche ändern sich dadurch nicht, aber die Sachverständigen erhalten mehr Freiraum bei der Beurteilung, so die Überwachungsorganisation. Ziel der Neuregelung ist unter Anderem eine Verwaltungsvereinfachung.
Mindestalter weiter 30 Jahre
Für die Anerkennung als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ muss ein Auto also wie bisher mindestens 30 Jahre alt und in einem „guten Pflege- und Erhaltungszustand“ sein. Die Hauptbaugruppen des Fahrzeugs müssen an den Originalzustand angelehnt vorhanden oder zeitgenössisch ersetzt worden sein. Umbauten dürfen den Originalitätseindruck nicht beeinträchtigen.Abgasreinigung zulässig
Als zeitgenössisch gelten allerdings Änderungen, die in den ersten 10 Jahren ab Erstzulassung oder Herstellungsdatum erstellt worden sind. Nicht zeitgenössische Änderungen, die aber nachweislich schon mindestens 30 Jahre zurückliegen, sind ebenfalls zulässig. Ausnahme: Wenn deren Zulässigkeit nachgewiesen ist, darf das H-Kennzeichen nicht wegen einer nachgerüsteten Abgasreinigungsanlage verweigert werden.
Erforderlich zur Feststellung dieses Zustands ist nach wie vor eine amtliche Begutachtung gemäß § 23 StVZO. Die Begutachtungen können alle anerkannten Überwachungsorganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ etc. vornehmen.
(bo)
Quelle: MOTOR-TALK
Die Reform der Reform oder "Was ist der Superlativ von Regulierungswahn?"
Zum Glück arbeiten die ganzen Verwaltungsbeamten und Gesetzesschreiber ehrenamtlich und kosten nicht unser aller Geld. 😆
ehrlich gesagt finde ich eine verschärfung der regulierung sinnvoller. denn in drei-vier jahren werden eine menge autos dreißig jahre alt, die auch bei mäßiger pflege guten zustand halten und durch moderne wartungsfreiheit, abs und airbag auch im täglichen alltag zumutbar sind.
Und was soll das sein? Superseltene W123/124/201/216er mit Airbag? Ich kenne fast kein Auto, was 1984 schon nen Airbag hatte. Das sind vielleicht 100 Autos, auf das das zutrifft.
Ich frage mich nur, was unter einem „guten Pflege- und Erhaltungszustand“ zu verstehen ist. Meinen die, die HU wird mit geringen Mängeln bestanden?
Auch in 5..6 Jahren werden Autos 30 Jahre alt 😆
Ich schätze und hoffe ja, daß es die aktuellen Modelle nicht mehr auf so eine Lebensdauer bringen werden. Zumindest bei Mercedes und Opel bin ich da völlig unbesorgt. Die gammeln ja oft schon im Autohaus.
Man kann drauf warten. Wenn irgendwann zu viele Autos den Oldtimerstatus erlangen, dann werden die Lobbyisten der Automoindustrie schon dafür sorgen, daß die Gesetze wieder verschärft werden, denn solange mein Wagen rollt, kaufe ich keinen Neuen.
...ein Auto muss erstmal 30 werden. Und da sind 6 Jahre ne Menge Zeit. Ich weis wovon ich rede. 😉
Darüber hinaus muss der Besitzer auch willens sein, das Auto zu erhalten. 2020 ist ein E36 offiziell ein Oldtimer..., wieviele 90er wurden wohl mit Airbag ausgeliefert? Wieviele E36 in erhaltenswertem Zustand fahren denn heute noch rum? E30? Wo sind sie denn? Alle verheizt oder im Ausland. Ich hab keine Panik vor einer "Oldtimerschwemme". So ein Auto muss man sich leisten können und die Leute, die das wirklich durchziehen, investieren ordentlich oder schrauben selbst. Sonst wird das ein teurer Spass....
Ich hab in 3 Jahren gut 10.000 Euro in meinen 2er Golf investiert und der, wird erst in 5 Jahren zum Oldtimer. Bis dahin wird (sicher) noch ne Lackierung fällig...
Gilt das jetzt auch für nachträgliche LPG Autogasumrüstungen?
Da ist so manch ein Oldie an übereifrigen TÜV'ler gescheitert - trotz der 50x besseren Abgaswerte eines auf LPG umgerüsteten Katlosen Oldies im Vergleich zum Benzinbetrieb.
Sogar wenn diese zeitgenössisch sind (LPG gab es schon in den 70ern in Italien, Belgien/Niederlande und Frankreich). Nur das "Zeitgenössische" LPG-Tanks und Anlagen in DE gar nicht zugelassen sind (Widerspruch an sich!)...
Typisch Deutschland eben...
Noch nicht einmal Wechselkennzeichen oder Sammelversicherungen gibt es! Das haben ALLE Nachbarländer hier in der Nähe (AT, CH, F und LUX).
Ich melde meine Oldies demnächst einfach in Frankreich an - dank Zweitwohnsitz ginge das. NULL KfZ Steuer (auf kein einziges Fahrzeug, ob neu oder alt), 50-100% reduzierte Anmeldegebühr und nur alle 5 Jahre TÜV für Oldies (gar kein TÜV für Motorräder).
Weiterer Vorteil: Eine Versicherung für alle Autos im Fuhrpark, bis max. 10 Stück - man zahlt nur für eines, das PS-Stärkste... 😉
Eben. Und daher werde die auch weiterhin scheitern. Beim Oldie stehen die Abgaswerte auch nicht im Vordergrund, sondern der Originalzustand. Immer diese Basteleien... 🙄
Andreas
Yep - in DE. Beispiel:
Ein Deutscher Kumpel von mir hat in Frankreich einen bereits in den 80er Jahren auf LPG umgerüsteteten 1972er Citroen DS.
Läuft mit franz. Nummer komplett steuerfrei, TÜV-frei (ok, nur alle 5 Jahre Contrôle Technique) und auf einer Sammelversicherung unter €20/Jahr. Er hat noch mehr Oldies (alles Citroen DS), diese wären in DE auch Oldiezulassungsfähig - nur würde man dafür in DE trotzdem fett Steuern & Versicherung zahlen...
Dieser LPG-Citroen wäre in auf der Deutschen Rheinseite NICHT zulassungsfähig - auch nicht als Oldtimer - obwohl es sich um einen Zeitgenössischen LPG Umbau handelt, der damals in F legal (und "zeitgenössisch") abgenommen war (es ist eine simple Venturianlage)! Der Gastank musste allerdings auch in Frankreich nach einer Sicherheitsreform vor ca. 10 Jahren getauscht werden, gegen einen Neuen mit EU-konformem Sicherheitsventil.
Dieser nachträglich geforderte "Upgrade" war aber wegen Verbesserung des Umweltverhaltens in F voll von der Steuer absetzbar - bei neuen Gasumbauten gibt es in Frankreich sogar bis zu €2500.- vom Staat dazu (In Form von Lohn- bzw. Jahressteuerermässigung beim Lohnsteuerjahresausgleich), egal ob Oldie oder nicht.
Reform der Reform eines ohnehin typisch deutsch verklausulierten, Überkomplizieren Gesetzes das den TÜV-Quasibeamten alle Macht einräumt? Und noch dazu die €192/Jahr Flat-Rate Steuer, damit die Länder auch ja mitmachen?
LÄCHERLICH! 🙄
Sowieso alles Mist, die Kfz.-Steuern und Versicherung käme bei mir gerechterweise auf den Kraftstoff drauf. H-Kennzeichen, nutzlos wie ein Kropf. Die ganze Regelungswut ist einfach eine riesengrosse Sauerrei und Betrug.
Komme mir in unserem Staat langsam vor wie in einem billigen Bauerntheater....wo lauter Betrunkene eh blos Quark erzählen was hinten und vorn nicht stimmt....
Nicht ganz. Du darfst mit H-Kennzeichen in Umweltzonen fahren...😉
Auch so eine unnütze Regelung... mit welcher Begründung dürfen denn diese alten Stinker in Umweltzonen fahren?
Weil sie erhaltenswertes Kulturgut sind. Die wenigsten werden einen Oldie als billigen Dailydriver halten, vielmehr geht es um das Erhalten der alten Technik und um einen gewissen Kult.
Hat dir eigentlich schon mal wer gesagt, was du für einen Stuss schreibst?! 😕
Tja xTino ist einer der typischen Zeitgenossen. So nach dem Motto interessiert mich nicht und ist deshalb automatisch Stuß. Das nennt man dann vollendeten Egoismus.
Das ist ein Zeitgenosse der nach dem Motto lebt, das nicht sein kann, (was aus seiner Sicht) nicht sein darf.
🙄 siehe den Beitrag von Benjamin...