Strafbefehl gegen Notarzt
Notarzt verliert Führerschein wegen Einsatzfahrt
Eine Zweijährige droht zu ersticken. Der alarmierte Notarzt rast mit Blaulicht zum Einsatzort. Jetzt soll er 4.500 Euro bezahlen und den Führerschein abgeben.
Neuburg – Bei einem Notarzt-Einsatz geht es um Sekunden. Aus diesem Grund gewährt die Straßenverkehrsordnung im Paragraph 38 Rettungsfahrzeugen bei Einsatzfahrten besondere Rechte: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“, wenn Blaulicht und Martinshorn aktiviert sind.
Im April 2014 fühlte sich ein Autofahrer von einem Notarztwagen im Einsatz gefährdet. Er habe stark abbremsen und auf den unbefestigten Bereich neben der Landstraße ausweichen müssen. Er zeigte den Fahrer des Einsatzwagens an. Der soll laut eines Berichtes des „Bayrischen Rundfunk“ (BR) seinen Führerschein für sechs Monate abgeben und 4.500 Euro Strafe zahlen.
Anzeige wegen Nötigung bei Blaulicht-Fahrt
Notarzt Dr. Alexander Hatz fuhr damals den Rettungswagen. Eine Mutter hatte den Notruf gewählt, weil ihre zweijährige Tochter Sekundenkleber geschluckte hatte und keine Luft mehr bekam. Hatz fuhr mit Blaulicht und Martinshorn zum Einsatzort, erreichte sein Ziel nach zehn Minuten. Das Kind überlebte.
Hatz sagte zum BR, er habe auf seiner Fahrt niemanden gefährdet oder genötigt. Er sei mit Abblend- sowie Nebellicht, Martinshorn, Blaulicht und Lichthupe gefahren, zudem sei die Landstraße übersichtlich gewesen. In den vergangenen 23 Jahren habe er sein Auto unfallfrei zu mehr als 5.000 Einsätzen gesteuert, er habe nicht einmal einen Punkt in Flensburg.
Der 51-Jährige sieht die Schuld bei dem Autofahrer: „Wie soll ich schnellstmöglich einem Menschen in Lebensgefahr helfen, wenn ich nicht schnell zum Einsatzort gelangen kann, weil schon die Notwendigkeit des Abbremsens und Ausweichens der anderen Verkehrsteilnehmer als Nötigung gewertet wird?“
Widerspruch gegen Fahrverbot und Strafe
Die Anwälte des Angeklagten wollen jetzt prüfen, inwieweit sich der Kläger und sein Zeuge selbst verkehrswidrig verhalten haben. Und sie üben Kritik an Staatsanwalt und Richter, die einem Rettungswagenfahrer ein Fahrverbot verhängen. Das sei ein fatales Signal gegenüber allen Rettungskräften.
Hatz ist bis zur Klärung des Falls weiterhin als Notarzt tätig. Auf Facebook gibt es eine extra eingerichtete Seite, auf der sich Unterstützer zusammengeschlossen haben.
"Dr. Alexander Hatz"? Heisst der wirklich so? 😆
Zum Thema: Bin sprachlos. 😱
Der Typ tickt ja nicht mehr ganz sauber !
Da fällt einem nichts zu ein !
Wenn solche Urteile in DE gefällt werden, dann kann man sich schon fragen, ob unser Rechtssystem noch funktioniert. Das der Richter hier so ohne weiteres und ohne belangt zu werden offensichtlich Fehlurteile fällen kann, steht mal noch auf einem ganz anderen Blatt - Unglaublich
Den Anzeigenden sollte man mal öffentlich machen !- die Klage aufgrund der Anzeige von solchen A.....löchern überhaupt zu stellen (StA) und zuzulassen (AG) ist ebenso unglaublich..
Oh man, in was für einer Welt leben wir eigentlich? 😕
Derselbe Autofahrer würde aber erwarten das ein Notarzt so fährt wenn es um das eigene Kind geht...
Ich erlebe sehr oft wie die Autofahrer zu unfähig sind Polizei, Krankenwagen etc. mit Blaulicht durchzulassen. Wie schlimm das er mal kurz rechts ranfahren musste und was stärker bremsen. Ihm sollte man den Führerschein entziehen für die dämliche Anzeige!
Dem "genötigten" Autofahrer und seinem Richter und Staatsanwalt wünsche ich, dass der Notarzt völlig STVO konform zu denen fährt, sollten sie mal ein ernstes gesundheitliches Problem haben! 😤
Also wenn ich manchmal sehe wie einige Verkehrsteilnehmer durchdrehen und Pipi inne Augen bekommen wenn von hinten Blaulicht kommt, da wundert es mich garnicht, dass auch mal einer im Grünen landet.
Aber das Gerichtsurteil ist echt ein schlechter Witz.
Hahaha, das ist ja schlimmer als bei Polizei oder Feuerwehr.
Jeder geistige Frührentner regt sich auf und fühlt sich gehindert - solange bis er selbst mal Hilfe oder Einsatzkräfte benötigt. Dann kanns nicht schnell genug gehen.
Der Titel ist allerdings etwas reißerisch. Ihr rutscht mit Eurer Berichterstattung immer mehr in Richtung Abendblatt, Bild und Huffingtonpost.
Da ist ja noch gar nichts entschieden / rechtskräftig.
"Er habe stark abbremsen und auf den unbefestigten Bereich neben der Landstraße ausweichen müssen."...
... passt nicht ganz dazu, dass man bei einem herannahenden Fahrzeug mit Sonderrechten rechts heran fährt. Sehe ich aber immer wieder, dass von anderen Verkehrsteilnehmern "normal" weitergefahren wird.
Na ja, da die Gesellschaft sich mehr und mehr zu "ich"-bezogenen Egomanen entwickelt ist leider nichts anderes mehr zu erwarten. Dies wird sich auch weiter verschlimmern ... - LEIDER!
Da fragt man sich doch als Mensch mit gesundem Verstand: WARUM ?
Die Konsequenz können sich Richter und Kläger an den Fingern abzählen. Welcher (Not-) Arzt fährt jetzt mit einem mulmigen Gefühl ? Vielleicht doch mal an einer roten Ampel halten ? Die Verantwortung zwischen Leben und Tod vom Patienten und der Straffreiheit des (Not-) Arztes liegt jetzt in dem Händen vom Arzt.
Ganz großes Kino...
Erinnert mich an die beiden Rettungssanitäter von 2013, die mit einer Spritze einem Epileptiker das Leben gerettet haben: entlassen.
Quelle:
http://www.rtl.de/.../...nabgabe-gekuendigt-34c78-51ca-24-1717900.html
Unfassbar.
Da fehlen einem echt die Worte..
Es gibt bereits Fälle wegen Nötigung, weil die Feuerwehr zu Nachtschlafender Zeit sich dazu erdreistet hat, tatsächlich das Martinshorn einzuschalten.
Wenn die Leute selbst Hilfe benötigen kann es nicht schnell genug gehen.
Ist jedoch jemand anderes dauaf Angewiesen, interessiert es viele gar nicht.
Das ist leider das Traurige in der heutigen Gesellschaft.
Die ganze Praktik bei derartigen Anzeigen sollte mal dringend überdacht werden. Offensichtlich erfolgt so ein Strafbefehl nur auf Basis einer Aussage ohne jeden weiteren Beweis.
Warum stört mich das? Weil speziell in diesem Fall überdeutlich wird, dass viele Autofahren schlichtweg nicht in der Lage sind Verkehrslage und Situation korrekt abzuschätzen und richtig zu werten. Hier fehlt jedes Gefühl für das richtige Maß.
...darum geht es doch garnicht, ausserdem ist es schon ein Skandal, dass ein Arzt, der Menschenleben rettete aufgrund eines Vollidioten, der mal scharf bremsen musste und vermutlich gepennt hat - einen Strafbefehl bekommt