Kfz-Versicherung: 26 Prozent aller Pkw rutschen in neue Typklassen

Niedrigere Typklasse bedeutet nicht weniger Beitrag

verfasst am Wed Sep 03 11:25:11 CEST 2014

Für rund ein Viertel der in Deutschland zugelassenen Autos ändert sich die Typklasse in der Kfz-Versicherung. Eine niedrigere Einstufung bedeutet dabei aber nicht gleich weniger Beitrag.

In diesem Jahr sind rund ein Viertel aller Pkw-Modelle von der neuen Typenklassen-Einstufung der Deutschen Versicherer betroffen
Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Einige Autofahrer müssen sich zum Jahreswechsel auf höhere Beiträge für die Kfz-Versicherung einstellen. In der Kfz-Haftpflicht ändert sich laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für rund ein Viertel (26 Prozent) der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge die Typklasse: 14 Prozent werden hochgestuft, 12 Prozent heruntergestuft. Halter eines hochgestuften Wagens zahlen in der Regel mehr. Die Einordnung in eine niedrigere Typklasse bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass der Versicherungsbeitrag sinkt.

Jeder zehnte Wagen wird höher eingestuft

In der Kfz-Vollkaskoversicherung bleibt den GDV-Angaben zufolge für rund die Hälfte aller angemeldeten Fahrzeuge (54 Prozent) alles beim Alten. Jeder zehnte Wagen (10 Prozent) wird in eine höhere Typklasse eingestuft, für 36 Prozent geht es eine oder mehr Stufen herunter. In der Teilkasko sieht es ähnlich aus: 35 Prozent der Fahrzeuge rutschen in niedrigere Typklassen und 12 Prozent in höhere.

Die Typklassen spiegeln die Schaden- und Unfallbilanzen der rund 25.000 verschiedenen Automodelle und -varianten in Deutschland wider. Wurden für einen Fahrzeugtyp im Vergleich zu den Vorjahren weniger Schäden reguliert, wird dieser in eine niedrigere Klasse eingestuft - und umgekehrt. Die Veränderung bei den Typklassen allein lasse noch keinen Rückschluss auf die Entwicklung des gesamten Beitrags zu, erklärt der GDV. Dessen Berechnung hänge von weiteren Faktoren ab.

Fahrzeugart und Fahrweise beeinflussen die Typklasse

Die Typklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung wird laut dem GDV vorrangig von der Fahrzeugart und der Fahrweise der Nutzer beeinflusst. In der Kaskoversicherung werden neben Verkehrsunfällen auch Autodiebstähle, Fahrzeugbrände oder Glasschäden bei der Einstufung berücksichtigt. In der Haftpflicht gibt es 16 Typklassen (10 bis 25). In der Teilkasko sind es 24 Klassen (10 bis 33) und in der Vollkasko 25 (10 bis 34).

Die Typklassen-Einstufung ist für die Kfz-Versicherer unverbindlich. Sie kann ab sofort für neue und bestehende Verträge zur sogenannten Hauptfälligkeit angewendet werden, teilt der GDV mit. In der Regel sei das der 1. Januar 2015.

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