Gutachten: Niedersachsen hat keine Schadenersatzansprüche gegen VW
Niedersachsen will kein Geld von VW
Nicht, dass Niedersachsen das unbedingt gewollt hätte. Aber nun sieht auch ein Gutachten keine Chance, dass das Bundesland VW wegen des Abgas-Skandals verklagen könnte.
Hannover - Das Land Niedersachsen als VW-Großaktionär erwartet keine Schadenersatzansprüche gegen VW - anders als andere Bundesländer. Aber geprüft hat man dies durchaus: Finanzminister Peter-Jürgen Schneider präsentierte dem Kabinett am Dienstag ein Gutachten. Der Unternehmens- und Kapitalmarktrechtler Rüdiger Veil von der Bucerius Law School in Hamburg hat demnach festgestellt, dass kaum CHancen auf Zahlungen bestehen. Zum gleichen Schluss kam zuvor eine verwaltungsinterne Prüfung.
Dem Gutachten zufolge befindet sich Niedersachsen als "langfristig orientierter Ankeraktionär" von VW in einer anderen Situation als Anleger, die im Zeitraum nach Beginn des Skandals Aktien verkauft oder gekauft haben. Somit habe es keine Ansprüche auf Schadenersatz, weder wegen unrichtiger Angaben über Diesel-Fahrzeuge noch wegen einer eventuell zu spät erfolgten Pflichtmitteilung an die Börse.
Anfang August hatte Bayern angekündigt, Volkswagen wegen der Folgen des Diesel-Skandals auf Schadenersatz verklagen zu wollen. Dabei geht es um Aktienkurs-Verluste, die dem bayerischen Pensionsfonds entstanden sind. Hessen und Baden-Württemberg prüfen eine Klage.
Hintergrund sind massive Wertverluste der VW-Aktien, nachdem der Skandal im September 2015 bekannt wurde. Wie andere klagende VW-Anleger geht Bayern davon aus, dass VW zu spät über die Risiken des Abgas-Betrugs informiert hat.
Quelle: dpa
Ich denke, hier muß man erst einmal abwarten, welche Halbwertzeit dieses Gutachten hat.
Zumal es nur die Klage des Kursverlustes beleuchtet. Gibbet ja noch andere gute Gründe, wo dem Land Niedersachsen jede Menge an Kohle durch die Lappen gegangen ist...
...sind ja nur Steuergelder, also nicht so schlimm!
Warum sollen sie Geld von VW verlangen, sie schädigen sich damit nur selber. 😉
Fragen wir zuerst, wer das Gutachten gemacht und wer es bezahlt hat.
Weil andere Bundesländer den Dividenausfall im Landeshaushalt alimentieren. 😉
Aber solange Piëch trotzdem eine Alibidividende gezahlt hat, ist für Niedersachsen alles paletti
http://www.wiwo.de/.../13623162.html
Was üblicherweise ein tolles Argument für eine Verschwörung ist, kann manchmal auch in die Hose gehen 😉
Mit dem Bankenknall 2009 ist das vorher sehr chaotische und zum deutlichen Nachteil der Anleger geschriebene Wertpapierhandelsgesetz massiv überarbeitet worden, u.a. ist der Anspruchsteller bei Kursverlusten im §37b WpHG klar definiert worden:
- Aktienkäufe, die man nach dem Zeitpunkt der rechtmäßigen Pflichtmitteilung gemacht hat und zum Zeitpunkt des tatsächlichen Knalls (18.9.15) noch besessen hat.
Der überhaupt frühestmögliche Zeitpunkt der Pflichtmitteilung wäre der Zeitpunkt, an dem der Betrug beschlossen wurde, also irgendwann 2005. Niedersachsen hat aber nicht eine Aktie gekauft, sondern einen starren Bestand seit 1950 mit der Übertragung der britischen Militärverwaltung.
- Aktienverkäufe, die man nach dem tatsächlichen Knall am 18.9.15 gemacht hat oder hätte machen können und aus einem Aktienbestand vor der rechtmäßigen Pflichtmitteilung hatte (irgendwann zwischen 2005 und Herbst 2014).
Zwar stammt der Aktienbestand von Niedersachsen aus dem Zeitraum davor, nur hat Niedersachsen nach dem 18.9.15 nicht eine eine Aktie verkauft oder könnte auch nur eine Aktie aus ihrem Bestand verkaufen.
Die gut 20% vom Land Niedersachsen sind aus dem Übertragungsvertrag an die Pflicht zur Ausübung dieses Vetorechts gebunden. Würde das Land Niedersachsen aus diesem Aktienbestand verkaufen, würde der gesamte Übertragungsvertrag rückwirkend annulliert sein und das Land Niedersachsen muss die 1950 erhaltenen gut 20%, sowie ebenso der Bund seine damals erhaltenen 20,01% an den britischen Staat zurück übertragen.
Das Land Niedersachsen hat aus dem Kursverlust einer verspäteten Pflichtmitteilung keinerlei Ansprüche, weil die in den betreffenden Zeiträumen weder gekauft noch verkauft haben, noch verkaufen könnten.
Auch bei der reduzierten, praktisch ausgefallenen Dividende bestehen für das Land Niedersachsen aus dem selben Hintergrund keine möglichen Ansprüche.
Bei dem Aktienpaket handelt es sich nicht um eine Vermögens- oder Kapitalanlage, denn das Land Niedersachsen hat dort kein Kapital angelegt, sondern das Paket an das Vetorecht gebunden übertragen bekommen.
Da es sich bei der Dividende um Einnahmen handelt, muss dieser Betrag selbstverständlich in den Landeshaushalt und die Haushaltsplanung mit einfließen und dort verwaltet und ausgegeben werden. Da es sich jedoch um keine Vermögens- oder Kapitalanlage handelt, können auch keine möglichen Dividendenansprüche abgeleitet werden und wo keine Ansprüche sind, kann man auch keine Schadensersatzansprüche stellen.
Die selbe Finanzstruktur wie bei den Bußgeldeinnahmen. Selbstverständlich müssen die im Haushalt eingeplant und dort öffentlich nachvollziehbar verwaltet werden. Nur besteht hier auch keine Schadensersatzpflicht gegen die Autofahrer, wenn die plötzlich alle regelgerecht fahren und die Bußgeldeinnahme auf null zusammenbricht.
Daneben könnten auch noch möglicherweise rechtliche Problematiken bestehen, weil das Land Niedersachsen selbst im Aufsichtsrat sitzt und möglicherweise durch Missachtung von Aufsichtspflichten auch Ansprüche verloren hätte haben können.
Nur ist diese Betrachtung eines möglicherweise existierenden Anspruchsverlustes obsolet, weil schon keine aus dem WpHG abzuleitenden Ansprüche existieren.
In Bayern und sonstwo ist das etwas völlig anderes. Dort handelt es sich um reine Kapital- und Vermögensanlagen von zB. Pensionsfonds, die haben als "echte" Kapitalanleger natürlich uneingeschränkte Schadensersatzrechte, sofern tatsächliche Aktienkäufe oder tatsächliche sowie mögliche Aktienverkäufe in die gesetzlich bestimmten Zeiträume fallen und tatsächlich eine Pflichtverletzung bei den Infopflichten festgestellt wird.
Nur ärgerlich, dass diese "Entmachtungsüberlegungen" völliger Unfug sind, denn würde das Land Niedersachsen unter 20% fallen, würden automatisch in der selben Mikrosekunde 40,02% von VW dem britischen Staat gehören. Die 40,02% sind Stand 1950, was heute etwa 45% entspricht.
Entmachtungsfantasien sind eigentümlich, wenn es sich um Enteignungstatsächlichkeiten handelt.
Wer soll hier enteignet werden? 😕
Du meinst, das Land Niedersachsen hätte es in der Hand, kurz vor'm Brexit den größten Teil der Piech-Bude in einen künftig nichteuropäischen Gemischtwarenladen zu wandeln? Interessanter Gedanke 😜
Dazu muß aber niemand enteignet werden.
Nicht werden, sondern korrekterweise wurden, und das ist die Frage dabei, die der Bund und das Land Niedersachsen dann zu beantworten haben.
Wenn Niedersachsen unter 20% fällt, gehören GB gut 40%, die bekommen keine 40%, die gehören ihnen in exakt dem Moment in dem Niedersachsen unter die magischen 20% fällt.
Das sind zum einen Teil die knapp 20%, die Niedersachsen eben noch hatte, und dann noch weitere 20% von anderen VW-Anteilsinhabern, die eben noch welche waren. Wie und von wem denn auch sonst, ganz simple Mathematik 😉
53% Porsche SE, 17% Katar, 10% Kleinanleger, 20% Niedersachsen = 100%
53% Porsche SE, 17% Katar, 10% Kleinanleger, 40% GB = 120% - passt nicht.
Glückwunsch, hast Mathe neu erfunden! *schlapplach*
Ich habe das Entscheidende mal fett markiert. Ist in diesem Sinne nicht nachvollziehbar, weil es eben nicht paßt.