Das VW-Gesetz bleibt wie es ist
Niedersachsen atmet auf
Jetzt herrscht Klarheit in Niedersachsen: Am Dienstag bestätigte der Europäische Gerichtshof das lange umstrittene VW-Gesetz. Ein Sieg für Deutschland.
Luxemburg -Das VW-Gesetz darf bleiben, wie es ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Sonderstellung des Landes Niedersachsen bei Europas größtem Autobauer bestätigt und damit einen Schlusspunkt hinter die seit gut zehn Jahren laufende Auseinandersetzung gesetzt.
Deutschland muss das Gesetzes nicht ändern und kommt um eine drohende Millionenstrafe herum, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-95/12). Für den Bund, das Land und Volkswagen ist es ein Triumph auf ganzer Linie.
Auch für die EU-Kommission ist der jahrelange Rechtsstreit damit offensichtlich komplett vom Tisch. "Das heutige Urteil hat die Sache zu einem Ende gebracht", sagte die Sprecherin von Binnenmarktkommissar Michel Barnier. Man habe geklagt, um im Interesse aller Beteiligten eine Klärung zu erzielen. "Das wurde getan. Der Rechtsstreit ist zu Ende, und die Sache ist erledigt."
Politiker erleichtert
Politiker und Arbeitnehmervertreter reagierten erleichtert. "Das ist ein Tag zum Feiern", sagte VW-Konzernbetriebsratschef Bernd Osterloh. "Das Land Niedersachsen freut sich sehr", betonte Ministerpräsident und VW-Aufsichtsratsmitglied Stephan Weil (SPD).
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wertete das Urteil als Sieg der Bundesregierung. "Ich freue mich sehr über diese klare Entscheidung. Damit ist die lang andauernde Diskussion über den Spielraum, den Deutschland in der Frage des VW-Gesetzes hat, beendet", erklärte die Ministerin laut Mitteilung.
Darum geht es
Nach Ansicht der Richter hat die Bundesregierung das VW-Gesetz nach einem früheren EU-Urteil von 2007 bereits "in vollem Umfang" und rechtzeitig nachgebessert. Damals schaffte sie die beiden Regeln ab, nach denen Bund und Land je zwei Vertreter im VW-Aufsichtsrat stellten und die Stimmrechte der Aktionäre auf 20 Prozent begrenzt waren.
Die Fortsetzung des Streits drehte sich nun darum, dass Niedersachsen mit 20 Prozent der VW-Anteile ein Blockaderecht bei wichtigen Entscheidungen des Autobauers hat. Sonst ist dies im Aktienrecht erst ab einem 25-Prozent-Anteil üblich.
Aus Sicht der EU-Kommission widerspricht die Regelung dem freien Spiel der Kräfte im europäischen Binnenmarkt und schreckt mögliche Investoren ab. Übernahmen würden dadurch verhindert. Deshalb hatte die Behörde Deutschland erneut in Luxemburg verklagt und eine Mindeststrafe von 68 Millionen Euro beantragt. Der EuGH wies das Vorhaben nun zurück.
Die Sperrminorität bleibt
Neben dem VW-Gesetz bestätigten die Richter auch die Satzung von Volkswagen, deren Änderung die EU-Kommission verlangt hatte. Sie enthält ebenfalls die Regelungen über das Sperrminorität genannte Blockaderecht und über den starken Einfluss des Landes.
Zu der Frage, ob die Sperrminorität Niedersachsens für sich genommen gegen EU-Recht verstößt, äußerte sich das Gericht nicht ausdrücklich. Dies sei nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens, hieß es. Theoretisch ist damit noch immer ein Hintertürchen für weitere Klagen offen.
Es ist bereits das zweite Urteil des EuGH in dem Fall. Genau vor sechs Jahren, im Oktober 2007, hatte er nach einer ersten Klage der Kommission entschieden, dass das VW-Gesetz geändert werden müsse. Das Gericht sah in drei Punkten eine Verletzung der Freiheit des Kapitalverkehrs in der EU. Deutschland änderte daraufhin die monierten Passagen.
Berlin argumentierte damals, der Gerichtshof habe die Sperrminorität bei Volkswagen nur in Kombination mit der Stimmrechtsbeschränkung beanstandet. Da diese inzwischen aufgehoben sei, sei der Verstoß ausgeräumt. Dem schloss sich der EuGH nun an.
Schlecht für Volkswagen, jedenfalls die "Kapitalseite", gut für die Mitarbeiter (kein Wunder das die IGM das freut). So kann man wichtige Dinge wie Standortauslagerung oder Entlassungen verhindern oder zumindest ordentlich untersuchen bevor man so etwas macht ... zusätzlich hat man noch die Einnahmen aus der Rendite der Aktien.
Eine Win-Win-Lose Situation .. 2:1 also 😉. (so wie heute für Dortmund 😉 ).
Ich bin auch kein Fan von staatlicher Regulierung (er CDU/FDP als SPD) aber, wie an anderer Stelle bereits geschrieben, Dinge wie Mindestlohn (sittenwiedrige Löhne) und Arbeitssicherheit (Massenentlassungen und Abwanderung in Billiglohnlädern), gerade bei solchen Unternehmen, sollten vom Staat genau beobachtet und reguliert werden.
Ist ein gutes Beispiel wo privatwirtschaftende Unternehmen mit Staatsbeteidigung erfolgreich am Markt arbeiten können. Leider hat man den staatlichen Einfluss ja in letzter Zeit er reduziert denn ausgebaut.
Es freut mich für die Mitarbeiter in den VW-Werken, denn diese Entscheidung bringt ihnen eine gewisse Arbeitsplatzsicherheit. Bei solchen Großkonzernen ist ein staatliches Mitspracherecht von Vorteil.
Muss gerade an die Deutsche Bahn denken:
Unter staatlicher Kuratel waren die Züge noch pünktlich und das Zugpersonal gelegentlich extrem arrogant. Heute sind die Mitarbeiter viel freundlicher, aber dafür darf man auch länger warten😤
Die DB ist immer noch teil staatlich
http://de.wikipedia.org/.../Deutsche_Bahn?...
Ich finde das Urteil auch gut auch wenn das nicht heißt das VW nicht mittel und wege findet Personal einzusparen oder Produktionen in andere Länder zu verschieben.
Bisher geht es ja er bergauf (wenn man mal 2011 absieht .. war da eine Übernahme ?). Übernahme Karmann, Golf Variant von Mexico nach Deutschland etc. ... was, meiner Meinung nach, auch ein kapitaler Fehler sein kann (.. wird ?).
Egal wie positiv es erst einmal ausschaut.
Ja, ein Sieg für den Staatskonzern. Ein heftige Niederlage für die freie Welt.
VW hat sich das Urteil bestimmt "einiges kosten lassen"...
Ziemlich komische Aussage? warum sollte sich VW eine "Art" Verstaatlichung Geld kosten lassen. Das wäre ein absolutes Eigentor, wenn man nicht darauf spekuliert, dass es schon morgen die nächste Riesenkriese gibt die selbst VW in die Knie zwingt. So oder so kein wirklicher Sieg für VW
Der Konzern VW kann durch dieses Urteil irgendwann mal in die Bredouille kommen, dass er nicht mehr an frisches Eigenkapital kommt. Die Managementebene von VW sieht das Urteil gewiss mit gemischten Gefühlen. Freuen werden sich auf jeden Fall die Asiaten, die von Betriebsräten und Gewerkschaften nicht sonderlich viel halten.
mfg Nils
Und genau aus diesem Grunde:
"Freuen werden sich auf jeden Fall die Asiaten, die von Betriebsräten und Gewerkschaften nicht sonderlich viel halten."
(und einigen Anderen welche NICHTS mit deren Technik zu tun haben) kommen MIR solche Fahrzeuge nichts ins Haus.
Super Sache! Jetzt können wir endlich in stabilen Verhältnissen zeigen, was wirklich wichtig ist:
- Geldgeber, die wissen, dass sie uns nicht zerschlagen und verscherbeln können
- Mitarbeiter mit der Möglichkeit der Zukunftsplanung
Das sorgt für ein gewisses Maß an Kompetenz auf beiden Seiten und letztlich für guten Gewinn.
Alles andere wäre so eine Art Menschenhandel der Neuzeit geworden - bloß diesmal bleiben die Menschen zurück und die Arbeit wird nach Belieben in der Welt verteilt.
Staatskonzern ? Soweit ich weis befinden sich lediglich 20,01% im Besitze des Bundeslandes Niedersachsen. Selbst wenn man die Anteile vom Emirat Katar dazu rechnet (17%) sind es nur 37% in "staatsbesitz" wenn man bei Kartar überhaupt von einem Staat sprechen kann ... den soweit ich weis befindet sich der Anteil Kartar im privaten Besitz des dortigen Könighauses, auch wenn es ein "Staatsfond" ist. Bleiben also selbst im schlimmsten Fall noch 63% im Besitz der Privatwirtschaft. Mehrheitlich im Besitz der Porsche Holding / Porsche Holding SE welche sich nahezu ausschließlich im Besitz der Familien Porsche / Piech befinden.
Was daran jetzt ein Nachteil für die freie Welt ist bleibt im Dunkeln.
Staatsbesitz wäre vielleicht Alfa bis 87 oder Hyundai/Kia ~2003
Eventuell könnte man auch PSA dazu zählen .. die stehen praktisch unter staatlicher Aufsicht.
Bei Renault könnte man z.B. von einer Beteidigung ähnlich VW sprechen (~17%).
Sehr gut!
Eine Ohrfeige für den menschenverachtenden globalen Raubtier-Kapitalismus und vor allem für die in dieser Frage schon ewig stänkernden EU-Kommission.
Ich freue mich für die VW-Beschäftigten!