Wer hat Anspruch auf eine freie Parklücke?
Nicht alle Mittel sind beim Kampf um die Parklücke erlaubt
Streit um Parkplätze gibt es täglich. Jetzt wurde ein Fall vor Gericht verhandelt: In eine Lücke huschen, während ein anderes Auto bereitsteht, sollte man demnach nicht.
Stuttgart/Saarbrücken - Ja, es gibt ihn tatsächlich: Den erbitterten Kampf um die freie Parklücke. Doch der kann teuer werden. Wer schnell vorwärts in eine Lücke hineinfährt, in die ein anderes Fahrzeug gerade rückwärts einparken will, riskiert bei einem möglichen Unfall eine Teilschuld.
Darauf deutet eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 13 S 20/16) hin, auf die der Auto Club Europa hinweist. Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer beim Rückwärtseinparken ein Fahrzeug gerammt, das hinter ihm vorwärts in die freie Lücke gefahren war. Der Rückwärtsfahrer wollte vor Gericht erreichen, dass dem Fahrer, der vorwärts in die Lücke gefahren war, eine Teilschuld an dem Unfall auferlegt wird. Die Richter gaben ihm Recht. Der andere Fahrer hätte den Crash demnach verhindern können, wenn er kurz abgewartet hätte, ob der vor ihm stehende Wagen dort rückwärts einparken will.
Allgemein gilt beim Parken die einfache Regel: Wer eine Lücke zuerst erreicht, hat Vorrang. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug zunächst an der Lücke vorbeifährt, um dann rückwärts einzuparken. Es spielt keine Rolle, ob die freie Lücke an einer normalen Straße, auf einem Parkplatz oder in einem verkehrsberuhigten Bereich liegt.
Quelle: dpa
Das Bild ist übrigens ein schönes Beispiel dafür, wie man sein Auto nicht parken sollte...nämlich mitten auf zwei Parkplätzen 😉
(jaja, ich weiß, kann auch sein, dass er vorher schon da war und die anderen schlecht geparkt haben...)
Wenn beim Fahrzeug der Rückwärtsgang eingelegt war und die Rückfahrscheinwerfer an waren, dann ist das eindeutig, ansonsten nicht.
Und wieso nicht? War das Argument des Richters für dich nicht eindeutig?
Erkennst du in der Begründung irgendetwas von "eingeschalteten Rückfahrscheinwerfer"? 😕
Du bist definitiv nicht im Recht, nur weil du schneller warst, als der andere VT den Rückwärtsgang einlegen konnte!
Stimmt, das SOLLTE man nicht machen. Wenn du aber in diese Lücke (siehe Bild) zwei Fahrzeuge "quetschst" wie sollen die Leute dann noch aus- bzw. ein-steigen, OHNE ihre Türen den anderen ins Blech zu drücken? Nicht alle fahren einen Mini der allerersten Generation 😉. Solange auf einem Parkplatz oder in einem Parkhaus genügend Plätze frei sind parke ich mit meiner Titanic da wo ich rechts und links soviel Platz habe um bequem ein und aussteigen zu können ohne ein anderes Fahrzeug zu berühren, oder mich andere nicht berühren können. Leider ist das einigen Zeitgenossen Scheißegal, die scheren sich mit ihren 500 Euro Autos einen Scheiß um das Eigentum anderer, parken mit viel zu geringem Abstand und kloppen einem schön die Beulen in die Türen (wie ich des öfteren bei meinem Auto feststellen mußte).
Sorry, war jetzt OT.
MfG
MXPhaeton
Dem "Schneeschatten" nach zu Urteilen war es hier ein Kleinwagen.
Aber auch ganz allgemein: Wenn das Auto zu groß für die markierte Lücke ist, muss man sich einen anderen Parkplatz suchen. Wenn es keine Markierungen gibt, aber die Lücke zwischen zwei Hindernissen mit etwas Disziplin für zwei Autos reicht, sollte man rücksichtsvoll parken, dass auch zwei reinpassen. Alles andere ist unsozial und verwerflich. Gerade bei knappem Parkraum.
Ich habe so eine Parklücke direkt vor meiner Haustür. Doppelbox ohne Markierungen. Es passen nachweisbar zwei E-Klassen nebeneinander. Und zwar so, dass beide noch aussteigen können. Der Beifahrer muss dann halt auf der Straße ein- oder aussteigen. Viele sind bequem und fahren in einem Zug rein und blockieren die ganze Box. Angesichts der furchtbaren Parksituation ein no-go.
Türkratzer von anderen Autos sind ein Ärgernis und nicht minder unsozial und verwerflich. Ich habe ein paar Monate in Spanien gelebt. Da nimmt man es mit der Rücksicht auf andere Autos nicht so genau. Nach einiger Zeit hatte ich unschöne Macken in der Tür. Habe dann aufgehört, in solchen Parkboxen zu parken und mich auf Parkplätze längs zur Fahrtrichtung beschränkt.
Du denkst: "Was kann ich denn für die asozialen, die meine Tür ramponieren" und wälzt die Nachteile auf unbeteiligte Dritte ab, indem du die Parkplätze klaust, in Parkhäsuern sogar einen Zweitparkplatz zu Lasten des Betreibers erschleichst. Das ist nicht der richtige Weg. Wenn dir jemand ein Fahrrad klaut, darfst du nich das Fahrrad deines Nachbarn klauen.
Wenn genügend Parkraum da ist, spricht nichts dagegen, quer über zwei Parkplätze zu parken... 😉
was mir, wie an so vielen berichten auf mt fehlt, ist das "ergebnis" soll heißen : wie hoch ist die prozentuale mitschuld des parkplatzräubers ?
denn wenn er die ganze schuld bekommt ist dem rücksichtslosen rückwärtsfahren mit schrottkisten tür und tor geöffnet.
-möchte da nur an den bekannten trick in b erinnern wo die gauner mit einem immer wieder provisorisch reparierten jaguar auf dem parkplatz auffahrunfälle "provoziert haben" , sind schleßlich dann aufgeflogen.-
und natürlich kann beim nächsten fall ein anderer richter auch anders urteilen.
Für diejenigen , die schon zu lange die Fahrerlaubnis haben :
§ 12, Absatz 5 + 6. STVO.
5. An einer Parklücke hat Vorrang , wer sie zuerst erreicht ; der Vorrang bleibt erhalten , wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt , um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen
ausgeführt werden , um in die Parklücke einzufahren.
Satz 1 gilt entsprechend , wenn an einer frei werdenden Parklücke gewartet wird .
6. Es ist platzsparend zu parken ; das gilt in der regel auch für das Halten .
In den Erläuterungen geht auch hervor wie sich Fahrzegführer verhalten müssen , wenn jemand auf der rechten Seite und euín anderer von links kommend und bereits wartend verhalten müssen .
Derjenig die Parklücke auf der rechten Straßenseite hat ist im Vorrang . selbst wenn er zum Rückwärtseinparken zunächst vorbeifahren muss.
OLG Düsseldorf hat dau folgendes gesagt :
Platzasparendes Parken erfordert eine angemesseneAusnutzung des Verkehrsraums ----- .
Mehrmaliges Vor -und Zurücksetzen , um aus einer Parklücke herauszukommen ist dabei zumutbar .....
Giovanni.
So schwierig ist das nicht.
Wenn ich an einer Parklücke vorbeifahre, dabei blinke und kurz dahinter anhalte, um einzuparken, "gehört" die Lücke mir. Dafür muss ich nicht mal den Rückwärtsgang einlegen. Zugegeben: Blinken scheinen viele nicht zu beherrschen, aber das ist OT. 😉
Wenn man dann rückwärts einparkt, treffen einen die besonderen Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsfahren (§ 9 Abs. 5 StVO). Übersetzt bedeutet das, dass derjenige, der rückwärts fährt, zunächst einmal immer Schuld hat, wenn dabei etwas passiert.
Deshalb wollte der Einparkende ja auch erreichen, dass dem anderen eine Mitschuld gegeben wird. Das hat er auch bekommen, weil der andere gegen das Vorrecht des Einparkenden verstoßen hat.
Wie man jetzt daraus allerdings Betrugsfälle konstruieren will, ist mir schleierhaft. Selbst wenn da ein potentieller Betrüger rückwärts einparken will: Solange ich den Einparkvorgang abwarte und nicht in die Lücke hineinfahre, kann mir nichts passieren.
Das Urteil ist daher meines Erachtens vollkommen o.k.
Dasselbe denken sich ganz offensichtlich auch die Haelfte aller Fahrzeugfuehrer, die um 5 Uhr morgens auf dem P+R Parkplatz parken. Warum denken Assoziale wie du immer nur in derart engen Grenzen?
Smiley kann ich auch: 😉
Hallo, für Witze ist dieses Thema eigentlich nicht geeignet . Vielleicht kennzeichnest du das einfach mal als Witz , wenn du das so meinst.
Wenn du dann eine OWI bekommst jammerst du nach urdeutscher Kraftfahrermasche .
Platzsparend heißt Platsparend für ein Auto , es sei denn du kannst nicht lesen oder nicht verstehen .
Dabei ist es doch ziemlich einfach .
Giovanni.
Denn Satz bitte komplett lesen!
Zitat:
"Wenn genügend Parkraum da ist..."
Erst ganz lesen, verstehen und dann kommentieren!
Und Asozial sind nur die, die des anderen Eigentum nicht respektieren und Beulen in andere Leute Autotüren hauen.
@mxphaeton
kauf dir 4m wasserfesten 80er schmirgel, lackiere ihn in wagenfarbe und kleb ihn statt rammschutzleisten auf deine türseiten. 😎
zum vorliegenden fall des parkplatzraubs:
so dachte wohl auch der typ, der meine frau beim vorwärtseinparken in eine schräge parktasche auf der mitte der 4 spurigen straße (allee) mal eben mit seinem smart rechts überholte und vor ihr reinziehen wollte. er hat sie dann vorne rechts am kotflügel getroffen. machte wohl ein ziemliches gezeter, aber die hinzugezogene polizei sah die sache eindeutig und es gab eine entsprende strafe plus begleichung unseres schadens durch seine versicherung. *stinkefinger* 😆
Was immer gut geht und wie schon erwähnt, Blinken. Dann wissen die anderen Verkehrsteilnehmer/innen, was man vor hat. Ob nun rückwärts oder vorwärts.
Zum Parkplatz Bild: Fakt ist, das die DIN Normen für Parkplatzbreiten und Kurvenradien in(Parkhäusern) seit mindestens 2 Dutzend Jahren überholt sind. Spätestens als man sich Gedanken machte ob der MB W140 auf den Syltexpress passt.