Auffahrunfall: Wer ohne Grund abbremst, kann die Hauptschuld tragen
Nicht immer trägt der Auffahrende die Schuld
Ein Moment unaufmerksam, der Vordermann bremst und schon ist es passiert: ein Auffahrunfall. Doch wer trägt die Schuld wenn der Vorausfahrende ohne Grund verzögert?
Saarbrücken - Wer mit dem Auto ohne zwingenden Anlass abrupt bremst, kann bei einem Auffahrunfall die Hauptschuld zugewiesen bekommen. Das resultiert aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 13 S 67/15), auf die der ADAC hinweist.
Im verhandelten Fall stand eine Autoschlange vor einer roten Ampel. Bei Grün fuhren die ersten zwei Autos an. Die Fahrerin des dritten Autos startete zunächst ebenfalls, bremste dann aber abrupt ab. Dadurch fuhr der vierte Autofahrer auf.
Die Fahrerin dachte laut eigenen Angaben, dass eine von rechts kommende Radfahrerin die für sie geltende rote Fußgängerampel ignorieren könnte. Die Autofahrerin machte ihren Schadenersatzanspruch bei der Haftpflichtversicherung geltend, die sich aber gegen eine volle Zahlung sträubte. Denn der Hintermann müsse nicht mit dem plötzlichen Bremsen rechnen.
Das Landgericht entschied gegen die Klägerin: Es sei untersagt, ohne triftigen Grund stark zu bremsen. Zeugenaussagen konnten bestätigen, dass die Radfahrerin nicht erkennen ließ, dass sie gegen die Verkehrsregeln handeln würde. Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr ist aber laut Gericht verpflichtet, auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu achten, um auch vor plötzlichen Hindernissen stoppen zu können. Daher wurde dem Auffahrenden ein Haftungsanteil von einem Drittel auferlegt.
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Der gute alte Sicherheitsabstand. 20% der Fahrzeuglänge waren das doch, oder? 😉
Mich würde mal interessieren wie es aussieht, wenn man die Geschwindigkeit dem Abstand nach hinten anpasst. Sprich der hinter einem hat vielleicht gerade so 5m Abstand und man passt entsprechend das Tempo auf 10km/h an.
Das Urteil ist nachvollziehbar.
Was sollen denn jetzt die ganzen Betrügerbanden machen, die vor Ampeln absichtlich Auffahrunfälle provozieren?
Sobald die Ampel auf Grün schaltet, geht man davon aus, dass die ganze Kolonne startet und nicht ein Fahrer plötzlich ohne Grund eine Vollbremsung hinlegt.
Große Sicherheitsabstände sind im dichten Stadtverkehr kaum machbar, sonst würde bald Alles stillstehen.
30 % für den Auffahrenden find ich trotzdem noch zuviel ... der konnte doch wirklich nix dafür, dass die Fahrerin vor ihm keine Peilung hatte und plötzlich den Anker ausgeworfen hat. Ich würde kotzen und in die nächsthöhere Instanz...
Warum soll ich vor einer Ampel Sicherheitsabstand einhalten ...? Im Stand... und wie soll ich den korrekten Sicherheitsabstand beim Beschleunigen an der grünen Ampel so korrekt einhalten, dass ich in einem Fall wie diesem aus dem Schneider bin ?
So ein Blödsinn.
Aha, Radfahrer sind jetzt schon kein triftiger Grund mehr zu bremsen.
Gut zu wissen. 😉
Für manches Urteil sollte man den Richtern [zensiert].
Gruß Metalhead
Ganz einfach, man beschleunigt leichter als der vor einem, dann kann man auch gleichzeitig losfahren.
Der benötigte Sicherheitsabstand beim anfahren ist doch nun wirklich nicht groß bei den niedrigen Geschwindigkeiten.
Ich halte den regelmäßig ein, weil oft genug mein Vordermann dann auf die Idee kommt abzubiegen, obwohl er nicht blinkt, und deshalb direkt nach dem anfahren wieder anhält, weil er zuvor Fußgänger durchlassen muss.
Ob von der Fahrradfahrerin eine Gefahr ausgehen könnte ist eine sehr subjektive Empfindung. Das kann jemand schon mal anders beurteilen als die Zeugen.
Das sagt das Gericht nicht. Es ist begründet, dass überhaupt kein Hinweis auf ein Rotlichtverstoß der Radfahrerin vorlag. Sonst könnte jeder Unfallverursacher behaupten, er sei von einem gleich auf die Fahrbahn springenden Fußgänger ausgegangen.
Im Besonderen hat die Fahrerin offenbar ziemlich stark gebremst - und das ohne hinreichenden Grund.
@cocker
Sicherheitsabstand gilt auch in der Stadt. Auch an der Ampel - berechtigte Bremsungen sind schließlich auch möglich.
Vor Jahren erlebt: ich werde von einer Tussi auf der Landstraße überholt, die mich dann ausbremst (weiterhin alles frei) und es bumst leicht. Und dann war die auch noch so blöd, dies der Polizei zu bestätigen.
Wenn ich bedenke, wie oft ich auf der Autobahn schon einfach so ausgebremst wurde. 😜
Genau das ist der entscheidende Punkt in der Urteilsbegründung.
Dann halte den Verkehr nicht unnötig auf.
Wo hält er denn den Verkehr auf?
Wer bei so niedrigen Geschwindigkeiten nicht rechtzeitig Bremsen kann der sollte mindestens die Hälfte zahlen.
Dann würdest Du in Heidelberg deinen Spaß haben 😆