StVO: Das ändert sich zum ersten April
Neue Vorschriften für Fahrzeug Führende
Zum ersten April treten die überarbeitete Straßenverkehrsordnung (StVO) und der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Vor allem falsch Parken wird teurer.
Berlin - Der erste April ist traditionell der Tag fragwürdiger Scherze. Ein Schelm, wer da an das Inkrafttreten der überarbeiteten Straßenverkehrsordnung (StVO) und des neuen, schärferen Bußgeldkatalogs denkt.
Echtes Scherzpotenzial entwickelt die sprachliche Neufassung der StVO: Sie wurde komplett geschlechterneutral abgefasst. Damit sie künftig das „Erfordernis der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern“ erfüllt, wie die Süddeutsche Zeitung eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums zitiert. Deshalb wurde die Formulierung „Fußgänger“ durchgehend ersetzt durch „Wer zu Fuß geht“. Aus „mehr als 15 Radfahrern“ wurden „mehr als 15 Rad Fahrende“.
Winterreifenpflicht wird formal wirksam
An Bahnübergängen gilt künftig ein generelles Überholverbot. Die Winterreifenpflicht, nach der bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Reifen mit M+S-Symbol vorgeschrieben sind, wird nun formal wirksam, wurde aber bereits im Winter 2011/2012 angewendet. Postfahrzeuge dürfen künftig zu jeder Zeit auf Gehwegen fahren. Nur noch auf Gehwegen dürfen Inline-Skater fahren, denn sie gelten nicht mehr als Fahrzeuge. Ausnahmen davon sind künftig möglich, und entsprechend mit einem neuen Schild gekennzeichnet.
Änderungen für Radfahrer
Das Befördern von Kindern bis sieben Jahre in Fahrradanhängern ist künftig ausdrücklich erlaubt. Kommunen sollen anstelle von baulich von der Straße getrennten Radwegen verstärkt Fahrradstreifen anlegen. Sie sind jetzt rechtlich herkömmlichen Radwegen gleichgestellt.
Wo es keine Fahrrad-Ampeln gibt, sollen Radfahrer in Zukunft Fahrbahn-Ampeln beachten, und nicht wie bisher die Fußgängerampel. Dies gilt aber erst ab 2016.
Neuerung für Motorradfahrer
Biker dürfen künftig selbst entscheiden, ob sie tagsüber mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht fahren – wenn ihr Motorrad mit Tagfahrlicht ausgerüstet ist.
Bußgeldkatalog: Teurer parken
Nach mehr als 20 Jahren werden die Verwarngelder für Autofahrer bei fehlendem Parkschein oder abgelaufener Parkzeit angehoben. Bei Überschreiten der erlaubten Parkdauer um bis zu 30 Minuten sind künftig 10 statt 5 Euro fällig. Je 5 Euro teurer werden auch längere Überschreitungen: 15 Euro für bis zu eine Stunde länger als erlaubt, 20 Euro für bis zu zwei Stunden, 25 Euro für bis zu drei Stunden und 30 Euro für noch längere Verstöße. Der Höchstsatz von 35 Euro gilt, wenn Feuerwehreinfahrten oder Behindertenparkplätze blockiert werden.
Das Parken auf Radwegen kostet künftig mindestens 20 Euro (bisher 15 Euro). Wer mit seinem Wagen einen Fahrradstreifen auf der Straße blockiert, muss 20 statt 10 Euro zahlen.
Verkehrswidrig Radfahren wird teurer
Radler werden bei Verkehrsverstößen ab 1. April 2013 stärker zur Kasse gebeten. Falsches Einbiegen in Einbahnstraßen kostet 20 bis 35 Euro statt wie bisher 15 bis 30 Euro. Wer nicht oder in falscher Richtung auf dem Radweg fährt, zahlt 20 statt 15 Euro. Fahren ohne Licht kostet 20 statt 10 Euro.
Verkehrsschilder
Zur Anzeige von Anfang und Ende von Parkraumbewirtschaftungszonen gelten künftig neue Schilder, ebenso für den Hinweis auf eine Durchfahrt für Radler am Ende einer Sackgasse. Andere Schilder - wie das Zeichen für einen beschrankten Bahnübergang - entfallen. Sie können aber noch bis 2022 stehen bleiben.
Quelle: dpa; Suedeutsche Zeitung; Welt online
Man sollte gar nicht mehr in die Innenstädte mit dem Auto fahren, aus Trotz der höheren Gebühren.
Ich parke da, wo es kostenlos ist. Wenn es nicht ausdrücklich und das auch dreist, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist.
Abzocker.
Völlig Praxisfern.
Diese gemalten Radlerspuren werden bei uns immer mit als Fahrbahn gerechnet----und darum traut sich da auch kein Radfahrer drauf.Und dann noch mit Kinderanhänger und Kind drin???Ich würds nicht machen....ein kurzer Schlenker eines Autofahrers und du kannst dein Kind unterm Auto vorziehen.
Es sei denn......da kommt noch was nach.Ganz blöde sind die Planer nach auch nicht.Ich könnte mir vorstellen das in Städten bald nur noch 30 gefahren werden darf.
Und dafür werden unsere Steuergelder verschwendet... Wen juckt es denn ob da jetzt "Fußgänger" oder "Wer zu Fuß geht" steht? Wer sich dadurch diskriminiert fühlt soll sich besser einweisen lassen... Ich sehe es schon kommen, bald gibt es eine neue Behörde die Foren wie dieses kontrolliert ob hier auch jeder brav geschlechtsneutral schreibt. Und wer es nicht macht bekommt eine 25€ Geldbuße...
Finde ich auch nicht wirklich sinnvoll, auf den Fahrradstreifen parken jede Menge Autos und man muss jedesmal auf die Straße ausweichen um diese Autos zu umfahren... Ein Flüssiges Vorankommen ist da nicht möglich. Da fahre ich viel lieber auf richtigen Radwegen.
Außerdem interessiert es Rechtsabbieger selten ob da jetzt ein Fahrrad auf dem Fahrradstreifen ankommt. Da wird einfach abgebogen, der Radfahrer wird schon anhalten auch wenn er eigentlich Vorfahrt hätte. Manchmal habe ich echt gute Lust so einem Autofahrer einfach mal in die Seite reinzufahren. Die fahren noch 5 Sekunden zuvor an einem vorbei und schon ist man vergessen?
Die sollten eher mal die Strafen für Autofahrer die Fahrradfahrer behindern oder gefährden drastisch erhöhen. Bzw. die Polizei sollte überhaupt erstmal anfangen auf so etwas zu achten.
Dass falsch parken teurer wird finde ich gut. Ist zwar immer noch viel zu günstig aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. Wer es nicht schafft sein Auto auf einem richtigen Parkplatz abzustellen oder ein Parkticket zu lösen sollte besser Bus fahren.
Interessant, was du da alles aus diesem Ausschnitt heraussiehst.
Könnte auch einfach sein, dass der Bus gerade aus der Haltestelle fährt. Und da haben nunmal andere Verkehrsteilnehmer zu warten.
Diese EU Diktatur saugt jeden aus, wer im TV Heute morgen die Schwerlaster gesehen hat die 5 Milliarden Euro bis zu dieser scheiss Zypern Insel transportiert haben, war alles euer Geld. Das muss jetzt rein. Wenn dieser Staat nicht genug reinbekommt wird euch Deutschen genau dasgleiche passieren wie Zypern , der Staat wird Banken dicht machen udn sagen euer GEld gehört nun uns.
Huch, wie aufregend!
Da sieht man mal wieder, welch einen Intelligenzquotienten man in diesem niederbayerisch regierten Bundesverkehrsministerium braucht, und was da als Ergebnis raus kommt.
Mehr sage ich lieber nicht, sonst behauptet unser geliebter Moderator doch glatt, das wäre Beleidigung und er müsse das löschen, obwohl man einen solchen Minister eigentlich mit nichts beleidigen kann, denn alles paßt.
Also auf meinem Konto ist noch alles da...
1.) Was hat das mit dem Thema zu tun?
2.) Du bist besser am Stammtisch aufgehoben als in einem öffentl. Forum.
3.) Bildung aus der Bild-Zeitung und RTL? 🙄
Zu meinem Bedauern bleiben die Bußgelder in Deutschland weiterhin ein schlechter Scherz, denn es ist einfach nur dreist und gefährlich, was sich manche Autofahrer im Straßenverkehr erlauben. Insbesondere bei vorsätzlicher Missachtung der StVO sollte die Höhe des Bußgelds den Fahrzeugführer deutlich auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen.
Leider ist das derzeit nicht der Fall, da der dreiste vorsätzliche Falschparker meist billiger davonkommt als der Ehrliche, der einen Parkschein gelöst hat.
Ob der politische Wille, gegen rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr drastischer vorzugehen, vorhanden ist, darf in Anbetracht dieser „Reform“ und insbesondere auch der mangelnden Kontrolle durch die Exekutive massiv bezweifelt werden. Denn was nützen die strengsten Vorschriften, wenn deren Einhaltung nur unzureichend durch die Exekutivorgane geahndet wird.
Gruß,
SUV-Fahrer
Endlich! Nun kann jedermann unabhängig vom Geschlecht auch auf Frauenparkplätzen parken. Ich fühle mich als Mann nämlich immer diskriminiert, weil ich diese aus unerklärlichen Gründen nicht benutzen durfte. Vor dem Gesetz sind doch alle gleich! Leider konnte auch mein Gleichstellungsbeauftragter diesbezüglich nichts erreichen. Ab 1. April hört endlich diese Ungleichbehandlung auf.
Das war jetzt hoffentlich kein Aprilscherz?
hab das mal kurz korrigiert 😆 SCNR
Postfahrzeuge dürfen grundsätzlich auf Gewegen fahren? Habe ich das richtig verstanden und wenn ja, nur die gelbe Post/DHL oder generell alle Lieferfahrzeuge, die Briefe oder Pakete ausliefern?
Wo ist da die Gleichberechtigung mit den anderen Lieferanten, die z.B. mit kleineren Fahrzeugen unterwegs sind und die Geschäfte belliefern müssen? Wie ist das dann mit unserem Zeitungshändler der in einem Haltverbotsgebiet seinen Laden hat und täglich, oder wöchendlich dicke Zeitungsstapel geliefert bekommt? Darf der auch auf den Gehweg, oder muß der weiterhin befürchten, Knöllchen zu kassieren?
Ach so, wo bleiben da die Fußgänger? Bekommen die "Schwebeschuhe" oder ist das hier doch ein vorgezogener Aprilscherz?
Die Änderungen sind teilweise hier zu erkennen.
http://www.rsa-95.de/StVO_2013/StVO-2013.htm