Hauptuntersuchung für Sicherheitssysteme
Neue Vorschrift für HU
Berlin - Ab dem 1. Juli 2012 werden die elektronischen Sicherheitssysteme bei Fahrzeugen erstmals bei der Hauptuntersuchung geprüft. Zudem wird die Plakette nicht mehr rückdatiert, selbst wenn das Fahrzeug zu spät zur HU kommt. Zusätzlich bekommt jeder Autofahrer einen Prüfbericht mit genauen Angaben von Mängeln, der sich an einem bundesweit einheitlichen System orientiert.
Quelle: MOTOR-TALK
In welcher Form werden die elektronischen Sicherheitssysteme geprüft? Über OBD?
Das wäre doch super!
Dann wären nicht nur die abgasrelevanten Fehler für jede Werkstatt und somit auch für die Tools wie moDiag etc. einsehbar sondern auch die ABS und ESP Fehler.
U.U. ist dafür auch demnächst die Probefahrt bei der HU vorgesehen. Bei ner Bremsung das ABS zum regeln bringen. Dann weiß man das es funktioniert.
Bei den Airbags muss man wohl weiterhin drauf Hoffen das sie IO sind. wie soll man die auch sonst Prüfen ohne sie auszulösen.
Hi,
mit der richtigen Sofware kann man Alles auslesen....
Die Hersteller sind verpflichte, diese Software zur Verfügung zu stellen!
Die Probfahrt wird ca. 9 km lang sein.
MfG
Super-TEC
Nein, nichtmal 500 m auf dem firmeneigenen Parkplatz.
Darf man dann die Fahrzeugkosten der 9km von der Rechnung abziehen?
Fahrzeugkosten? 😱
Du meinst sicherlich die Fahrtkosten für die 9 km. 😉
Ich meine damit die Kosten die mir als Fahrzeughalter entstehen, wenn mit meinem Fahrzeug 9 Kilometer gefahren wird.
Das mag schon sein.
Aber das eher weniger bzw. nicht so ohne weiteres.
Ich wüsste nicht wo ich auf die schnelle ne Software her bekomme um ABS Fehler auslesen zu können.
Es geht hier wohl eher darum, daß die Hersteller die Software den Prüforganisationen zur Verfügung stellen (müssen).
Hallo,
Wie sind die Fahrzeuge bei einer Probefahrt versichert? Über die Prüforganisation Vollkasko? Was ist, wenn laut Versicherungsvertrag nur der Halter fahren darf oder kein Fahrer unter 25 sein darf? Wie ist die Regelung, wenn etwas während einer solchen Prüffahrt passiert?
Diese Frage kam auch bereits in nem anderen Thread auf.
Da die regelmäßige Vorstellung zur HU gesetzlich vorgeschrieben ist und auch diese "Probefahrt" des prüfers vorgeschrieben ist wirst du dir wohl über die Versicherung keine Gedanken machen müssen.
Da die "Probefahrt" nur auf dem Gelände der Prüforganisation durchgeführt wird, dürfte das Unfallrisiko gegen Null tendieren.
Es sind wohl eher 9 km/h als 9 Kilometer. Es ist aber ganz einfach für den TÜV. Wenn der Besitzer des Fahrzeug den TÜV-Prüfer nicht fahren lassen will (egal ob aus finanziellen oder sonstigen Gründen), findet die Probefahrt nicht statt, kommt keine Plakette auf das Auto und bleibt das Fahrzeug irgendwann stehen 😉
Du willst eine Plakette, ob Dein Auto eine bekommt oder nicht, ist dem TÜV-Prüfer erst mal völlig egal.
Oder ich gehe einfach dort hin wo keine Probefahrt gemacht wird 😉