Ratgeber: Beim Autotuning ist nicht alles erlaubt, was gefällt
Ohne ABE geht beim Tunen nichts
Nicht alles, was Tuner machen, ist legal. Das Aufmotzen des eigenen Wagens hat seine Tücken. Wer sich vorher informiert, kann Zeit und Geld sparen.
Bonn - Dicke Felgen, große Theke oder fette Schweller: Wenn Tuning, dann bitte richtig. In mehrfacher Hinsicht. Laut Jürgen Bente vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) sind große und breite Räder besonders beliebt bei Tunern.
Dann folgen Karosserie-Kits mit Spoilern und Seitenschwellern. Harald Schmidkte vom Verband der Automobil Tuner (VDAT) sieht es ähnlich: "Rad-Reifenkombinationen mit Sonderrädern gehören uneingeschränkt zu den beliebtesten Tuning-Produkten." Damit können Autofahrer bereits mit geringem Budget das Aussehen ihres Serienfahrzeugs verändern. Aber auch Tieferlegungen oder Spurverbreiterungen oder das Optimieren von Motor oder Auspuff sei bei Tunern beliebt.
Dabei geht der Trend laut Arnulf Thiemel vom ADAC zum seriennahen Tuning ohne auffällige optische Veränderungen. Auch Maßnahmen ohne großen Umbauaufwand mit problemloser Rückrüstung seien beliebt. Dazu zählen andere Räder, Chiptuning, Folierungen und Auspuffanlagen. Aufkleber, LED-Lampen und Entertainment-Systeme werden von Autofahrern gern selbst montiert."Arbeiten an sicherheitsrelevanten Teilen wie Motor, Antriebsstrang, Fahrwerk und Bremsanlage, aber auch an Airbags und elektrischen Anlagen sind dagegen nur etwas für Profis", sagt Thiemel.
Bauteile ohne ABE müssen einzeln abgenommen werden
Grundsätzlich seien alle Veränderungen am Auto möglich, wenn Bastler die Teile einzeln abnehmen lassen. Allerdings kann die Einzelabnahme eines Auspuffs durch einen Sachverständigen schnell ein paar Tausend Euro kosten. Für die wenigsten rentiert sich deshalb dieser Aufwand. "Wer derartige Umbauarbeiten plant, sollte zu Projektbeginn einen Sachverständigen hinzuziehen, der die Arbeit bis zum Abschluss begleitet", rät Harald Schmidkte vom VDAT.
Grundsätzlich führen alle Änderungen am Fahrzeug mit möglichem Einfluss auf die Verkehrssicherheit oder wesentliche Umweltwerte zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. "Der Besitzer sollte daher darauf achten, dass das gewünschte Produkt mit dem für eine Legitimierung notwendigen Zertifikat für die Eintragung ausgeliefert wird", sagt Schmidtke. Er rät Kunden, sich vor dem Kauf über die Hürden und Zulassungsbestimmungen für ein legales Nutzen im Straßenverkehr zu informieren. Der Verband hat dazu die Initiative "Tune it safe" gegründet.
Jürgen Bente vom DVR empfiehlt, nur Teile zu kaufen, die eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) haben. Sonst braucht man ein teures Gutachten für eine Einzelabnahme und muss zur Prüfstelle. Anschließend müsse die Veränderung noch in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Das kostet Zeit und Geld.
Nach einer Tuningmaßnahme empfehlen die Experten, die Kfz-Versicherung darüber zu informieren, da sich die Daten des versicherten Risikos verändert haben. Dabei geht eine Motoroptimierung nicht zwangsweise mit einer Neueinstufung der Versicherungsklasse einher.
Von sicherheitsrelevanten Bauteilen wie Brems- oder Lichtanlage sollten Hobbybastler besser die Finger lassen. Werden Teile davon verändert, erlischt die Betriebserlaubnis. Bei einem Unfall hat der Fahrer dann keinen Versicherungsschutz. "Sicherheitsrelevante Teile müssen über entsprechende Freigaben verfügen, damit sie am Auto verwendet werden dürfen", sagt Thiemel. Sie müssen oft in Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Chiptuning unterliegt besonderen Auflagen
Beim sogenannten Chiptuning raten die Experten zur Vorsicht. Dabei wird die Kennlinie der Motorsteuerung umprogrammiert, sodass der Motor mehr Leistung erzielt. Allerdings kann die Dauerhaltbarkeit der Bauteile verringert werden. "Auch wenn Motoren mit verschiedenen Leistungen ab Werk oft sehr ähnlich aussehen, wird der Unterschied meist nicht allein durch ein anderes Motorsteuergerät erzielt, sondern durch viele Detail-Maßnahmen", sagt ADAC-Mann Thiemel.
Wird die Leistung allein durch Änderung der Motorelektronik angehoben, steigt die Belastungen für Triebwerk, Antriebsstrang, Fahrwerk und Bremsanlage. Das kann zu erhöhtem Verschleiß und vorzeitigen Defekten führen. "Beim Chiptuning sollten Kunden darauf achten, dass der Verkäufer eine Garantie auf mögliche Schäden gibt", rät Bente. Außerdem sollte der Tuner schriftlich bestätigen, dass die Abgaseinstufung unverändert bleibt. Und Chiptuning muss meist in den Fahrzeugpapieren eingetragen und der Versicherung gemeldet werden.
Auch das Tieferlegen von Autos hat Tücken. Nach dem Einbau von kürzen Federn verändert sich die Fahrwerksgeometrie. Wird die nicht an die neuen Bauteile angepasst, verändert sich das Fahrverhalten des Autos massiv.
Vor dem Radio-Tausch die Kompatibilität prüfen
Vergleichsweise unproblematisch ist der Einbau eines Infotainmentsystems. Aber Bente gibt zu bedenken: "Bei modernen Fahrzeugen mit CAN-Bus-Vernetzung lässt sich nicht jedes beliebige Radio oder Navigationssystem ins Fahrzeugsystem integrieren." So kann die Lautstärkeregelung am Lenkrad in einigen Fällen nicht reagieren oder gar das System lahmlegen.
Nach Meinung von Bente bleibt der Trend zur Individualisierung aber ungebrochen. Künftig werden noch mehr Hersteller darauf reagieren. Mit einem größeren Angebot an Räder-Reifen-Kombinationen und mit mehr Innenraumfarben- und -polstern. Das einfachste Tuning zur Verbesserung der Motorleistung aber klingt so simpel wie banal: Eine regelmäßige Inspektion mit Luftfilter-, Kerzen- und Ölwechsel reduziert den Verbrauch und steigert die Leistung.
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Leider kann man bei uns (CH) fast nichts mehr Legal machen 😤. Bremsen aufrüsten? (Was ja eigentlich sinnvoll ist) Nope, gibt's nichts legales. Leistungssteigerung? Nur schon beim Popeligen Chiptuning zahlt man schon ein vermögen für die Überprüfung (ein paar tausender 😱). Da habt ihr aus Deutschland schon viel einfacher... Manchmal beneide ich schon die Engländer - warum auch einfach machen wenn es kompliziert geht 🙄. Ich sehe den Vorteil des Systems nicht...
ROFL.
genau der richtige artikel für mt-user.
😆
...und wenn man "VW" heißt, malt man sich das benötigte "Zertifikat" einfach selber...merkt schon keiner. 😆
Üner Einzelabnahmen geht immer noch sehr sehr viel, es muß nur technisch einwandfrei ausgeführt werden und am besten mit einem Prüfer, der auch Interesse daran hat, hier scheiterts oft schon, im Vorfeld besprochen werden und den guten Mann nicht einfach vor vollendete Tatsachen stellen.
Ein paar Tieferlegungsfedern und andere Räder sind für mich übrigens kein Tuning, bestenfalls eine optische Veränderung entsprechend dem Geschmack des Fahrers. Tuning = "Feineinstellung" = Verbesserung des Istzustands.
Stellt Euch vor: Allgemein ist nicht alles erlaubt, worauf man Bock hätte. 🙄
Das wollte leider jemand zu simpel erklären und ist dran gescheitert. Das Einfachste ist natürlich, wenn eine ABE vorhanden ist, keine Frage. Ein Teilegutachten reicht aber oft völlig aus, dann muss man nach § 19 (3) der StVZO eine Änderungsabnahme durchführen lassen. Bei meinen Rädern hat die Abnahme übrigens ganze 35€ gekostet und musste nicht in die Papiere eingetragen werden, ein zusätzliches Dokument, dass ich im Auto mitführen musste, hat gereicht.
Das war an der Stelle sogar empfehlenswert, und zwar habe ich anstatt 215/45 R18 Reifen lieber 225/40 R18 verbaut. Die Reifen sind pro Stück 20€ preiswerter (-> 80€ gespart), bei der Abnahme konnte gleichzeitig auf ansonsten vorgeschriebene Lenkeinschlagsbegrenzer und eine andere Tachosoftware (Radumfang) verzichtet werden.
Die Eintragung einer selbstgebauten Abgasanlage zum Beispiel wird nach 19 (2) StVZO ("Einzelabnahme") eingetragen. Dafür müssen keine Papiere vorhanden sein, dementsprechend teuer wird dann allerdings auch eine Abnahme.
Ansonsten ist das ein typischer dpa-Artikel, der auf Motor-Talk mMn ziemlich unpassend ist... Der ist einfach zu simpel. Fängt bei dem Titel auf der Hauptseite an ("RATGEBER: BEIM AUTOTUNING IST NICHT ALLES ERLAUBT, WAS GEFÄLLT" und ist ab der Überschrift des Artikels dann komplett falsch: "Ohne ABE geht beim Tunen nichts". Achja? Falsch 😉
Die Abnahme einer einzelangefertigten Abgasanlage gibt es ab 200 €. Dafür hält eine Edelstahlabgasanlage auch so lange wie das Auto... oder länger. Die Eibach Pro-Kit Federn, die in meinen Autos verbaut sind, würde ich uneingeschränkt als "Verbesserung des Istzustands" bezeichnen. Im Cuore sind die Federn vorne und hinten progressiv, erhöhen den Fahrkomfort sogar bei kleinen Unebenheiten und reduzieren das Wanken enorm. Im Space Star (ab Werk mit extrem weichen Federn, wahrscheinlich nur eine Abstimmung weltweit) sind die Federn vorne linear, hinten progressiv. Wanken und Nicken werden stark reduziert und das Fahrverhalten ist mit den Federn weitestgehend neutral und nicht mehr stark untersteuernd. Der Fahrkomfort ist mit den Tieferlegungsfedern vergleichbar mit einem Audi A1 mit Standardfahrwerk. Einfach nur tiefer und härter kommt für mich nicht in Frage. Bei den Alufelgen für die Winterreifen habe ich diesmal aber wirklich darauf geachtet, dass sie mit ABE ausgeliefert werden.
Wichtig beim Chiptuning ist, dass der Emissionstestmodus in der Software erhalten bleibt. 😉😆
Wer den Schaden hat etc... aber so langsam wird das gebashe nervig.
Dfq, was für sinnlose Grütze. Statt auf die Unterschiede zwischen ABE, §19.3 und §21 iVb mit §19.2 hinzuweisen, wird hier einfach stumpf auf ABE (!) runtergebrochen. Jo, passt schon.
Dass ABE sich aber auf Serienzustand bezieht udn schon simple Kombination aus 2 ABEs eine Abnahme nach §21 iVb mit §19.2 nach sich zieht, bleibt total unterschlagen.
Ebenso sind auch Einzelanfertigungen oder sonstige Teile, die sicher ausgeführt sind, natürlich nach §21 eintragbar und legal.
Aber die Bling-Bling-BMW-KBL am Golf ist es dagegen nicht.
Merkt jemand bei M-T eigentlich, dass hier zum Großteil nicht McDoof-Proll-Klientel unterwegs ist?
Maaan. Typisch Springer.
Diesen Satz solltet Ihr unbedingt nochmal überarbeiten.... dass Chiptuning "problemlos rückrüstbar" ist ist schlichtweg falsch.
Ist alles falsch. Ich kann meine (abgemeldete) Karre umbauen wie ich will solange ich sie danach nicht im öffentlichen Verkehr benutze oder abstelle.
Also Rückleuchten (Lichtanlage) soll man nicht selbst tauschen? Am besten noch vorschlagen, dass man zu jedem Birnchen wechseln in die Werkstatt soll.
Auch meinen Vorredner bezüglich ABE, Teilegutachten und Einzelabnahme gebe ich vollkommen recht.
Kommt darauf an, ich z.B. kann zu meinem Auto gehen, meinen XCAL ans OBDII anschließen und die original Software wieder aufspielen. Theoretisch zumindest, denn diese funktioniert nicht mehr zusammen mit den Motormodifikationen. Dies kann ich so lange machen bis alle Schreibzyklen des eprom aufgebraucht sind.... 😆