Niederlage im Bratwurststreit: Imbissbetreiberin kämpft weiter
Noch ist die letzte Bratwurst nicht gegessen
Der Bratwurststreit an der A9 in Thüringen ist entschieden. Die Imbissbetreiberin musste eine Niederlage einstecken. Sie will weiterkämpfen - und weiter Würste verkaufen.
Rodaborn - So viel Aufmerksamkeit bekommt ein Zaun an der Autobahn selten. Mehr als ein Dutzend Kamerateams und Fotografen sind am Dienstag ins ostthüringische Rodaborn gekommen. Nun schreiten Verwaltungsrichter aus Gera die rund zwei Meter hohe Absperrung bei strahlendem Sonnenschein ab, um sich ein Bild zu machen.
Denn genau dieser Zaun steht im Zentrum eines kuriosen Streits um den Verkauf von Würsten und Getränken auf einem Parkplatz an der A9 (Berlin-München) südlich des Hermsdorfer Kreuzes. Vor Gericht mussten die Betreiber von Deutschlands erster Autobahnraststätte nun eine Niederlage einstecken. Autofahrer können auf dem Parkplatz aber weiter auf eine Thüringer Bratwurst frisch vom Grill hoffen.
Rückblende: Mit dem Bau der A9 wird das Walderholungsheim Rodaborn zur Raststätte umgebaut und 1936 eröffnet - die erste in Deutschland. 2004 kündigt der Betreiber Tank&Rast den Konzessionsvertrag, über Jahre steht das historische Gebäude leer. Dann kaufen Georg und Christina Wagner aus Karlsruhe 2009 dem Bund die Immobilie ab. Im Jahr darauf starten sie den Verkauf von Bratwürsten und Getränken.Bratwurst über den Zaun verkauft
Doch Autofahrern, die auf dem angrenzenden Parkplatz Pause machen, versperrt der Zaun den Zugang zum Imbiss. Deswegen steigen Wagners auf eine Leiter und reichen Kunden die Bratwürste über den Zaun. Sie müssen sich per Zuruf oder Läuten einer Glocke bemerkbar machen.
Zunächst wird diese Praxis von Thüringer Behörden geduldet. Auf Druck des Bundes hin wird das aber 2013 untersagt und ein Zwangsgeld von 2.000 Euro angedroht. Dagegen legen die Wagners Widerspruch ein. Der Fall landet vor Gericht.
Es liege keine Konzession vor, stellt der Vorsitzende Richter Bengt Fuchs fest. Und der Verkauf an Kunden auf dem Parkplatz auch über den Zaun hinweg sei eine "erlaubnispflichtige Sondernutzung". Das Urteil verkündet er ohne Robe und auf einer Wiese mit gelb blühendem Löwenzahn und Gänseblümchen. Dabei rauscht der Lärm vorbeifahrender Lastwagen von der Autobahn herüber.
Allein durch die anfängliche Duldung der Behörden habe sich kein Rechtstitel ergeben, erläutert Fuchs. Auch dass es sich um eine historische Raststätte handele, ändere nichts: "Das vermittelt keinen Anspruch auf heute." Zudem habe sich aus dem Verkaufskatalog eindeutig ergeben, dass ein Betrieb als reguläre Autobahnraststätte nicht mehr möglich sei.
Bratwurststreit: Öffnung des Zaunes untersagt
Eine Öffnung des Zaunes, wie sie das Ehepaar in der Vergangenheit gefordert hatte, berge enorme Haftungsrisiken - etwa wenn dadurch Wildtiere auf die Autobahn gelangen und Unfälle verursachen, sagt Fuchs. Die Klage wird abgewiesen.
Dennoch bekommen hungrige Autofahrer in Rodaborn erstmal wohl weiter Thüringer Rostbratwürste über den Zaun gereicht. "Ja, auf alle Fälle", sagt Christina Wagner auf die Frage, ob sie weitermachen werde. "Ich habe doch noch nichts Schriftliches." Auch wolle sie prüfen, den Verkauf der Raststätte durch den Bund anzufechten.
Nach Auskunft des Verwaltungsgerichts Gera ist das Urteil noch nicht rechtskräftig - so lange könne der Verkauf weitergehen. Die Wagners haben zudem die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung können noch Monate, wenn nicht sogar Jahre vergehen.
Hach ja, wenn man hier in Deutschland keine Paragraphen reiten kann ist der Amtsschimmel nicht glücklich.
Wie wäre es mit einer pragmatischen Lösung ein Fenster in den Zaun zu schneiden? Da kommt kein Tier durch und man braucht keine Leiter mehr.
Warum zur Hölle beschäftigt sich ein Gericht mit so einem Schwachsinn? Solange die Betreiber ihre Steuern zahlen sollen sie doch ihre Würste verkaufen.
Erkläre das mal anderen Raststättenbetreibern, die für Ihr Geschäft an der Autobahn regelmäßig Konzessionen zahlen müssen.
PS: Neue Geschäftsidee: Kauf dir ein Grundstück neben einem Biergarten und verkaufe dann Bier und Bratwurst über den Zaun an die Gäste im Biergarten zur Hälfte des Preises, den der Wirt verlangt.
Grüße vom Ostelch
Ich kann grundsätzlich beide Seiten verstehen.
Da haben wir zuerst mal die Wagners, die kaufen eine "Gaststätte" und wollen damit Geld verdienen - der Begriff Älteste Raststätte würde sich natürlich gut vermarkten lassen.
Problem nur: wenn bereits beim Kauf darüber informiert wurde das keine Konzession besteht und dadurch ein Verkauf auf der Autobahn nicht mehr möglich ist, dann hätten die sich das natürlich vorher überlegen sollen.
Warum die Behörde nicht einfach eine neue Konzession genehmigt ist natürlich eine andere Geschichte und ohne genaue Hintergründe schwer festzustellen.
Formal wird aber die Behörde grundsätzlich im Recht sein und es die Fam. Wagner auf Dauer schwer haben.
Da ist es jetzt egal ob die Ihre Steuern brav zahlen oder nicht, wenn Sie es vorher wussten, dann (bin ich der Meinung) haben die das halt zu akzeptieren.
Mal ganz blöde gefragt:
Was spricht dagegen, einfach eine Konzession zu erteilen?
So wie ich das sehe, ist der Wurstverkauf von Fam. Wagner ja die einzige Möglichkeit, an dieser Raststätte Essen und Trinken zu bekommen.
Also was spricht hier nun dagegen?
Dass der "Wettbewerb", der ja augenscheinlich nicht vorhanden ist, beschwert, kann es demnach ja nicht sein.
Alternativ könnte ja bestimmt auch eine Lösung für den Zaun gefunden werden (den man im Zweifel bestimmt auch hinter dem Gebäude langziehen könnte).
... weil hier nicht nur eine Behörde im Spiel ist. Die Gaststätte liegt außerhalb der Leigenschaft, auf der die Bundesautobahn und der dazugehörige Parkplatz liegt. Dafür ist der Bund, das Verkehrsministerium zuständig, auch wenn die Verwaltung lokal von Landesbehörden im Auftrag des Bundes erfolgt. Raststätten sind sogenannte Nebenbetriebe nach § 15 Bundesfernstraßengesetz. Fast alle diese Betriebe gehören der Tank und Rast GmbH, die dafür Konzessionnen an den Bund zahlt und ihrerseits die Betriebe an andere Betreiber verpachtet. Letzlich zahlt also jeder Betreiber einer Raststätte für dieses exklusive Recht und muss im Gegenzug auch bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Dafür hat er den Anspruch, dass nur so viele Raststätten genehmigt werden, wie wirtschaftlich zu betreiben sind. Das Land Thüringen kann also nicht mal eben den Eigentümern der Gaststätte genehmigen, diese als Autobahnraststätte zu betreiben. Mit dem Neu- und Ausbau der Autobahnen sind auch ausreichend neue Raststätten gebaut worden. Da wird sich nicht plötzlich Bedarf ergeben, sonst hätte man dieser ehemaligen Raststätte ja die Konzession auch verlängert. Die Leute haben einen Waldgasthof gekauft und keine Autbahnraststätte. Wenn sie geglaubt haben, dass sie die Gaststätte als Raststätte betrieben könnten, weil sie so dicht an der Autobahn liegt und auch schon mal so genutzt worden ist, dann haben sie sich schlicht geirrt. Oder sie wollten superschlau sein, die abgelegene Waldgaststätte kaufen und so auf billige Art eine Autobahnraststätte betreiben, dann hätten sie sich superschlau verrechnet. Dumm gelaufen aber kein Grund zum Weinen.
Grüße vom Ostelch
Ich bin auf das Urteil gespannt. Wie soll der Tenor lauten?
"...unterlassen, eßfertige Bratwürste gewerblich über den Zaun zu reichen..."?
Das schreit doch nach Umgehung: Verkauf durch anderen Zaunteil, Verkauf unter dem Zaun, Aufstellen einer Werbung mit Bestellnummer und durch einen "rechtlich unabhängigen", gewerblichen Lieferdienst die Bestellungen ausliefern lassen, Verkauf auf dem Gelände der Kläger und der Käufer reicht die Hand durch den Zaun usw.
Im Ergebnis aber absolut richtig, dass hier die teuren "Mieten" für Sahnelagen an der Autobahn nicht umgangen werden können. Die Begründung mit dem "Wildzaun" ist allerdings eine Farce. Ob Tür, ob Fenster, ob Bodengitter oder Drehkreuz. Eine Lösung würde es geben.
Ohne entsprechende Konzession hat die gute Frau keine Chance, da kann sie bis vor das Bundesverwaltungsgericht gehen - auch wenn es die älteste Raststätte Deutchlands und die besten Bratwürste der Welt wären. Deutschland ist ein Rechtsstaat - auch im Osten. 😆
Beim Kauf eines Hauses oder einer Gaststätte sollte man sich eben vorher schlau machen, welche Vereinbarungen und Grunddienstbarkeiten vorliegen.
Und wieso ergänzt/knüpft man nicht am vorhandenen Artikel an ?!??
http://www.motor-talk.de/.../...rststreit-tobt-an-der-a9-t5679897.html
Kann man denn nicht einfach beidseitig vom Zaun eine Holztreppe aufstellen?
Dann können die Leute rüber und am Grillfest teilnehmen.
Warum lässt man die Autofahrer nicht dort kaufen wo sie wollen. Schön wenn Bald in Urlaubsgegenden die Aldi Geschäfte für Touristen eingezäunt werden. Sollen sie in die teuren Läden an der Promenade gehen.
Die Autofahrer können kaufen wo sie wollen. Nur die Frau darf nicht verkaufen wo sie will. Manchmal ist die Welt eben doch ein bischen komplizierter als man es sich auf den ersten Blick vorstellen kann. Andere bezahlen teure Konzessionen, um an der Autobahn was verkaufen zu dürfen. Die finden es nicht so witzig, wenn manche glauben, es ginge auch, wenn man die Sachen einfach über den Zaun reicht. Es gibt nun einmal rechtliche Grenzen, die man nicht so einfach überschreiten darf und wo es auch keinen Spielraum für Entscheidungen gibt. Einerseits wollen alle immer klare Regeln, andererseits fordern man abweichende Entscheidungen für den Einzelfall. Wer glaubt, nur weil eine Gaststätte unmittelbar an einen Autobahnparkplatz grenzt könne man sie als Autobahnraststätte betreiben hat sich eben geirrt und nicht ausreichend informiert. Bevor man solche Investitionen tätigt sollte man auch mal etwas Geld in die Beratung stecken. Wobei hier für die wichtigsten Informationen schon die Befragung von Rechtsanwalt Google gereicht hätte.
Grüße vom Ostelch
Ich sehe es eigentlich umgekehrt: Dank des Tank & Rast Monopols gibt es an den Autobahnen bundesweit praktisch keine brauchbaren Raststätten. DAS sollte man verbieten, statt kleinen Gewerbetreibenden das Leben schwer oder besser unmöglich zu machen. Dieses Wettbewerbsverbot ist in meinen Augen falsch. Klar, es mag den geltenden Gesetzen entsprechen, aber dann ist deren Änderung überfällig!
Ich finde es immer wieder extrem lästig, daß man in ganz Deutschland keine Raststätten wie die Bratwurstbude an der A9 fndet. Hat man Hunger und will eine Pause machen, muß man sich in einigem Abstand zur Autobahn etwas suchen. Oder Autohöfe anfahren. Die sind zwar auch noch teuer, aber immerhin wesentlich brauchbarer als die Autobahnapotheken der Tank & Rast.
Ich bin Verbraucher und ich sehe mich durch die Konzessonsverweigerung in meinen Rechten als Bürger und Verbraucher verletzt.
Gruß Michael
Ich kauf mir jetzt nen alten Bahnhof, eröffne dort nen Imbiss und verklage dann die Bahn, daß keine Züge mehr halten.
Das wär genau das Gleiche.
Sorry, die haben nen geschlossenen ehemaligen Rasthof gekauft und wollen jetzt damit abkasieren.
KEIN MITLEID !!!
Das Tank & Rast-Monopl ist doch in dieser Form von gestern. Die Raststätten bieten doch heute eine viel größere Auswahl an Betreibern wie zu früheren Zeiten als das alles noch staatlich organisiert war. Von eher "gut bürgerlichen" Raststäten über Nordsee, Burger King, Segafredo, Lavazza etc. ist da einiges im Angebot und nicht nur zu Wucherpreisen. Dass es "praktisch keine brauchbaren Raststäten gäbe halte ich für eine völlig überzogene Vorstellung. Dass eine Raststätte nicht zu den Preisen einer Pommesbude hinter dem Hauptbahnhof arbeiten kann ist wohl auch klar. Ob die Dame bereit wäre, die üblichen Konzession zu zahlen ist noch die Frage. Ich kann auch nicht einfach mit dem Würstchenwagen in den Frankfurter Flughafen fahren und da endlich mal Kampfpreise anbieten.
Grüße vom Ostelch