Bahn: Geld zurück bei höherer Gewalt
Ob Unwetter oder Streik - Die Bahn muss zahlen
Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Bahnfahrern. Sie bekommen nun auch bei Verspätungen durch höhere Gewalt eine Entschädigung.
Luxemburg - Eisenbahnunternehmen müssen ihren Kunden auch bei Verspätungen durch höhere Gewalt den Fahrpreise teilweise erstatten. Darunter fallen unter anderem Verspätungen wegen Unwetter, Erdrutschen oder Streiks, wie der der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun entschieden hat.
Bei Verspätungen von ein bis zwei Stunden haben Fahrgäste demnach das Recht auf Erstattung von mindestens einem Viertel des Preises der Fahrkarte. Ab zwei Stunden muss das Bahnunternehmen mindestens die Hälfte des Preises erstatten. Das Urteil ist für alle Bahnunternehmen in Europa bindend. Klauseln in den Beförderungsbedingungen, die Entschädigungen bei höherer Gewalt ausschließen, sind ungültig. Die Regelung gilt nicht für Verspätungen im Flug-, Schiffs- oder Omnibusfernverkehr (AZ.: C-509/11).
Naja, ob das Urteil sooo positiv für die Bahnkunden ist, wage ich zu bezweifeln, denn aus diesem Urteil resultiert sicherlich eine Fahrpreiserhöhung.
sind bestimmt nur 30-50% preiserhöhung😆
Ob das die Richter nachvollziehbar erklären können?
nicht zu vergessen mindestens noch +15% für WLan
Wenn ich da Flugreisen im Vergleich sehen...die können einfach einen Flug annullieren oder wenn durch Wettereinflüsse Flüge verschoben wird, da nimmt man das hin. Und auch obwohl die einen Beförderungsvertrag mit dem Passagier abgeschlossen hat.
Manchmal muss man sich überlegen in welchen Welten Richter leben. Ich habe nicht den Eindruck in dieser Welt.
Ich denke das ist ganz einfach:
Die Bahn wartet und betreibt das Schienennetz (Schienen, Oberleitungen, Elektrizitäsversorgung, Steuerung), das zum Betrieb des Bahnverkehrs zuständig ist, selbst (oder nicht?).
Wenn man also sein eigenes Netz nicht so auslegt, dass es auch bei Hitze, Frost und Schneefall funktioniert, dann muss man auch für Entschädigungen aufkommen.
Im Falle von Streiks... keine Ahnung.
Beim Flug-, Schiffs- oder Omnibusverkehr nutzt man jedoch fremde Verkehrsinfrastruktur.
Da gibt's vermutlich eigenständige Gesetze.
notting
Das mit den 25%/50% Erstattung vom Fahrpreis gilt vermutlich wie immer nicht für Zeitkarten (wo man aktuell mehrere Verspätungen pro Monat braucht, damit die Bagatellgrenze überschritten wird, also überhaupt was bekommt) und erst recht nicht für stark vergünstigste kontingentlose Tickets wie Ländertickets & Co.
notting
So wie ich die News verstanden habe, gilt das aber auch für _alle_ EVN in Deutschland und nicht nur für die Bahn selbst, insofern zieht deine Begründung nicht. Oder es liegt daran, dass man im Eisenbahnbereich IIRC bei jedem EVN, das man mit dem Ticket genutzt hat, seine Ansprüche anmelden kann, man die Kohle hoffentlich kriegt und die intern den wahren Schuldigen suchen. Es passiert ja recht schnell, dass man ein Ticket hat,
- mit dem man an einem Nicht-ICE-Bhf. startet
- mit einem Bummelzug-Unternehmen (nicht DB-Regio) zum nächsten ICE-Bahnhof fährt
- der Bummelzug zu spät ankommt
- deswegen der ICE schon weg ist
- die ICE nur im 1h-Takt fahren und die restlich. Züge in die falsche Richtung fahren oder später am Ziel wären als der nächste ICE.
Und zack wurden aus 10-15min Verspätung eines einzigen unpünktlich gefahrenen Zuges 1h Verspätung am Ziel.
notting
Wiedermal eine schöne Falschmeldung. Das gilt natürlich nicht für Zeitkarten.
Bei einer Monatskarte muss man (für Direktverbindungen zum Arbeitsplatz) im schlimmsten Fall 39h und 19 Minuten Verspätung ertragen, bevor man überhaupt ein Anrecht auf Entschäddigung bekommt. Ausgezahlt wird es erst ab 4x Entschädigungsberechtigung.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Berufspendler sowieso jeden Tag Verspätung ertragen müssen, damit die "Premiumkunden" ICE/IC/ICNight gefeiert werden ist auch dieses Urteil nur dazu geeignet um Hintern damit abzuwischen.
Bei Hitzevon mir aus, die Technik könnte verbesserbar.
Aber bitte bei Frost und Schneefall? - Da haben die Fahrgäste wohl schon probleme zum Bahnhof zu kommen,
Soll die Bahn etwa ihre Gleise überdachen ?😕
Die Bahn hat oft schon wg. etwas Eis an der Oberleitung Probleme -> http://...agbeiderbahn.wordpress.com/.../
http://www.railroad24.de/modelleisenbahn/forum.php?id=8713
Kurz: Da kann man entspr. Mittelchen auf die Oberleitung auftragen (kostet Geld...) oder wie die Stromversorger die Abschnitte zeitweise überlasten, sodass die Oberleitung heiß wird und das Eis wegschmilzt/runterfällt.
Und Weichenheizungen bzw. Leute die von Hand die Weiche auftauen sind wohl zu teuer bzw. zu wenige vorhanden.
notting