Autovermietung darf Pkw bei Verdacht auf Diebstahl stilllegen
Nur mit Erlaubnis über die Grenze
Als eine Autovermietung ihren entliehenen Porsche in Italien ortet, geht das Unternehmen von einem Diebstahl aus und will das Auto stilllegen lassen.
München - Wer mit einem Mietwagen ins Ausland fährt, sollte dies vorher unbedingt mit dem Vermieter klären. Andernfalls kann es teuer werden. Denn die Autovermietung darf das Fahrzeug bei nicht erlaubten Auslandsfahrten wegen des Verdachts auf Diebstahl stilllegen lassen. Die dabei entstehenden Kosten muss der Mieter tragen. Das entschied das Amtsgericht München (Az.: 182 C 21134/13).
Mieter war telefonisch nicht erreichbar
In dem verhandelten Fall hatte der Kläger einen Porsche geliehen, 5.000 Euro als Kaution hinterlegt und war ohne Erlaubnis nach Mailand gefahren. Die Autovermietung erfasste den Standort des Wagens via GPS und ging davon aus, dass der Wagen gestohlen worden war.
Das Unternehmen beauftragte einen Abschleppdienst, um das Auto stilllegen zu lassen. Zudem schickte die Inhaberin der Autovermietung ihren Ehemann nach Italien. Der Mieter war telefonisch nicht erreichbar.
Als der Mann den Wagen später zurückgab, stellt ihm das Unternehmen die entstandenen Kosten in Rechnung. Zu Recht, entschied das Gericht. Der Vermieter habe aufgrund des Standorts des Wagens und der telefonischen Nicht-Erreichbarkeit des Klägers von einem Diebstahl ausgehen dürfen. Die Maßnahmen zur Festsetzung des Autos seien gerechtfertigt gewesen. Die Kosten wurden von der Kaution abgezogen.
Die Entscheidung des Gerichtes ist vollkommen nachvollziehbar.
Was mich erstaunt, ist das offensichtlich ziemlich schlichte Gemüt des Mieters, der sich erstens die Mietbedingungen nicht durchliest und zweitens anschließend auch noch die Dreistigkeit besitzt, wegen des Kostenabzugs von seiner Kaution ein Gericht zu bemühen.
Dass Osteuropa ausgeschlossen ist, kennt man ja.
Aber Südeuropa?
Hätte ich nicht gedacht.
Lieber Drahkke,
falls du es noch nicht mitbekommen hast: Div. europäische Länder haben sich zu einem Staatenverbund namens "Europäische Union" zusammengeschlossen (u.a. D und I), der es sich u.a. zur Aufgabe gemacht hat rechtliche Hürden zwischen den Ländern in vielerlei Hinsicht abzubauen, also im Prinzip das, was in in der Bundesrepublik Deutschland einige Jahrzehnte vorher passiert ist.
Ist es dir schon mal passiert, dass du mit einem in Süd-D gemieteten Fahrzeug nicht nach HH auf der Reeperbahn fahren durftest? Mir nicht. Ergo überraschende Klausel, wenn nicht ausdrücklich auf diesen besonderen Sachverhalt bei der Vermietung darauf hingewiesen wurde bzw. gefragt wurde, wo das Auto rumfahren soll. Das selbe gilt IMHO für die permanente Überwachung(smöglichkeit) und dafür, dass der Mieter ständig telefonisch erreichbar sein muss (im Ausland mit der "Heimat"-SIM-Karte Anrufe entgegennehmen ist recht teuer im Vergleich zum Abrufen von E-Mails über die vielen Gratis-Hotspots die's so gibt (ich schließe mal die, die nur als Hotelgast funktionieren als "gratis" mit ein)).
Es gibt AFAIK sogar ausdrückliche Regelungen, dass Kfz-Hersteller in jedem EU-Land für ihre Fahrzeuge die Garantie gewähren müssen auch wenn es für ein anderes EU-Land produziert wurde.
notting
alt, aber es dürfte sich kaum was geändert haben
http://www.sueddeutsche.de/.../...ehrlichsten-staedte-europas-1.706102
Darüber schweigt sich der Bericht leider aus, so daß wir hier nur Spekulationen anstellen können. Ich nehme aber mal an, daß sich das Gericht auch mit diesen Details beschäftigt hat.
Vermutlich hat der Mieter das Kleingedruckte nicht gelesen.
Ohne vorherigen Hinweis an den Mieter und dessen Zustimmung halte ich auch die Überwachung des Mietwagens per GPS durch den Vermieter für illegal. Ich gehe davon aus, dass der KFZ Mieter beim Vertragsabschluss und der Übergabe gepennt hat.
Bernhard
Das vom Mieter angerufene Gericht hat die Legalität offensichtlich bestätigt.
Irgendwie muß sich der Vermieter ja absichern, wenn er seine hochpreisigen Fahrzeuge für eine so geringe Kaution vermietet, wie sie der Mieter hinterlegen mußte.
Ich wollte im letzten August ein Cabrio (Audi A3) bei einem grossen sueddeutschen Vermieter fuer eine Reise Deutschland Schweiz Italien mieten. Nichts zu machen, nach Italien war mit dem Cabrio nicht erlaubt. Bei allen anderen grossen Vermietern ebenfalls nicht.
Grundsätzlich bin ich auch für die Abschaffung der Grenzen. Sicher gibt es für Deutschland Nachteile...mehr Diebstahl bzw. Einbrüche, mehr Verbrechen und Armutseinwanderer die sich durch das Sozialsystem schmarotzen
Global betrachtet ist es aber der richtige Weg.
Zum Mietwagen:
Gott sei Dank darf jeder selber bestimmen, was er mit seinem Eigentum macht. Und fakt ist, dass der Porsche nun mal Eigentum des Autoverleihers ist. Und er kann eben sage, dass man nicht nach Italien einreisen darf, den Führerschein 5 Jahre haben muss oder mindesten 30 Jahre alt sein muss etc. Ich finde das nicht diskriminierend.
Der SZ-Artikel ist mal wieder typischer deutscher Qualitätsjournalismus. Die "gefährlichsten Städte" an der Anzahl der Diebstähle festzumachen...gegen Diebstahl kann man sich mit einem Mindestmaß an Vorsicht leicht schützen. Ich war kürzlich in Neapel und Caserta und mir kam nix weg 😆
Mal abgesehen davon ist der Artikel von 2010 und bezieht sich auf eine Studie von 2004. Gerade angesichts des seither deutlich veränderten Europas hat das wohl keine Aussagekraft mehr.
Süß.😆
Porsche mieten, 5.000 Euro Kaution hinterlegen und dann sind die Telefonkosten zu hoch.😆
Ja nee.....is klar.😜
Nur durch konsequentes Sparen hat es der Schwabe zu dem gebracht, was er ist. Gerade Porschefahrer wissen das 😆
Wir haben in der vorletzten Woche in Las Vegas einen Wagen angemietet, sind unangekündigt nach Mexiko mit dem Wagen gefahren. War kein Problem. Liegt wohl offensichtlich am Wert des Wagens ob es "juckt" oder nicht.
interessant dürfte werden, ob der mieter - dem vermieter aus der gps ortungsmöglichkeit einen strick drehen kann, wenn er nicht darauf hingewiesen worden ist...