Urteil
Neuwagen: Geld zurück bei Mehrverbrauch?
München - Ein zu hoher Kraftstoffverbrauch bei einem Neuwagen kann zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen. Das hat das Landgericht Bochum entschieden.
Geklagt hatte der Käufer eines Renault Scénic. Der Kompaktvan sollte laut Herstellervorgaben zwischen sechs und zehn Litern Kraftstoff auf 100 Kilometern benötigen. In der Praxis genehmigte sich das Auto jedoch 12,5 Liter.Die Differenz zwischen dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfzyklus (NEFZ) und der Realität allein berechtigt wohl nicht zur Fahrzeugrückgabe. Allerdings stellte ein Gutachter fest, dass der Renault auch unter Laborbedingungen 12 bis 14 Prozent mehr verbrauchte als angegeben.
Das Gericht wertete das laut ADAC als „erheblichen Sachmangel“. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Händler Berufung eingelegt hat. (Az.: I-4 0 250/10)
Quelle: SpotPress
Also darf ich fahren wie eine gesenkte und dann gibts ein neues Auto oder was?
Man leute klagen echt wegen allem!
Muss man dann eigentlich Nachzahlen wenn das Auto weniger verbraucht?
Lesen!
Da wird ja auch ein technischer Defekt vorliegen oder ist das bei allen Autos von diesem Modell so?
Oder ein schlechtes Softwareupdate, unglückliche Zubehörauswahl?(sollte eigentlich mit der Schwungklasse abgedeckt sein, sorgt aber automatisch für einen Mehrverbrauch?!)
Hallo ins Forum,
nein, da Dein Verbrauch in der Praxis nicht relevant ist. Entscheidend ist, was das Auto verbraucht, wenn es den Laborzyklus mit einem erheblichen Mehrverbrauch absolviert. Von daher wird Dein Fahrzeug im selben Umfang ausgemessen wie bei der Typprüfung und auf dem Rollenprüfstand gemessen. Kostet übrigens so zwischen 2.500 - 3.500 Euro Gutachterkosten.
Viele Grüße
Peter
hat jemand details ueber die motorisierung des streitgegenstaendlichen fahrzeugs ? mein tuev-mann meinte letztes jahr schon, dass sein tce135 unter keinen umstaenden auf den normverbrauch zu druecken waere.
war allerdings ein megane kombi. interessante sache jedenfalls. bei daimler ist man ja mittlerweile soweit, dass in den prospekten direkt drin steht, dass der angebene verbrauch nicht bestandteil des angebots ist (...) den rest kann sich jeder klar denkende mensch selbst zusammenreimen.
gruesse vom doc
Wäre schon gut, wenn man die Hersteller "Lügen strafen könnte". Es würde die "Spreu von Weizen" trennen.😤
Eine Lösung wäre, dass der Käufer den getesteten (nicht tatsächlichen) Mehrverbrauch zurückerstattet bekommt
Nur: Was würde die Regierung machen, wenn die CO2-Reduzierungs-Ziele dann nicht erreicht würden?😱😱
Den Finanzminister würde es jedenfalls freuen, wenn die Fahrzeugbriefe bezüglich Euro xx korrigiert werden müssten.
Wenn der Kläger gewinnt, wird er dann mehr Steuern zahlen müssen??😕😕
Gibt es eigentlich eine staatliche Gegenkontrolle bei den Herstellerangaben, oder glaubt der Gesetzgeber alles, und lässt die Bürger so in Stich??
Fragen über Fragen über Fragen.
MfG RKM
find ich schon richtig,ich kauf mir kein Fahrzeug zum vergnügen,sondern um damit mein Beruf nachzugehen,und wenn die unterhaltskosten ins unermeßliche steigen ....... .ach ja den spruch :über eventuelle Nebenwirkungen fragen sie ihren Verkäufer oder Werkstatt ,oder so ähnlich kennt ihr ja irgentwoher.VG
Will aber keinen Rücktritt, sondern einen "Nachrabatt" brutto für netto in Höhe von exakt 4.000,00 Eurosteinen ... 🙄