Temposchätzung in Österreich
Österreichische Polizisten dürfen Tempo schätzen
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Österreichische Polizisten Tempoüberschreitung schätzen. So muss etwa die Beobachtung des Fahrzeuges über eine Strecke von mindestens 100 Metern stattfinden und festgestellt werden dürfen nur Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 30 km/h. In der Praxis kommt das aber nur noch in Einzelfällen vor, teilt der ADAC mit.
Quelle: spotpress
dass die ösis einen an der klatsche haben, ist doch nix neues 😆
halt dich besser z'rueck mit deinen pauschalverurtelungen.
Das ist nichts neues. Die österreichische Justiz geht halt davon aus, daß die Polizisten aus der Berufserfahrung heraus in der Lage sind, extreme Unterschiede im Tempo festzustellen. Ich glaube nicht, daß ein Polizist zu Dir kommt und sagt: "Sie sind 55 in einer 50er Zone gefahren". Bei 50 in einer 30er Zone schon eher.
Es heißt im Ausland halt doppelt Vorsicht. Denn es wird schnell sehr teuer.
so was ist in einem rechtsstaat jedenfalls eine sauerei!
Da hast Du sicher irgendwo Recht. Aber ändern kann man das nicht. Zumal die Touris eh die Einnahmequelle für die Bußgelder sind.
Hi,
genauso ist es!
Übrigens ist es doch ein alter Hut und eigentlich bekannt. Man muss sich eben auch über so etwas informieren, wenn man in solchen Ländern unterwegs ist.
MfG
Super-TEC
umfahre österreich weiträumig....
Ich als Österreicher finde es auch nicht in Ordnung Überschreitungen zu schätzen.
Allerdings sollte dazu gesagt werden dass das schätzen eigentlich so gut wie garnicht mehr vorkommt, Radarpistole sei Dank.
Außerdem müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein damit eine Schätzung gilt.
Die währen: Fzg muss sich auf einer geraden von beiden Richtungen einsehbaren Strecke befinden. Dem Polizisten muss es möglich sein das Fzg. beim heranfahren, vorbeifahren und entfernen durchgehend zu beobachten. Auch darf das Fzg. bei Schätzungen nicht direkt angehalten werden.
Quelle: befreundeter Polizist, Verkehrsrechtsabteilung d. Bezirkshauptmannschaft.
Mfg Martin
Im Grund ist das Schätzen eine Sauerei und mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar. Viel schlimmer finde ich aber die notorischen "zu-schnell-Fahrer" die sich ständig mit irgendwelchen fadenscheinigen Begründungen aus den Bußgeldverfahren mogeln oder es zumindest versuchen ...
Unter den von V8-Junkie beschriebenen Voraussetzungen (ich habe noch zusätzlich gelesen, dass die beobachtete Strecke mindestens 100 Meter betragen muss) ist das überhaupt keine Sauerei. Es geht ja um erhebliche Überschreitungen des Limits und da ist nicht einzusehen, dass ein Polizist Rotlichtverstösse, Handy-am-Steuer und so weiter nur aufgrund seiner Beobachtung zur Anzeige bringen darf, erhebliches Zu-Schnell-Fahren aber nur, wenn er in dem Moment ein Messgerät auf den Raser gerichtet hat, er die notwendigen Schulungen erfolgreich bestanden hat und nachweisen kann, dass das Gerät korrekt eingesetzt, geeicht und 100% funktionstüchtig war.
Den zweiten Teil Deines Postings unterschreib ich so blind. Wer es sich leisten kann, setzt einen Spezialanwalt darauf an und der findet dann heraus, dass das Messgerät 0,1 Grad aus der vorgeschriebenen Position war, möglicherweise eine Reflexion an einer Leitplanke eine Fehlmessung verursacht hat oder gerade Saturn im Sternzeichen Wassermann steht. Und daher die Messung ungültig ist. Dass dem Beamten vom vorbeifahrenden Auto die Mütze vom Kopf gefegt wurde, das hat keinerlei Beweiskraft.
ach leute. ihr in .de befindet euch doch auf einer insel der seeligen!
anzweifeln des messverfahrens? einsichtnahme in messungsprotokolle? fotos des vergehens? haehh? was ist das?
in .at sagt ein polizist was du falsch gemacht hast und du zahlst deine 75.- und fragst nicht weiter nach, weil's eh sinnlos ist. das ist wie im wilden kurdistan. ich darf da garnicht drueber nachdenken sonst geh' ich eh an die decke.
letztens 75.- bezahlt weil ich angeblich gegen paragraf 29a abs1 stvo verstossen habe. bin an einer schule vorbeigefahren. davor duerfte ein polizist gestanden sein und sein soll erfuellt haben. einfach jeden aufgeschrieben der vorbeifuhr.
fuer die die nicht wissen was 29a abs1 ist: wenn kinder (auch in begleitung) die strasse ueberqueren wollen, und das vom lenker erkannt werden kann, hat dieser stehen zu bleiben. plus/minus. auf das kommt es raus, den kompletten text erspare ich euch. so sinnvoll das gesetz ist (habe selber drei kleine kinder), so viel spielraum laesst es fuer sinnfreies strafen. vor schulen sind IMMER kinder. naja eines davon spielt sicher immer mit dem gedanken die strasse zu ueberqueren. passt. kennzeichen notieren, anzeigen fertig. was willst dagegen tun. egal ob du stehen geblieben bist oder nicht. 5m spaeter kann ja naechste kind vielleicht drueber gewollte haben. ihr versteht worauf ich raus will.
dagegen wurde meine geschwindigkeit noch NIE geschaetzt. das darf man so verstehen: alle fahren "normal" und du blaest wie ein irrer an der kolonne vorbei, oder in der zweiten im drehzahlbegrenzer in der 30er zone. dann kann dich der polizist anhalten und strafen. OHNE dass er ein radargeraet dabei hatte oder einer laserpistole. das ist auch ok so. und wird auch keiner andiskutieren und jeder verstehen.
Deutsche Polizisten dürfen bekanntlich auch die Geschwindigkeit beweiskräftig schätzen, allerdings nur die Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit.
Da sind die österreichischen Kollegen halt in dem Punkt besser ausgebildet - na und!?
Übrigens wird auch vom Fahrradfahrer etc. verlangt, dass er seine Geschwindigkeit schätzen kann. Sonst müsste man ja dem einen Tacho vorschreiben!
Und allgemein einen Tacho, der auch Schrittgeschwindigkeit anzeigt und nicht erst bei 20km/h anfängt (wie bei vielen Pkw).
Wer möchte statt Schätzen lieber kleinlichste Regeln in der StVZO? Bitte melden!
Viel „schöner“ ist für Deutsche (bin ich ja auch eigentlich, obwohl ich seit 3 Jahren in A lebe), dass man den Pustetest zwar verweigern kann, aber dann genau den gleichen Kübel an Geldstrafe und Fahrverbot ausschlabbern darf wie bei 1,6‰ (= Volltrunkenheit und absolute Fahruntüchtigkeit per gesetzlicher Definition). Und den darf der „Kieberer“ auch ohne jegliche Verdachtsmomente „anbieten“.
Auch das Anhalten von Fahrzeugen, sowohl vom Fahrzeug als auch vom Straßenrand aus, ist gewöhnungsbedürftig.