Verkehr & Sicherheit News
Österreich führt Blaulichtsteuer ein
Wer nach einem Sachschaden-Unfall in Österreich die Polizei ruft, muss dafür künftig bezahlen. Die sogenannte "Blaulichtsteuer" fällt allerdings nur in bestimmten Fällen an. Nicht die Polizei zu rufen, kann aber noch viel teurer werden, meldet der ADAC.
Derjenige Unfallbeteiligte, der die Polizei zur Aufnahme eines Sachschadens ruft, muss die Unfallmeldegebührin Höhe von 36 Euro bezahlen.
Dies gilt den Angaben zufolge jedoch nicht bei Unfällen, bei denen einer der Unfallbeteiligten sich weigert, seine Identität preiszugeben, keine Fahrzeugpapiere mitführt oder Unfallflucht begeht. Ebenfalls kostenfreiist der staatliche Einsatz zur Aufnahme eines Parkschadens, bei Wildunfällen oder wenn ein Zeuge die Polizei alarmiert hat.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden muss die Polizei in jedem Fall verständigt werden, selbst wenn die Unfallbeteiligten nur geringfügig verletzt sind (z.B. Prellungen, Schürfwunden, etc.). Verstöße gegen diese Meldepflicht werden laut ADAC mit Bußgeldern bis zu 2.180 Euro geahndet. Die Bürokratie sieht auch einevor, die Gebühr zurückfordern zu können, wenn etwa Verletzungen erst nachträglich festgestellt werden.
Bei Verständigungsproblemen mit dem Unfallgegner liegt es im Ermessen der österreichischen Gesetzeshüter, ob sie die Unfallmeldegebühr einfordern oder nicht.
Quelle: Autokiste
Warum muss ich diesen Blödsinn schon den ganzen Tag auf allen Newsportalen lesen? Das ist keine neue Steuer sondern eine ganz normale Gebühr die es schon sehr lange gibt!
Wenn im Falle eines Bagatellschadens die Polizei geholt wird (welche gar nicht dafür zuständig ist und auch nicht mehr wie zb. beweissicherung machen kann, als die Situation aufnehmen) muss man eben eine Gebühr für diese "Dienstleistung" zahlen. Ganz normal und keine neue Abzocksteuer 😉
Ist das in Deutschland etwa nicht so?
Ist nicht gnau das Gegenteil zutreffend ?
Einmal mehr sehr verwirrend, aber was soll´s... Die 36 € (es könnten auch 50 sein) muss man dann eben bezahlen und "gut"...
Edit:
Die Aufnahme eines Parkschadens ist im Falle einer Selbstanzeige, wenn der Unfallgegener nicht angetroffen werden kann, gebührenfrei...
Hier nochmal die Meldung des ÖAMTC: Link
Also lt. News zahlt man wenn man bei einem leichten Unfall ohne Personenschaden die Polizei ruft. Und das man da die Anfahrt zahlt war meines Wissens nach schon recht lange so. Garantiert seit etwas über 2 Jahren (wurde uns definitiv so in der Fahrschule beigebracht).
Hat etwas länger gedauert, aber nun weiß auch ich, was mit "Parkschaden" gemeint ist...
nö...
in deutschland ist das "kostenfrei"...allerdings kann dafür gut sein, das die beamten dann gerne vor ort dem verursacher des schadens ne strafe aufs auge drücken die ähnlich hoch ist.......
Ist aber auch nicht überall in Deutschland kostenfrei, denke es liegt wohl am Bundesland !
Bei den Bayern muss man auch zahlen ! Das hatten meine Großeltern vor ca. 4 Jahren, als Sie dort im Urlaub waren.
Gewusst haben die es auch nicht, haben es aber eingesehen und nach dem Urlaub nach absprache mit dem Anwalt bezahlt.
Gehört habe ich es auch schon des öfteren, also für mich nichts neues.
ch33rz
Bloßer Sachschaden
Gibt es keine Verletzte, so ist auch die Polizei ohne unnötigen Aufschub zu verständigen. Eine Meldung an die Polizei kann nur dann unterbleiben, wenn die Beteiligten ihre persönlichen Daten ausgetauscht haben und die Identität der Beteiligten nachgewiesen wurde.
Aber auch wenn nur Sachschaden eingetreten ist, empfiehlt es sich, die Polizei zu verständigen, besonders, wenn man sich am Unfall unschuldig fühlt. Die Polizisten kommen in der Regel auch umgehend und nehmen von sich aus die Daten der Beteiligten auf. Die Polizisten sollten auch aufgefordert werden, (Digital-)Fotos von den unfallbeteiligten Fahrzeugen zu machen. Die Polizei muss dies zwar nicht, verständnisvolle Polizisten machen dies aber - als Service für die Bürger. Denn man muss ja auch € 36,00 für die Unfallsaufnahme bezahlen - die sogenannte "Blaulichtsteuer".
Hat einer der Unfallbeteiligten z.B Kopfweh gegenüber den Polizisten als Unfallfolge geäussert, so muß die Gebühr nicht gezahlt werden. Gibt es nämlich einen Verletzten, so muss die Polizei von sich aus tätig werden, weil ja möglicherweise eine fahrlässige Körperverletzung im Sinne des Strafgesetzbuches vorliegt.
Vielleicht hat man beim Unfall die Seitenscheibe touchiert und als Folge Kopfweh. Dies genügt schon und die Polizei muss nicht nur Photos kostenfrei anfertigen, sondern auch die gesamten Spuren sichern, wie insbesondere Bremsspuren, die Lage der Fahrzeuge und die Endlage von Splittern.
Wenn ich Lust und Zeit habe, werde ich mal den Gesetzestext raussuchen.
Übrigens, gibt es Bundesländer, wie Bremen, Mecklenburg und noch einige, die es als kostenfrei Dienstleistung (anbieten). Denn in diesen kommt die Pol immer und nimmt den Unfall kostenfrei auf.
ch33rz
.
Jedenfalls ist das Ganze überhaupt nix neues, sondern seit JAHREN so in Ö!
Was soll also die neue Aufmachung? Spätsommerloch?
.
Bei mir wars so. Originalton von Polizei "Wir können die Unfallprotokoll nur dann machen, wenn ich Ihnen wegen Missachtung von Rechts-Vor-Links verwarne." d.h. 20,-€ mußte ich zahlen. (Nebenbei angemerkt, es war ein Unfall auf der Parkplatz wo einer mir von rechts reingefahren ist. Das war eine lange Geschichte. 😱 😤 )
cu Floh
Die Polizei zu rufen macht auch bei kleineren Schäden Sinn, denn erstens kann man schlecht riechen ob hinter der elastischen Stoßstange teures Blech verbogen ist... und außerdem hat man es manchmal mit Pappenheimern zu tun die dann vor Gericht lügen, die Polizei kann dann mit geübtem Blick vielleicht das Ganze besser betrachten und später behilflich sein im Verfahren.
Also fangt jetzt bitte nicht an von extra Dienstleistungen zu reden. Als nächstes wird ein durch Unachtsamkeit verursachter Brand auch nicht kostenlos von der Feuerwehr angefahren werden, was erstens dazu führt dass in manchen Fällen Eigenlöschversuche zu lange probiert werden, dann dazu dass die Laube lieber abbrennt weil es sich wegen etwas Holz nicht lohnt die Geuerwehr zu bezahlen, was das für Umwelt, Feuergefahr benachbarter Sachen bedeutet etc. müssen wir hoffentlich nicht sagen.
Wollt ihr diese Lenkungswirkung haben?
An Beispielen soll das Prinzip nicht scheitern, aber zur Andeutung sei das genug.
Ich sage mal so, ja ok, dann zahle ich für alles extra, aber dann müssen die Steuern wegfallen.
Man kann nicht beides haben, staatliche Dienstleistungen extra zahlen und die Steuern werden immer mehr.
Die Polizei ist nicht gerade enthusiastisch wenn man sie zur Hilfe ruft, jetzt noch 36€ dafür zu zahlen dass man mir sagt dass man sich selbst helfen muss, ist wirklich unnötig.
Auf einem Parkplatz gilt meiner Meinung nach kein rechts vor links, da muß man sich untereinander einigen wer zuerst fahren darf - im Falle eines Schadens bekommt dann jeder eine Teilschuld zugewiesen.
Stimmt, Parkplatz -> Ruhender Verkehr -> kein Rechts-Vor-Links (sonst hätte auch jeder Vorrang, der aus der Garage rauskommt).
Ob es Sinn macht die Polizei auch bei kleinen Remplern zu rufen habe ich nie bestritten. Allerdings ist es (zumindest in Österreich) so, dass die Polizei bei den oben genannten Bedingungen nicht mehr macht als man selbst auch tun kann. Nämlich die Schadensschilderung per Kamera sowie die Auffnahme des Unfallberichts.
Persönlich würde ich auch in Zukunft die Polizei rufen und dafür zahlen wenns sein muss. Mir ist vor nem halben Jahr ein netter Z4 Fahrer (möchte jetzt nichts über die Art solcher Leute sagen 😉) mit der Schnauze ins Heck gefahren weil er beim Spurwechsel entweder blind oder blöd war. Auf jeden Fall versucht er es jetzt so zu drehen, dass *ich* die Spur gewechselt haben soll. Naja...