BGH: Mehr Rechte für Neuwagenkäufer
Neuwagen kann man auch nach der Reparatur zurückgegeben
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Ein Neuwagenkäufer darf auch nach einer vereinbarten Nachbesserung vom Kaufvertrag zurücktreten.
Karlsruhe – Dieses Urteil bringt neue Bewegung in ein anstrengendes Diskussionsthema zwischen Neuwagenkunden und Autohäusern. Es stärkt vor allem die Kunden. Die oberste deutsche Instanz hat in einem Urteil Folgendes befunden:
Ein Neuwagenkäufer hat Anspruch auf ein fabrikneues Fahrzeug ohne Mängel. Doch selbst wenn sich der Kunde zunächst auf eine Nachbesserung von Schäden einlässt, behält er sein Rücktrittsrecht. Und zwar dann, wenn die Reparatur nicht zum Neuwagenzustand führt. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch.
Im Streitfall ging es um einen fabrikneuen BMW 320d für 39.000 Euro, der bereits bei der Auslieferung verkratzt und eingedellt war. Der Käufer verlangte keine Neulieferung, sondern ließ sich auf Nachbesserungen ein. Allerdings blieben die Beschädigungen für Experten sichtbar, wie ein Gutachten belegte. Daraufhin wollte der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Das Oberlandesgericht Hamm lehnte die Klage in zweiter Instanz ab. Da der Kunde der Reparatur zugestimmt und damit in Kauf genommen habe, dass das Auto nicht mehr fabrikneu sei, dürfe er nach Ansicht der Richter nicht mehr vom Vertrag zurücktreten. Zudem seien die verbliebenen Schäden unwesentlich.
Bundesgerichtshof widerspricht
Der Bundesgerichtshof kam zu einer anderen Meinung. Die Karlsruher Richter befanden, dass der Käufer sein Rücktrittsrecht nicht verloren habe, nur weil er zunächst mit der Reparatur einverstanden war. Die zugesicherte Eigenschaft der Fabrikneuheit gelte auch nach einer Reparatur. Denn dieser Zustand spiele wirtschaftlich eine Rolle, "da Fahrzeuge, die nicht als fabrikneu gelten, mit deutlichen Preisabschlägen gehandelt werden", heißt es in dem Urteil.
Vor wenigen Wochen hatte der BGH im Falle eines Wohnmobils allerdings ein Rücktrittsrecht verneint. Die Mängel betrafen damals Flecken im Innenbereich und Geräusche beim Ausfahren der Antenne. Diese bewertete der BGH als unwesentlich. Der Käufer musste in diesem Fall dem Händler eine weitere Frist zur Nachbesserung einräumen.
(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 374/11)
Quelle: DAPD
Glücklicherweise hatte ich keine derartigen Probleme beim Kauf meines Neuwagens... ich habe tatsächlich einen fabrikneuen in dementsprechenden Zustand erhalten. War aber auch kein deutsches Fabrikat... 😆
finde ich cool 😊
wie kann man einen neuen BMW nachbessern und dafür sorgen, dass kratzer immer noch sichtbar sind?
Schäden entstehen meistens auf dem Weg vom Werk zum Händler (beim Verladen, Steinschläge, beim Entladen, beschießen, ...). Das passiert alles nicht häufig, aber regelmäßig.
Da zieht wirklich einer vor den Bundesgerichtshof, wg. einer Delle in einem Neuwagen!
Und weder der Händler noch BMW lenken ein. Lieber blockieren wir die Gerichte!
Wir haben wirklich keine Sorgen in diesem Land!
Du kennst den Schaden nicht. Im Text steht nur etwas von Kratzern, aber nichts vom Umfang dieser und wo diese sind. Ich möchte dich sehen, wenn du Privat 39000 Euro investierst und dann sowas vor die Nase gesetzt bekommst.
Jupp wobei ich da nicht verstehen kann wie man nach der Reparatur immer noch diese Schäden hat? Der Händler würde von mir gehörig was auf die Ohren bekommen wenn er so ein Ding mit mir abziehen würde. Da sehe ich noch nicht mal BMW in der Pflicht, sondern die Pfeifen vor Ort.
Ein Neuwagen sollte schon optisch einwandfrei sein, wenn man mit kleinen Schönheitsfehlern an nicht störenden stellen einverstanden ist kann man immer noch Handeln. Für sowas erst vor gericht zu müssen ist ein Armutszeugnis für BMW!
Genau so ist es!
Wenn der Käufer tatsächlich 39.000 Euro privat "investiert" hat - zählt er ja zu einer sehr kleinen Minderheit (Privatkäufer + Barzahler). Das kann ich mir einfach nicht vorstellen. Und selbst wenn - das Fahrzeug wird so lange nachgebessert, bis der Fehler (der ja bei der Übergabe vorhanden war) beseitig ist. Da gibt es auch keine "Beweislastumkehr" - ich nehme die Kiste einfach nicht ab.
Deshalb ist die optische Kontrolle (Karrosse / Innenraum) eine der wichtigsten bei der Übergabe (neben dem Stempel im Service Heft) - alles andere geht immer später!
Das hatten wir bei VW. Ein neuer Golf wurde in Wolfsburg abgeholt.
Eine Tür war ab Werk schlecht nachlackiert, sowie die Elektrik der Tür durch unsachgemäße Arbeit defekt (Lautsprecher, ZV)
Die Tür war so mangelhaft bei VW nachgearbeitet das eine neue Tür verbaut wurde, später beim Händler.
(Wahrscheinlich hat das Auslieferungslager in Wolfsburg den Fehler gemacht, uns wurde jede Auskunft dazu verweigert)
So oder so sieht man die Nachlackierung, das ist bei einem Neuwagen sehr ärgerlich. Von VW gab es nur ein Schulterzucken. Dieses Urteil ist doch ein wichtiger Schritt, das nächste Mal nehmen wir so ein Fahrzeug nicht ab. Jetzt ist das leider zu spät, der Kauf ist 3 Jahre zurück.