Kopie des Fahrzeugscheins bei Kontrolle nicht ausreichend
Nur Originale zählen
Wer bei einer Fahrzeugkontrolle nach dem Fahrzeugschein gefragt wird, sollte das Original-Dokument vorzeigen. Eine Kopie reicht nicht aus.
Essen - Die Zulassungsbescheinigung Teil I, wie der Fahrzeugschein offiziell heißt, ist nach Paragraf 11 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) "vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen". Darauf weist der TÜV Nord hin.
Das gilt auch für Mietwagen. Eine Kopie des Fahrzeugscheins ist bei einer Fahrzeugkontrolle kein gültiges Dokument, egal ob beglaubigt oder nicht. Übrigens: Gleiches gilt für den Führerschein. Er muss ebenfalls im Original mitgeführt werden. In beiden Fällen gilt: Wer ohne das Originaldokument unterwegs ist und kontrolliert wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von zehn Euro rechnen.
Schöne Meldung, interessiert nur einige Mietwagenfirmen nicht. Beim letzten lag eine schöne Kopie drin.
Was ist daran jetzt neu? 😕
Bei Mietwagen wird es akzeptiert wenn der Mietvertrag im Original mitgeführt wird.
Nix neues. Interessiert nur viele Fahrzeugvermieter und auch Arbeitgeber nicht.
Ich habe mal für eine Apotheke Medikamente an Kunden ausgeliefert, die haben sich da auch nicht drum geschert. Zweimal musste ich eine Strafe wegen Fahrzeugscheinkopie bezahlen. Die Kosten habe ich immer auf meinen Arbeitgeber abgewälzt. Genauso wie die Strafzettel für das Halten in der Halteverbotszone vor der Filiale, weil man einfach nirgends parken konnte.
Wer ohne das Originaldokument unterwegs ist und kontrolliert wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von zehn Euro rechnen.
Warum mußte Marco Reus dann 540.000 Euro bezahlen?
Ist das 'ne Scherzfrage?
Vielleicht weil es bei ihm kein "Original"dokument gibt?!
Naja, es ist in erster Linie ein unglaublicher Anachronismus...
Könnt ihr euch an "Blues Brothers" erinnern? - da werden die Jungs auch gleich zu Anfang von einer Polizeistreife angehalten und Elwood meint "die Bullen haben bestimmt dieses neue Computer-Ding, mit dem sie sofort sehen, was du am Hacken hast." (naja so ungefähr)
Das war 1980 rum.
2014...smart-device, Kennzeichen/Fahrgestellnummer eingescannt, Datenbank, bäääm, alles da.
Zur Not der Mädchenname der Schwiegermutter.
Geht natürlich nicht, viel zu teuer und Datenschutz und überhaupt...außer das Finanzamt glaubt, man schuldet ihm 3 Mark 50, dann geht alles.
die kopie sollte als kopie gekennzeichnet.
da es sonnst als urkundenfälschung ausgelegt werden kann.
thorsten
Logisch. Du als Fahrer bist dafür verantwortlich, daß du die erforderlichen Original-Dokumente dabei hast.
Vielleicht ist das oben nicht so klar geworden, aber ich habe für die Liefertätigkeiten natürlich nicht meinen eigen PKW genutzt. Der Arbeitgeber hat Fahrzeuge gestellt, die wir benutzen mussten und hat meine Einwände bezüglich der Fahrzeugscheinkopie stets ignoriert und war nicht bereit die originalen Fahrzeugscheine in den Fahrzeugen zu hinterlegen. Man meinte, da "wird es schon keine Probleme geben". Als es die dann doch gab, war ich natürlich nicht bereit das zu bezahlen. Meiner Verantwortung habe ich an dem Punkt wohl genüge getan.
Daß es sich hier um Firmenfahrzeuge handelte, war schon klar ersichtlich. Trotzdem kannst du als Fahrer deine Verantwortung hier nicht delegieren. Deswegen gingen die Verwarnungen ja auch an dich und nicht an deinen Arbeitgeber. Daß dieser dir dann die Kosten dafür erstattet hat, beruht auf Good-Will aber nicht auf einer rechtlichen Verpflichtung des Arbeitgebers.
Und was hätte ich tun sollen? Mir gewaltsam Zugriff zu den Papieren verschaffen sollen? ...Kündigen?
Wenn ich die Papiere nicht kriege trotz mehrmaligem Nachfragen, dann geht das halt auf die Kappe meines Arbeitgebers wenn ich da eine Strafe zahlen muss. Sah der AG ja auch so dann.
Ich wollte dir jetzt keine Handlungsanweisung geben, sondern nur die Rechtslage deutlich machen. Wenn dein Arbeitgeber dir die Strafen erstattet, habt ihr ja im Grunde genommen eine Lösung für euren Fall gefunden. 😉
Wenn Deutschland so in geschätzten 29 Jahren endlich auch so weit ist, Scheckkarten-Zulassungen auszugeben, erledigt sich das Problem ganz von selbst.
Ich fahr auch oft im Wagen meiner Frau. Soll ich da aus Bequemlichkeit die Originale lieber im Auto lassen?