Urteil: Die Rückfahrkamera ersetzt nicht den Blick zurück
Nicht auf die Rückfahrkamera verlassen
Auch Rückfahrkameras haben einen toten Winkel. Wer das nicht beachtet, muss seinen Schaden selbst zahlen. Das bestätigte nun das Landgericht Hannover einem "Unfall-Opfer".
Hannover - Beim Rückwärts Einparken darf man sich nicht nur auf die Rückfahrkamera verlassen. Ein Urteil, in dem das Amtsgericht Hannover so entschieden hatte, ist nun rechtskräftig. Das zuständige Landgericht hat eine Berufung des Klägers zurückgewiesen. (Az: 438 C 1632/14)
Lüftungschacht im Parkhaus übersehen
Der Kläger war auch nach der Amtsgerichts-Entscheidung überzeugt gewesen: Das Parkhaus, in dem seine Ehefrau seinen Jaguar rückwärts eingeparkt hatte, muss Schadenersatz leisten. Sie hatte auf das Bild der Rückfahrkamera geachtet, in dem kein Hindernis wurde.
Nicht erfasst hatte die Kamera einen mit Metallstreben befestigten Lüftungsschacht, der in den Parkraum ragte. Die Frau fuhr dagegen, am Kofferraum entstand ein Schaden von rund 2.000 Euro.
Das Amtsgericht stellte fest, dass das Parkhaus keine Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte. Die Gefahrenquelle sei mit einem rot-weißen Klebeband hervorgehoben, diese Kennzeichnung genüge. Der Kläger wollte das nicht akzeptieren, das Landgericht Hannover als Berufungsinstanz bestätigte nun aber das ursprüngliche Urteil.
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Ich frag mich echt was manche Leute denken.
Ich hoffe die Reperatur den Lüftungsschacht war teuer. Erst nicht schauen wie die Parklücke aussieht, dann die spiegel ignorieren und sich nur auf die Technik verlassen. Und für diese Glanzleistung auch noch eine Entschädigung wollen.
Deswegen bin ich gegen diese Assistenzsysteme, weil sie die geistige Degeneration der Gesellschaft fördern. Nicht umsonst sinken IQ immer mehr, umso mehr Technik benutzt wird.
Da haben wir es doch.
Lässt die Frau mit seinem Wagen fahren und danach ist das Gejammer groß.
Aber den Fehler kann er sich natürlich nicht eingestehen...😉
PS: Jetzt versucht er es womöglich noch bei Jaguar, was die angeblich für einen Schund einbauen...
Naja, wenn das Ding von oben in den Parkraum ragt, ist das wirklich dämlich gelöst.
Leider fehlt ein Bild vom besagtem Parkplatz.
Das kann ja mal einer der dort zugegen ist für uns inspizieren...!
http://www.haz.de/.../...ahrer-verklagen-Parkhausbetreiber-in-Hannover
"Hannover.... im Parkhaus Schmiedestraße"
PS: Ist sogar denkmalgeschützt !
http://de.wikipedia.org/wiki/Walter_H%C3%A4mer
Sich nur auf die Kamera zu verlassen ist schon Dämlich, als nächstes nutzt er den Parkassistent und überfährt ein Kind ( was keiner hoffen will) und schuld ist das das Kind oder wie?
Die Leute sollten eingestehen das sie Scheiße gebaut haben und Zahlen und zudem besser aufpassen!
Natürlich muss das Parkhaus zahlen, wenn man zu doof zum Einparken ist 🙄
Es ist teilweise unglaublich, mit welchen Lapalien einige Bürger unsere Justiz belasten. 😤
...trotzdem sollte man einfach schauen, wohin man fährt. Und sich nicht auf die Technik verlassen. Bzw. wenn man das tun möchte, auch den Schaden bezahlen.
Das ist wie beim Navi, die Leute schalten das Navi ein und das Gehirn aus (soweit überhaupt noch vorhanden). Diese ganzen Systeme sollen einem das Leben erleichtern und befreien niemanden von seiner Sorgfaltspflicht oder gar vorm selbstständigem Denken.
Da wird einem doch ganz anders wenn man mal so überlegt was bei diesen Systemen quasi noch in der Testphase ist und früher oder später kommen wird.
Große und tiefe Lüftungsschächte, die in etwa 0,8m bis 1m Höhe einen Überhang bilden sind für Rückwärtsparker echt blöd. PDC funktioniert da auch nicht. Da kann sich nahezu jeder, auch aufmerksame Fahrer, beim ersten Mal eine Delle reinfahren, da man mit so etwas eigentlich nicht rechnet.
Aber auch nur dann, wenn er die zum Rückwärtsfahren erforderliche Sorgfalt außer acht läßt.
Laut meinem o.a. verlinkten Artikel heißt es denn,
"Im ersten Untergeschoss finden sich noch ein paar Schilder mit der Aufschrift „Nur vorwärts einparken“ an den Pfeilern, weiter unten fehlen diese Hinweise. Dafür sind die Lüftungskästen im zweiten und dritten Untergeschoss mit rot-weißem Klebeband kenntlich gemacht."
Sprichst Du jetzt von erforderlicher Parkhausplanungssorgfalt und Vermeidung von Überhängen (habe ich ein mal so erlebt und es war trotz Sorgfalt knapp)? Ich kann ja auch einfach mal im düsteren Treppenhaus in 1,75m oder 0,25m Höhe eine Querstrebe anbringen. Mal sehen, ob Du stets die erforderliche Sorgfalt beim Treppensteigen walten lässt 😆.