Ku'damm-Raser stehen erneut vor Gericht
Neuer Mordprozess gegen Ku'damm-Raser
Im März hob der Bundesgerichtshof das Mordurteil gegen die beiden Ku'damm-Raser auf. Vor einer anderen Strafkammer müssen sie sich nun erneut verantworten.
Berlin - Rund zweieinhalb Jahre nach einem illegalen Autorennen auf dem Berliner Ku'damm, bei dem ein Unbeteiligter getötet wurde, stehen zwei Raser von Dienstag (9:15 Uhr) an erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte eine Verurteilung der inzwischen 29 und 26 Jahre alten Männer wegen Mordes aufgehoben. Nun muss der Fall zum zweiten Mal verhandelt werden, jedoch von einer anderen Strafkammer.
Den Angeklagten wird zur Last gelegt, den 69-Jährigen Anfang Februar 2016 totgefahren zu haben. Er starb noch in seinem Auto. In einer spektakulären Entscheidung hatte das Landgericht rund ein Jahr später lebenslange Freiheitsstrafen verhängt. Es war bundesweit das erste Mordurteil in einem Raser-Fall.
Der BGH sah jedoch den bedingten Tötungsvorsatz als nicht ausreichend belegt an. Kann in der neuen Verhandlung der Vorsatz nicht nachgewiesen werden, kommt eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht - der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft. Die Anklage lautet aber erneut auf Mord.
Beide Männer, die bei dem Zusammenprall kaum verletzt wurden, sitzen weiter in Untersuchungshaft. Ihre Führerscheine waren eingezogen worden. Zunächst wurden 19 Prozesstermine festgelegt.
Strafen drastisch verschärft
Seit vergangenem Herbst kann schon die Teilnahme an illegalen Autorennen mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Der neue Paragraf 315d im Strafgesetzbuch sieht zudem bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn durch ein "verbotenes Kraftfahrzeugrennen" der Tod eines anderen Menschen verursacht wird. Rückwirkend kann die Regelung auf den Berliner Raser-Fall aber nicht angewandt werden.
In dem Prozess tritt der Sohn des Opfers, Maximilian Warshitsky, als Nebenkläger auf. Er wolle weiterhin auf das Schicksal seines Vaters aufmerksam machen. Denn die Gefahren illegaler Autorennen seien enorm, sagte Warshitsky.Laut erstem Urteil rasten die Angeklagten in der Nacht zum 1. Februar 2016 auf dem Kurfürstendamm nahe dem KaDeWe mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde über elf Kreuzungen und missachteten mehrere rote Ampeln. Schließlich rammten sie den Wagen von Warshitskys Vater - der Rentner starb noch an der Unfallstelle.
Das Landgericht sah einen "bedingten Vorsatz". Die Fahrer hätten den Tod anderer billigend in Kauf genommen. Der BGH hingegen meinte, der Vorsatz sei zu einem Zeitpunkt unterstellt worden, zu dem die Angeklagten keine Möglichkeit mehr hatten, den Unfall zu verhindern.
Quelle: dpa
*****
In eigener Sache: Du willst regelmäßig die besten Auto-News lesen? Dann abonniere unseren wöchentlichen E-Mail-Newsletter oder täglichen Whatsapp-Newsletter (Mo-Fr). Es dauert nur 1 Minute.
Stadt, 11 Kreuzungen, 170 km/h, mehrere rote Ampeln.
Das ist Mord und nichts anderes. Vor allem in Deutschland, wo man viele Autobahnabschnitte ohne Geschwindigkeitsbegrenzung hat.
Logischerweise müsste jetzt der zivilrechtliche Teil Folgen...........
+1, Danke.
Merkwürdige Sichtweise bzw. Argumentation des BGH. Wann bitte soll denn ein Gericht einen Vorsatz sonst unterstellen wenn nicht nach der Tat? Vor der Tat kann kein Richter zu einem potentiellen Täter gehen und sagen "Wenn…, dann…".
Selbst wenn diese Täter sich für die Reinkarnation von Ayrton Senna oder Juan Manuel Fangio halten und sich sicher waren "alles cool im Griff zu haben" muss jedem der mit derart überhöhter Geschwindigkeit durch die Straßen einer Stadt jagt und sämtliche Verkehrsregeln für sich nicht gelten lässt klar sein das er nicht nur billigend den Tot Unschuldiger in Kauf nimmt sondern diesen geradezu provoziert. Das ist definitiv ein bedingter Vorsatz, wie es auch das Landgericht sah.
Grobe fahrlässige Tötung-billigend in Kauf genommen. In den Herkunftsländer der Deliquenten gäbe es dafür die Steinigung oder ähnliches....
Warum so langatmig 😕? Die Aufhebung des LG-Urteils durch den BGH fußt nur wieder auf einer juristischen Spitzfindigkeit. Wie immer... 😕.
Wäre das ursprüngliche Urteil und die ausgesprochene lebenslange Freiheitsstrafe vom BGH bestätigt worden, dann wäre das Buch schon längst zu... Das wäre mal ein starkes Zeichen gewesen. So wie jetzt entschieden mit erneuter Verhandlung kann das doch kein Nichtjurist nachvollziehen und sorgt nur wieder für Frust, Ärger und Irritation seitens von Bürgern, die nur Frieden, Ruhe und Ordnung wollen und irgendwie auch erwarten können. Aber nein, die Verantwortlichen für diese absolut vermeidbare Tragödie werden wieder wie üblich hofiert bis zum Abwinken...
Aber wie gesagt: Juristerei in Deutschland ist ja leider bekannt für Haarspalterei... 😕.
Sehe ich ganz genauso. Wer ohne jeglichen Respekt vor anderen Verkehrsteilnehmern und mit diesen Geschwindigkeiten in der Stadt unterwegs ist, sollte ganz lange Zeit im Gefängnis verschwinden und bestenfalls nie mehr ein KFZ fahren dürfen. Und diese ganze juristischen Spitzfindigkeiten sind echt zum kot....
Fakt ist, das hier ein Mann gestorben ist der nicht gestorben wäre, wenn man sich an die Regeln gehalten hätte. Was anderes als eine Mordanklage kommt denn hier in Frage? Nur weil die Mordwaffe ein Auto war ist es nicht so schlimm als wenn er erschossen worden wäre? Wieso ist hier nicht von vorneherein ein Vorsatz erkennnbar? Echt Lächerlich! Da wird endlich mal ein vernünftiges Urteil gefällt das absolut nachvollziehbar ist und dann hebt unsere eigene Judikative dieses Urteil wieder auf...traurig:-(
Wie gut für die beiden, das diese nicht noch Steuern hinterzogen haben, sonst würden sie wahrscheinlich für 20 Jahre ins Gefängnis gehen..aber zum Glück war es ja nur ein Toter🙁
Entschuldigung lieber Bundesgerichtshof, war ein Versehen🙁
Doch, genau dieser bedingte Vorsatz, die Tötung anderer billigend in Kauf zu nehmen, muss notwendigerweise vor der Tat, sprich vor dem Wettrennen, vorhanden sein. Da hatten die Typen die Wahl - rasen oder nicht rasen. Und vor jeder roten Ampel hatten sie die Wahl - halten oder nicht halten.
Und dies hat das Landgericht vermutlich nicht ausreichend bzw. nicht richtig begründet. Stell ich erst auf den Zeitpunkt ab, wo eine Wahl nicht mehr möglich war, quasi 1/100-Sekunde vor dem Zusammenprall, kann ich einen Vorsatz nur schwer begründen.
In einem anderen Bericht habe ich gelesen, dass der Tacho des beteiligten Unimogs bei 216km/h gestanden hat, als man das Wrack geborgen hat.
Ku´damm - Tauentzien... bin zwar nicht regelmäßig dort unterwegs, aber hier herrscht selbst in der Nacht rege Betriebsamkeit. Touristen, Partygänger, Nachtschwärmer, Kinobesucher... und ne Menge Bekloppte in hochgezüchteten Potenzsymbolen.
Welch Möchtegern-Schumis da unterwegs sind, lässt einem die Haare zu Berge stehen. Über die offensichtliche, ethnisch-kulturelle Herkunft der meisten dieser Menschen lass ich mich hier nicht aus.
Ich hoffe, der Staatsanwaltschaft gelingt es nun, den bedingten Tötungsvorsatz hinreichend zu belegen.
Hätte der Tote die richtige Ethnie hätten sich die Clans schon drum gekümmert......
recht und gerechtigkeit schliessen sich eben nicht immer gegenseitig ein.
Wer in diesem Staat an Recht und Gerechtigkeit glaubt, glaubt auch an den Eierhasen, den Geschenkemann von Cola, den sandwerfenden 10vor7 Gnom.......
Hofieren? 😕 ...die sitzen seit 2,5 Jahren in U-Haft, Führerscheine sind auch auf Lebenszeit eingezogen worden. Und was für Haarspaltereien? 😕 Dass etwas als Mord gilt, braucht es ein Mordmerkmal also zum Beispiel Vorsatz oder eben wie hier, bedingten Vorsatz. Darüber hinaus gab es eine Gesetzesänderung hinsichtlich illegaler Autorennen. Und nur weil der BGH das Urteil aufgehoben hat heißt das noch lange nicht, dass beim erneuten Prozess anders entschieden wird. Es geht hier nicht darum die Täter zu schützen oder den Vorgang zu verharmlosen. Nur ist es eben so, dass solche Urteile weitreichende Wirkungen haben können und daher ist es gut, das ggf. erneut zu beleuchten.
yep. erst mal abwarten.
lynchen kann man immer noch.